Korrektur

In unserem Blog-Eintrag vom 14. Juli 2006 hatten wir behauptet, “im gedruckten Spiegel fehlt eine Korrekturspalte völlig” und daraufhin Vorschläge gemacht, wie die Beiträge in einer solchen Korrekturspalte aussehen könnten. Diese Darstellung müssen wir korrigieren: Es gibt sehr wohl eine Korrekturspalte im Spiegel. Sie ist sogar mehrere Seiten lang, unübersehbar immer vorne im Blatt platziert und trägt den Titel “Briefe”. Das ist auf den ersten Blick etwas verwirrend – warum nennt man eine Korrekturspalte nicht einfach “Korrektur” oder so – und die meisten dort abgedruckten Briefe sind auch keine Korrekturen, sondern normale Leserbriefe mit dem üblichen Lob und Tadel, aber regelmäßig werden über die Leserbriefe eben auch vorangegangene Spiegel-Berichte korrigiert. Nur unauffälliger.

In der aktuellen Ausgabe schreibt zum Beispiel Waltraud Schöneberger aus Olching einen Leserbrief zum Artikel “‘Ich habe es nicht ertragen'”, der zwei Wochen zuvor erschienen war. Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hatte darin den Prozess gegen den Krankenpfleger Stephan L. vor dem Landgericht Kempten beschrieben. Friedrichsen zeichnet in ihrem Artikel das Portrait eines Angeklagten, der die extremen Leiden seiner todgeweihten Patienten nicht länger ertrug und sich daher entschied, sie sanft und schmerzfrei zu töten:

Der Arzt: “Die Patientin war in einem bemitleidenswerten Zustand. Ganz gelb wegen der Leber, völlig abgemagert, sie stand vor dem natürlichen Ende. Wir haben ihr Morphium gegeben gegen den furchtbaren Bauchschmerz. Es war Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium. Der Magen war wegen eines Darmverschlusses riesenhaft ausgedehnt. Sie hat sich furchtbar gequält. Wir rieten dem Ehemann, einen Priester zu holen.”[…]

Der Verteidiger: “Die Patientin sollte schon im Februar 2003 ,palliativ’, also nur noch zur Linderung der Schmerzen, einer Chemotherapie unterzogen werden, was scheiterte. Sie musste mit ihren Schmerzen nach Hause geschickt werden, weil man ihr im Krankenhaus nicht mehr helfen konnte. Damals wog sie 43 Kilo. Als sie am 5. April 2003 erneut in die Klinik kam, wog sie noch 30 Kilo. Sie hatte also binnen zwei Monaten noch mal 13 Kilo verloren.”

An diesem 5. April verabreichte der Krankenpfleger L., heute 28, der Todgeweihten in der Klinik von Sonthofen eine Spritze mit einem Narkotikum, sodann ein muskellähmendes Medikament, woran sie schnell und schmerzfrei starb.[…]

L. hatte Mitgefühl mit den Todkranken. Mitleid bedeutet Mit-Leiden. L. litt mit den Sterbenskranken und an dem eigenen Gefühl, mit dem Leid dieser Schwerkranken nicht fertig zu werden. […] Wäre er kaltschnäuziger gewesen oder abgestumpft oder weniger empathiefähig, hätte er die Taten vermutlich nicht begangen.

In der aktuellen Ausgabe hat der Spiegel sieben Leserbriefe dem diesem Artikel abgedruckt. In dem vorletzten widerspricht Waltraud Schönberger der Darstellung von Gisela Friedrichsen:

Sie bringen immer und immer wieder die Fälle, bei denen die Patienten augenscheinlich körperlich stark gezeichnet waren. Unsere Mutter war sechs Stunden im Krankenhaus und auf dem Wege der Besserung – als der Krankenpfleger Stephan L. eingriff, sein Anwalt Jürgen Fischer möchte dies als Mitleid geltend machen. Wo haben Sie berichtet, dass L. unserer Mutter kein Narkotikum verabreichte, nein, Sie berichten lieber von Todgeweihten, die dann schnell und schmerzfrei starben, unsere Mutter musste qualvoll sterben. Meiner Meinung nach gibt es hier nur lebenslang mit Sicherheitsverwahrung.

Es wäre nun interessant, was Gisela Friedrichsen dazu sagt. Der Leserbrief von Schönberger steht einsam zwischen den anderen Leserbriefen – die Redaktion hat ihn nicht selbst kommentiert, so fehlt jede Einordnung. Die würde jedoch dringend benötigt, um die Taten von L. und die Berichterstattung von Friedrichsen bewerten zu können: Malt hier eine Frau, die vom Schmerz über den Tod der Mutter überwältigte ist, sich das Verbrechen schlimmer aus, als es war? Oder stimmt es, dass der Krankenpfleger L. mit Schönbergers Mutter auch eine Frau tötete, die nicht sterbenskrank war und die er nicht zuvor erst betäubte? Wäre dieser Fall dann nicht auch berichtenswert gewesen, weil ja ein Mord schon ausreicht für eine lebenslange Freiheitsstrafe? Das Gericht jedenfalls machte die Unterscheidung zwischen den einzelnen Fällen durchaus – es erkannte in 15 Fällen auf Totschlag und in 12 Fällen auf Mord – und verurteilte den Pfleger L. zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Wenn die Darstellung in dem Leserbrief falsch ist, dann sollte die Redaktion besser auf ihn verzichten. Ist die Darstellung dagegen richtig, sollte die Redaktion dies deutlich machen. So bleibt ein Fragezeichen – und der fade Beigeschmack, dass der Spiegel seine Fehler nicht selbst korrigieren mag. So, wie er es etwa auch im Fall von Renate Valtin nicht mochte. Der Spiegel hatte am 20. März in einer Geschichte über das “freie Schreiben” berichtet – eine Methode, um Schülern das Schreiben beizubringen – und dabei Valtin mit einer kritischen Aussage zu der Methode zitiert. Am 6. April veröffentlichte Die Zeit einen Artikel darüber, dass der Spiegel Valtin falsch zitiert hatte. Am 10. April veröffentlichte der Spiegel dann vier Leserbriefe zu dem Artikel – der vorletzte stammte von Valtin, und darin stellte sie die Spiegel-Berichterstattung richtig. Gegenüber der Zeit hatte der Spiegel eingestanden, Valtins Kritik “übermäßig verallgemeinert” zu haben. Der Leserbrief dagegen blieb unkommentiert. Für den Spiegel-Leser, der nicht zugleich auch die Zeit gelesen hatte, blieb also unklar: Hatte der Spiegel Valtin wirklich falsch zitiert oder wollte Valtin einfach nur nicht mehr zu ihrem Zitat stehen?

Ein weiteres Beispiel: Das Bildblog berichtete über einen Fehler in der Bild-Zeitung. Die hatte geschrieben, “unter den 100 meistgebrauchten deutschen Wörtern ist inzwischen jedes vierte aus dem Anglo-Amerikanischen abgeleitet”. Richtig ist: Unter den 100 meisten in der Werbung in Deutschland gebrauchten Wörtern war rund jedes vierte englisch. Den Fehler hatte Bild offensichtlich vom Spiegel abgeschrieben, der ihn vom Focus übernommen hatte. Bildblogger Stefan Niggemeier fragte beim Spiegel nach und erhielt als Antwort:

Es handelt sich um einen ärgerlichen Flüchtigkeitsfehler, der auch nicht damit zu erklären ist, dass der betreffende Artikel unter höchstem Zeitdruck Korrektur gelesen werden musste. […]

Einen Leserbrief hierzu hat die SPIEGEL-Redaktion bisher nicht erhalten. Da der zeitliche Abstand zu der Titelgeschichte der Ausgabe 40/2006 inzwischen ziemlich groß ist, würde vermutlich auch keine Zuschrift zu dem Artikel mehr abgedruckt werden.

So einfach ist es eben beim Spiegel: Fehler werden über die Leserbriefe korrigiert – und wenn es zu einem Fehler keinen Leserbrief gibt, gibt es auch keine Korrektur.

Niggemeier weist zudem darauf hin, dass auch der vielkritisierte Lapsus des Spiegel im Bundestagswahlkampf 2005 (die Redaktion hatte ungeprüft und ohne Quellenangabe falsche Angaben von Unions-Schattenfinanzminister Paul Kirchhof über dessen Steuerkonzept übernommen) nur Dank des aufmerksamen Lesers Heinz Ligges aus Bochum korrigiert werden konnte: Fünf Leserbriefe druckte der Spiegel in der folgenden Ausgabe und der vorletzte enthielt den Hinweis auf die falsche Berechnung. Damals gestand der Spiegel in einer “Anm. der Red.” hinter dem Leserbrief den Fehler – über den auch bereits viele Medien berichtet hatten – sogar selbst ein (PDF).

Niggemeier:

Ich ahnte ja nicht, dass ohne Heinz Ligges der gedruckte „Spiegel“ den Fehler vermutlich nie hätte richtigstellen können.

2 Gedanken zu „Korrektur

  1. Pingback: medienlese.com » Blog Archiv » medienlese - der Wochenrückblick

  2. Pingback: Korrigiert: Der Spiegel zeigt sich selbstkritisch | NilsOle.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.