Staatliches Verderben

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Eine interessante Sichtweise auf das Strafrecht zeigt die unabhängige Berichterstattung des Spiegels zum “Holzklotz-Fall”: Weil sich der mutmaßliche Täter verunsichern ließ und sich mit einer falschen Aussage freiwillig bei der Polizei meldete, “rannte [er] in seiner Panik in sein Verderben.”
Es sei dahingestellt, wie ein Verderben aussieht, und was Autor Jörg Diehl damit meint, hat sicherlich am ehesten mit dem Holzklotzwurf begonnen. Doch ausgerechnet die den Täter erwartende Freiheitsstrafe als Verderben zu sehen lässt auf eine spannende Serie der Justiz-Kritik hoffen. Denn der Papieransatz zumindest ist doch ganz brauchbar und klingt mehr nach Läuterung denn Verderben: “Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.”

Ein Gedanke zu „Staatliches Verderben

  1. Blimp, Böse Worte

    “…fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen…”

    Ein derartiges Verhalten wäre doch gegen die derzeitig geltenden gesellschaftlichen Regeln und Normen in Deutschland. Das scheint Jörg Diehl “damit” zu meinen.

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