Archiv für den Tag: 16. Dezember 2009

MoPo zeigt Rammstein die schwarze Schulter

Sie haben mal wieder ernst gemacht: die Hamburger Pressefotografen, von der Musikindustrie  gerne als unbezahlte PR-Spezel eingespannt, haben die Aufführung von Rammstein am Montag gemeinschaftlich boykottiert – wegen völlig inakzeptabler Vertragsbedingungen des Managements.

Konzertfotografen in Hamburg
In ihrem Text zum Protestfoto – das ganz ehrlich zur kostenfreien Nutzung überlassen wurde, sogar ohne Einschränkungen für Satire o.ä. – schreiben sie:

“Hamburger Konzertfotografen boykottieren das Rammsteinkonzert am 14.12.2009 aufgrund von Knebelverträgen. […] Der Vertag der Rammstein GbR reduziert u.a. die Verbreitungsmöglichkeiten der Konzertfotos auf ein einziges, namentlich zu bezeichnendes Medium und beinhaltet, dass Rammstein die Bilder gratis für eigene Zwecke nutzen darf. Bildjournalistinnen und -journalisten sollen der Band gestatten, Fotos für die Nutzung auf Webpages von Rammstein oder dem Management der Band ohne gesonderte Vergütung nutzen.”

Die Solidarität war erfolgreich. Denn dem alten Aufruf, in den Zeitungen schwarze Kästen zu drucken statt PR-Fotos, wenn Pressefotografen nicht frei waren, ist die Hamburger Morgenpost nachgekommen.

Hamburger Morgenpost druckt schwarzes "Konzertfoto"

Hamburger Morgenpost druckt schwarzes "Konzertfoto"

Das Problem ist aus unserer Sicht allerdings nicht die konkrete Vertragsgestaltung, sondern die Möglichkeit, solche Verträge überhaupt zu schließen und damit als Veranstalter über den Zutritt der Presse frei entscheiden zu können. Dem zugrunde liegt die juristische Auffassung, dass es sich bei allen Veranstaltungen auf privatem oder gemietetem Gelände nicht mehr um öffentlichen Raum handelt, sondern um eine Fete im Freundeskreis auf dem eigenen Grundstück – wo Presse nichts zu suchen hat. Bisher ist diese Auffassung leider mehrheitsfähig – sicherlich auch, weil der Staat selbst gerne privater Veranstalter ist und damit die Öffentlichkeit kontrollieren möchte.

Was es braucht, ist eine andere Definition von Öffentlichkeit. Das könnten natürlich ohne jede Gesetzesänderung die Gerichte leisten, Anhaltspunkte gäbe es genügend. Aber wie wir bei den aktuellen Urteilen etwas um Bagatellkündigungsgründe oder Abschiebungen sehen können, ist hier nicht mit all zu viel Weitblick zu rechnen.

Um der Pressefreiheit willen sind daher die Medien selbst aufgefordert, den Einschränkungen entgegenzutreten. Nicht zu berichten von all den Veranstaltungen, bei denen sie an die Kandare gelegt werden sollen, ist das eine. Viel mehr zu berichten über all das, was sie angeblich nichts angeht – von Sportveranstaltungen, Bahnhöfen, Universitäten etc. – ist das andere.