Archiv für den Tag: 7. Juli 2010

Kleines Abmahnlexikon

Abmahnung: Freundlicher Hinweis, dass man etwas falsch gemacht habe und dieses künftig zu unterlassen sei. Verbunden ist die Abmahnung meist mit der Aufforderung, eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” zu unterschreiben. Kommt die Abmahnung von einem Rechtsanwalt und ist sie berechtigt, kostet sie etwas Geld.

Unterlassungserklärung / Verpflichtungserklärung: Versprechen, etwas nicht mehr zu tun oder gerade zu tun. Typischer Fall: man verpflichtet sich, eine bestimmte Sache nicht mehr zu behaupten oder ein Bild nicht mehr zu veröffentlichen. Die Verpflichtung kann zusätzlich eine Richtigstellung umfassen. Damit das Versprechen auch rechtswirksam wird, muss es auch die Zahlung eine Strafe enthalten für den Fall, dass man sich nicht daran hält. Die Höhe kann direkt benannt werden (“5.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung”) oder offen bleiben und dann im Einzelfall festgesetzt werden (“eine in das billige Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellte, ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe”).
Weiterlesen