Korrekturverhalten (1): FTD

Was Print- und vor allem Online-Medien an ihrer eigenen Berichterstattung und Kommentierung korrigieren, wo von anderen auf Fehler hingewiesen wird, und wie transparent sie diese ggf. vorgenommenen Korrekturen machen war in den letzten Jahren immer wieder Thema bei Spiegelkritik.  Besonders negativ fallen unterbliebene Korretkuren oder fehlende Hinweise auf relevante Diskussionen natürlich bei den Internet-Medien auf – denn solche Artikel werden oft noch nach langer Zeit über Suchmaschinien gefunden und für mehr oder weniger bare Münze genommen.

Es sind meist keine spektakulären Fehler oder handwerklichen Mängel – ansonsten werden sie meist hinreichend von den Alpha-Blogs aufgegriffen –  aber sie eignen sich doch für die Frage, wie es um die Selbstkritik der Medien bestellt ist. Schließlich wird Medienkritik und vor allem Medienselbstkritik immer wieder als ein Garant für Qualität im Journalismus beschworen.

Wir wollen daher eine Zeit lang Fallbeispiele aufzeigen – mit der üblichen Einschränkung, dass hier alles nur nach Lust und Laune und ausschließlich bei günstigem Freizeit-Aszendenten geschieht, und mit der speziellen Einschränkung, dass wir ab Donnerstag zwei Wochen Betriebsferien machen.

Heute also – und der langen Vorrede wegen zum selber Basteln: die Financial Times Deutschland (FTD).  Sie schrieb am 14. Juli unter der Headline “Windparks bricht Fundament weg” über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Wirtschaftsverhinderer, da es Offshore-Windparks wegen Bedenken bei deren Sockel-Konstruktion nicht genehmige.

Das BfN widersprach zentralen Behauptungen des FTD-Artikels am folgenden Tag in einer Pressemitteilung. So sei das Amt gar nicht für Genehmigungen zuständig. Die PM endet mit der faktischen Gegendarstellung: “Einem zügigen Bau der zum Teil seit Jahren genehmigten Windparks mit über 1.800 Anlagen steht aus Sicht des BfN nichts entgegen.”

Die FTD hat die entsprechende Replik in ihrem ursprünglichen Artikel bisher nicht aufgegriffen, eine Anfrage von Spiegelkritik vom Montagvormittag ist bisher unbeantwortet geblieben.

Update 27. Juli 16 Uhr: Guido Warlimont, Ressortleiter Unternehmen der FDT, hat sich nun gemeldet und teilt mit: “Da unser Autor das BfN schon, wie es sich gehört, im Zuge der Recherche um eine Stellungnahme gebeten und diese in den Text eingearbeitet hatte, sahen wir keinen Anlass, den Text noch um die erweiterte Stellungnahme des BfN zu ergänzen. Nach Erkenntnissen unseres Autors blockiert das BfN derzeit mit seinen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren de facto weitere Genehmigungen. Insofern bleiben wir bei unserer Darstellung.”

Ein Gedanke zu „Korrekturverhalten (1): FTD

  1. Harald Czycholl

    Als Autor des angesprochenen FTD-Artikels möchte ich noch folgendes anmerken: In dem Text geht es ausdrücklich um die Windparks, deren Genehmigungsverfahren noch laufen – und nicht um die, die bereits genehmigt sind und von denen das BfN in seiner Stellungnahme schreibt. Niemand bestreitet, dass “einem zügigen Bau der zum Teil seit Jahren genehmigten Windparks mit über 1.800 Anlagen aus Sicht des BfN nichts entgegen” steht. Es werden nur keine neuen Offshore-Windparks mehr genehmigt, auch wenn die Verfahren teilweise bereits seit drei Jahren laufen und kurz vor dem Abschluss stehen – und dafür ist das BfN verantwortlich.

    Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März diesen Jahres ist eine gutachterliche Stellungnahme des BfN zu naturschutzrechtlichen Fragen in den Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich. Fällt diese Stellungnahme negativ aus, darf das letztlich zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie keine Genehmigung aussprechen. Das BfN hat also de facto die Funktion einer zweiten Genehmigungsbehörde.

    Beste Grüße
    Harald Czycholl

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