Archiv für den Tag: 6. Januar 2011

Telefonmitschnitte erlauben

Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Freien Sender Kombinats Hamburg (FSK) vor sieben Jahren, welche das Bundesverfassungsgericht nun als verfassungswidrig eingestuft hat, hatte mich schon damals aufgeregt, allerdings weniger wegen des “Polizeiübergriffs” an sich, sondern wegen seiner vermeintlichen Rechtsgrundlage: Ermittelt wurde nämlich die Straftat, dass ein Mitarbeiter des privaten Radiosenders zwei Telefonate mit der Polizeipressestelle ungenehmigt aufgenommen und Teile für einen Radiobeitrag verwendet hatte.
Denn in Deutschland, wo zwar hunderttausende Telefonate ganz Stasi-frei abgehört werden, kann der Mitschnitt eines nicht-öffentlich geführten Gesprächs mit bis zu drei Jahre Gefängnis geahndet werden (§ 201 StGB).

Und darin liegt das viel größere Problem – das bisher kein Gericht mit einer einfachen, logischen Interpretation von Öffentlichkeit ausgeräumt hat: Auskunftspflichtige Behörden geben Journalisten (notgedrungen) Informationen, gestatten aber nicht deren wörtliche Verwendung (ob als Telefonmitschnitt oder Print-Zitat). Das ist ein herrlicher Taschenspieler-Trick: Informationen mündlich geben, die Dokumentation verbieten – und so jederzeit dementieren können, dies und das so oder so gesagt zu haben.

Dabei ist das Gespräch zwischen einem Pressesprecher und einem Journalisten per se für die Öffentlichkeit bestimmt, wenn nicht aus nachvollziehbarem Grund Vertraulichkeit vereinbart wird, das ganze also zu einem Hintergrundgespräch wird. Ansonsten äußert sich eine Pressestelle immer öffentlich – das konstituiert sie ja gerade, nur deshalb wird sie angefragt.

Allein um Journalisten vor den vielen gelogenen Dementis zu schützen, muss die Aufzeichnung von Telefonaten für die eigene Dokumentation erlaubt sein – ohne Einwilligung. Und in vielen Fällen dürfte auch die Veröffentlichung nicht von der Zustimmung der Beteiligten abhängig sein (natürlich gilt dies für beide Seiten!). Wenn sich eine Pressestelle in einer Weise äußert, die von öffentlichem Interesse ist, dann darf sie sich nicht auf eine völlig irrsinnige “Vertraulichkeit des Wortes” berufen können. Pressesprecher von Behörden werden nicht dafür bezahlt, dass sie Privatgespräche mit Journalisten führen, sondern dass sie via Journalisten der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen.
Timo Rieg