Archiv für den Tag: 24. September 2014

AGB für Freie Journalisten

AGB – meine, deine, keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) halten fest, was bei allen Verträgen gelten soll, soweit nicht explizit davon abgewichen wird. Alle größeren Firmen  haben eigene AGB, unter Geschäftsleuten werden sie automatisch Vertragsbestandteil, auch ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen. Deshalb sollten Freie Journalisten die AGB ihrer Abnehmer genau prüfen und ggf. für ihren individuellen Auftrag Abweichungen verhandeln (z.B. bei Nutzungsrechten). Eigene AGB brauchen Freie in der Regel nicht, zumal in vielen Fällen nur wiederholt wird, was schon in den Gesetzen steht. Haben beide Vertragsparteien AGB und widersprechen sich diese, sind die betroffenen Regelungen unwirksam und es gilt, was im Gesetz steht. Das ist für Urheber meist gar nicht so schlecht.

Angemessene Vergütung
Journalisten steht für ihre Werke stets eine angemessene Vergütung zu (§ 32 UrhG). Angemessen ist, was als branchenüblich gilt oder in Allgemeinen Vergütungsregeln festgelegt ist. Da nicht immer schon bei Ablieferung eines Beitrags zu erkennen ist, was eine angemessene Vergütung ist, kann der Journalist ggf. später eine Nachzahlung verlangen, allerdings nicht bei Honoraren nach Tarifvertrag. Weiterlesen