Profi-Tamtam um nichts

Man muss es wohl für folgerichtig halten, dass die Medien in ihrem Böhmermann-Zirkus jetzt nochmal Sondervorstellungen geben, bevor der Gaul dann doch totgeritten ist.

Die Staatsanwaltschaft Mainz stellt also die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann ein, es wird keine Anklage geben.* Welche Sensation! Also für Journalisten, die ihren Kunden zuvor ausgemalt haben, der kindsköpfige Comedian könne bald für Jahre im Gefängnis verschwinden.

focus.de

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Den deutschen Journalismus kennzeichnet derzeit, dass er Recherche durch Gefühl ersetzt hat. Es sollte uns also nicht wundern, dass Journalisten, die es  im April für gut möglich hielten, Jan Böhmermann werde für seinen Scherz (oder seine Satire) mit Freiheitsentzug büßen müssen, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit Unverständnis vermelden. Beispielhaft Chefchecker Lorenz Maroldt vom Tagesspiegel, der sich heute Morgen ob der staatsanwaltschaftlichen Einschätzung,

ein „ernstlicher Angriff auf den personalen oder sozialen Achtungs- und Geltungsanspruch“ Erdogans sei nicht zu belegen, die „absurde Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreibungen negativ bewerteter Eigenschaften und Verhaltensweisen“ bleibe ohne Bezug zu den Tatsachen,

oral bepisst haben muss vor Lachen, was er denn auch seinem Publikum anriet:

(Regieanweisung: Publikum dreht sich prustend zur Seite und schaut sich auf dem Smartphone das vom ZDF aus der Mediathek genommene Original an.)

Was wissen diese Paragraphenreiter schon von der Welt? Haben die überhaupt gefühlte Meinungen, die sich tapfer gegen jeden Fakt behaupten können?

(Fred Steinhauer)

* Für die Hype-Verweigerer: Böhmermann hatte in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 als Performance zum Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik ein Gedicht namens “Schmähkritik” über den türkischen Präsidenten Erdogan vorgetragen.Anlass war Erdogans Empörung über eine Satire der NDR-Sendung Extra3. Böhmermanns Sender ZDF hatte die Sendung aus der Mediathek gelöscht und damit wohl wesentlich zu deren Verbreitung beigetragen. Der Medienhype machte die kurze Nummer zu einer Staatsaffäre, in der sich selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wort meldete – und diese bis heute vorgeworfen bekommt. Und das alles, weil kein Journalist fähige war kurz und bündig zu recherchieren, dass dies alles gar kein Thema ist, sondern nur Kerzennebel.

Checkpoint hat den Durchblick

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Updates und Ergänzungen zum Thema:

+ Jan Böhmermanns Statement vom 5. Oktober 2016 (Video)
+ Jan Böhmermann spricht darin selbst von einem Witz, nicht von Satire. Das war zu befürchten.

+ Michael Hanfeld, FAZ, gibt natürlich auch keine Ruhe. Schließlich hatte er  bereits am 1. April 2016 unter der Überschrift “Dümmer als das Presserecht erlaubt” Böhmermann als “Deppen” bezeichnet, der mit seinem Arsch irgendwie gute Satire kaputt macht, und geschlaumeiert: “Wer jemanden auf das Übelste verunglimpft, jemandem perverse Neigungen nachsagt, gar Verbrechen unterstellt, muss damit rechnen, dass er damit spätestens vor Gericht nicht mehr durchkommt.”
Nun konnte man mit etwas Medienrechtskenntnis erwarten, dass das Hamburger Landgericht zivilrechtlich einige Passagen verbieten würde (weil dort die Benimmkammer Deutschlands ansässig ist), strafrechtlich die Sache aber vollkommen irrelevant ist (andernfalls die Sorge um dieses Land wirklich groß werden müsste). Als nun Hanfeld und andere Feuilletonhygieniker mit ihren wohl recherchierten Fakten von der Justiz eine lange Nase gezeigt bekamen, fragt Hanfeld seine Leser, ob sich Jan Böhmermann “mit seinem Gedicht immer noch für den King of Kotelett der deutschen Satireszene” halte und bäbäbät: “Die strafrechtliche Würdigung des Schmähgedichts hätte übrigens auch ganz anders ausfallen können.” Was man so lesen darf: “Die Staatsanwaltschaft Mainz hat einfach keine Ahnung, warum lesen die nicht wenigstens Hanfelds komprimierte Weisheiten?”

+ Verständnisprobleme lässt schon erkennen, wer – gar wiederholt – von “Böhmermanns Schmähkritik” oder “dem Schmähgedicht” spricht. Es ist in diesem Fall keine Korinte gekackt, wenn mandie korrekte Bezeichnungen verlangt: die vorgetragenev Verse trugen den Titel “Schmähkritik”, eine solche liegt aber in der Gesamtperformance (und nur um die kann es gehen) gerade nicht vor. Wie schon einmal erläutert: Wenn ein Schauspieler auf der Bühne oder im Fernsehen sagt: “Fick dich, du Hurensohn”, dann ist das auch keine Beleidigung. (Tatort-Tote sind übrigens meist auch nicht wirklich tot.)

 

Ein Gedanke zu „Profi-Tamtam um nichts

  1. HV Beitragsautor

    Unglaublich beruhigend wie immer der Hanfeld, dem seinem Gefühl die Staatsanwaltschaft jetzt nicht beipflichten wollte: “Die strafrechtliche Würdigung des Schmähgedichts hätte übrigens auch ganz anders ausfallen können.” Zu Deutsch: in unserer Willkür-Justiz ist der Böhmermann das nächste Mal vielleicht doch (endlich) am Messer. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/nach-der-einstellung-der-ermittlungen-gegen-jan-boehmermann-14466533.html

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