Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Gleich drei Autoren haben den Artikel über einen möglichen Parteispendenskandal in der NPD geschrieben, der auf Seite 40 der aktuellen Spiegel-Ausgabe steht. Es ist ein schlanker zwei-spaltiger Text und so könnte man annehmen, dass Sven Röbel, Andreas Wassermann und Steffen Winter mit dem Schreiben der paar Zeilen nicht allzu lange beschäftigt waren. Eigentlich hätten sie also wohl auch noch Zeit gehabt, um zum Beispiel das Parteiengesetz zu lesen oder auf der Webseite des Bundestages die Zusammenfassung Die staatliche Parteienfinanzierung (PDF). Dort hätten sie lesen können, welche Sanktionen der NPD für den in dem Artikel geschilderten Fall drohen: Der Ex-NPD-Vorsitzende von Thüringen soll Quittungen für Spenden an die NPD über insgesamt mehrere hunderttausend Euro ausgestellt haben, obwohl es die entsprechenden Spenden gar nicht gab. Die Empfänger der Quittungen hätten die vermeintlichen Spenden so von ihrer Steuer absetzen können. Und da der Staat jede Spende an eine Partei bei entsprechendem Wahlergebnis durch einen Zuschuss belohnt, hätte auch die NPD durch zusätzliches Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung profitiert.

Doch die Sache mit den gefälschten Spendenquittungen ist jetzt aufgeflogen (übrigens nicht durch Spiegel-Recherchen, sondern durch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Ex-Schatzmeister, das in der vorletzten Woche mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe endete). Die Frage ist nun: Welche Konsequenzen hat das für die NPD? Der Spiegel schreibt, der Partei „droht die Rückzahlung sämtlicher Staatszuschüsse aus den betroffenen Jahren“.

Das ist falsch. Die Parteiengesetz-Zusammenfassung erklärt etwa: In diesem Fall werde lediglich „der überhöhte Betrag zurückgefordert und gegebenenfalls mit den nächstfälligen Zahlungen verrechnet“. Die Höhe der Rückforderung hängt also davon ab, wie viel Geld eine Partei vorher zuviel erhalten hat – es wird keinesfalls pauschal der gesamte staatliche Zuschuss zurückgefordert.

Die dpa, die in einer Vorabmeldung am Samstag unter Berufung auf den Spiegel-Artikel die Nachricht weitergegeben hat, hat es richtig gemacht und schreibt: „Der rechtsextremen Partei drohe nun eine Revision von Rechenschaftsberichten und eine Rückforderung von Staatszuschüssen.“ Dafür hat die dpa einen neuen Fehler eingebaut, indem sie schreibt: „Nach dem Parteiengesetz steht Parteien ein jährlicher Zuschuss von 38 Cent pro Euro zu, den sie an Mitgliedsbeiträgen und Spenden eingenommen haben.“

Das ist falsch. Erstens ist das Wort „jährlich“ zumindest irreführend, denn für jeden gespendeten Euro erhält eine Partei nur einmalig 38 Cent, nicht jährlich. Und vor allem: Es sind nicht 38 Cent, sondern weniger. Die Parteien haben nur einen rein virtuellen Anspruch auf 38 Cent für jeden gespendeten Euro, denn zusammen mit den Zuschüssen für die Stimmen, die die Parteien bei den Wahlen erhalten haben, hätten die Parteien einen Anspruch auf 162.176.892,05 Euro im Jahr 2005 (PDF). In § 18 Absatz 2 des Parteiengesetzes heißt es jedoch: „Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt 133 Millionen Euro (absolute Obergrenze).“ Das heißt, dass der virtuelle Anspruch von gut 162 Millionen um knapp 18 Prozent auf die 133 Millionen Euro abgesenkt wird. Das heißt: Für jeden gespendeten Euro gab es im Jahr 2005 statt 38 Cent nur 31,16 Cent. Der genaue Betrag schwankt jährlich etwas, liegt aber stets unter 38 Cent. Zugegeben: Das ist kompliziert. Ich verlange auch nicht, dass in jedem Text genau erklärt wird, wie die Parteienfinanzierung genau funktioniert. Aber das ist noch kein Freibrief dazu, Fehl-Informationen zu verbreiten.

Woher hat die dpa aber die Fehl-Information? Vielleicht hat sie ja einfach ins Spiegel-Archiv geschaut. Da hieß es am 2. August 2004 auf Seite 32 in einem Artikel über Unregelmäßigkeiten bei der CSU: „Da der Steuerzahler Parteien für jeden Beitrags-Euro zusätzlich 38 Cent überweist (…)“.

Korrektur: Der NPD droht sehr wohl eine Rückzahlung sämtlicher Zuschüsse aus den betroffenen Jahren, wie der Spiegel korrekt berichtet hatte. Maßgeblich dafür ist nicht die jetzige Rechtslage, die wir für diesen Bericht zu Grunde gelegt hatten, sondern die damalige Rechtslage, nach der sich auch die für die Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung richtet und nun beabsichtigt, die Rückzahlung von 870.000 Euro zu verlangen. Wir entschuldigen uns für den Fehler.

2 Gedanken zu „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

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