Schon GEZweifelt?

Heute schon eine Überschrift von Spiegel Online angezweifelt? Diese hier wäre ein Kandidat:

ARD-Intendanten wollen die PC-Gebühr

Die klammen öffentlich-rechtlichen Sender wollen jetzt Internet-User abkassieren. Besitzer von webfähigen Computern oder UMTS-Handys sollen ab Januar 2007 GEZ-Gebühren bezahlen.

Denn korrekter wäre es so:

ARD-Intendanten wollen die PC-Gebühr senken

Die klammen öffentlich-rechtlichen Sender wollen Internet-User entlasten. Besitzern von webfähigen Computern oder UMTS-Handys sollen ab Januar 2007 ein Großteil der ansonsten fälligen GEZ-Gebühren erlassen werden.

Wie es zu diesem Fehler bei Spiegel Online kam, ist leicht zu erklären. In dem Artikel heißt es: “Ursprünglich war auch darüber nachgedacht worden, für PCs genauso hohe Gebühren wie für Fernsehgeräte zu verlangen, nämlich 17,03 Euro pro Monat.” Das ist falsch, denn über die Vollgebühren von 17,03 Euro pro Monat ab 2007 war nicht “nachgedacht worden”, sondern sie sind bereits beschlossene Sache und im Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom Oktober 2004 verankert. Wer das nicht weiß, kann die Meldung über den Beschluss der Öffentlich-Rechtlichen leicht falsch einordnen. Wahrscheinlich wäre es einfach besser gewesen, wenn jemand den Artikel geschrieben hätte, der sich damit auskennt.

Nachtrag: In einem neu veröffentlichten Artikel stellt Spiegel Online den Sachverhalt jetzt nicht mehr falsch dar. In dem Text heißt es nun: “Aus Sicht der Öffentlich-Rechtlichen ist man sogar ein bisschen zurückgewichen. […] eigentlich sollten PCs, die ans Internet angeschlossen sind, künftig wie Fernseher behandelt werden – also 17,03 Euro Rundfunkgebühr im Monat kosten. Nun sollen für Internet-Rechner künftig doch nur 5,52 Euro pro Monat fällig werden.” Der fehlerhafte Artikel ist jedoch nach wie vor unkorrigiert online.

3 Gedanken zu „Schon GEZweifelt?

  1. Fredson

    Für den Verbraucher ist es doch ein Belastung erst in dem Moment, in dem ihm Gebühren in Rechnung gestellt werden. Und das die ursprünglich saftig ausgefallene Gebührenerhebung faktisch moderater ausfällt, ändert doch am Willen der Öfft.-Rechtl. zu kassieren nicht einen Deut. Insofern ist der Korrekturvorschlag bestenfalls ein Sophismus. So ehrenhaft das watchbloggen ja ist, aber solche Wortklaubereien sind albern und hier in der Sache auch irreführend.

  2. sebastian Beitragsautor

    Hallo Fredson,

    ist es Deiner Meinung nach nur Wortklauberei, wenn ein bereits vor einiger Zeit beschlossenes Gesetz (hier: der Rundfunkstaatsvertrag) als “Überlegung” vorgestellt wird? Und was ist Deiner Meinung nach der Grund dafür, dass Spiegel Online in dem zweiten Artikel schreibt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien “zurückgewichen” und nicht mehr behauptet, sie wollten “abkassieren”?

    Schöne Grüße
    Sebastian

  3. Jonathan

    Wenn das Gesetz noch nicht wirksam geworden ist und später wieder geändert wird, bevor es überhaupt in Kraft tritt, kann man es wohl als “Überlegung” bezeichnen. Denn offensichtlich war da noch etwas im Fluss.

    Und abkassieren wollen die Öffentlich-Rechtlichen immer noch, obwohl sie jetzt nur noch ein Drittel des vorher geforderten Geldes wollen.

    Das ist so, wie wenn der örtliche Mafioso vorbeikommt und sagt: Gut, Du willst nicht 1.500 Euro Schutzgeld zahlen. Ich kann damit leben, wenn Du mir 500 Euro gibst. Ist das jetzt nicht mehr abkassieren? Und sind die 1.500 Euro mehr als nur eine Überlegung, nur weil der Mafioso sie bereits in seine offizielle Preisliste aufgenommen hat?

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