SPIEGEL-Recherchen zum Reichstagsbrand: Kritiker verstummen nicht

Ein Gastbeitrag von Hersch Fischler

Redaktionelle Vorbemerkung: 74 Jahre ist es her, dass der Reichstag in Flammen aufging. Doch um die Brandstifter wird bis heute gestritten. Eine wichtige Rolle nimmt dabei der SPIEGEL ein, der u.a. in einer zentralen Serie 1959/1960 nach einem Manuskript von Fritz Tobias darlegte, dass es nur einen einzigen Täter gegeben haben könne: den zum Tode verurteilten Marinus van der Lubbe.
Der Historikerstreit an sich ist für Spiegelkritik natürlich uninteressant. Doch die Frage, wie der SPIEGEL mit den zur Verfügung stehenden Quellen umgeht, gehört hier her.

Zuletzt hatte sich SPIEGEL-Redakteur Klaus Wiegrefe 2001 mit dem Reichstagsbrand und seiner Aufarbeitung im SPIEGEL beschäftigt – und fand die alte Tobias-These von der Alleintäterschaft bestätigt. Kritiker sahen damals ihre Positionen nur unzureichend berücksichtigt. Ein aktueller Rechtsstreit (OLG Verhandlung war am Dienstag) lässt erneut aufhorchen, wie der SPIEGEL mit Fragen zu seinen Reichstagsbrand-Recherchen umgeht.

Heute dazu ein stark gekürzter Auszug des Beitrags von Hersch Fischler in dem von Dieter Deiseroth (Richter am Bundesverwaltungsgericht) herausgegebenen Sammelband “Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht”(Tischler Verlag Berlin, 2006) (Fußnoten sind in der laufenden Numerierung übernommen):

Auszug Buchbeitrag: Die von [Fritz] Tobias immer wieder behauptete und von [Prof. Hans] Mommsen bestätigte Glaubhaftigkeit der für die Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes angeführten Zeugnisse der Kriminalbeamten hält einer Nachprüfung in keiner Weise stand. Tobias hat diese Glaubhaftigkeit damit begründet, dass die Beamten schon 1933 in ihren Ermittlungsberichten und ihren Aussagen vor dem Reichsgericht auf der Alleintäterschaft van der Lubbes beharrt hätten, und dass nicht plausibel zu machen sei, weshalb sie gelogen haben sollen, da sie sich mit diesen Feststellungen bei ihren nationalsozialistischen Vorgesetzten höchst unliebsam gemacht hätten, indem sie der NS-Version des Reichstagsbrands als von der kommunistischen Partei inszeniertes Fanal für einen kommunistischen Aufstand widersprachen. Diese Argumentation findet sich bereits 1962 in Tobias´ Buch (40) und wurde von ihm immer wieder in Zeitungsbeiträgen, zuletzt im Jahr 2000 wiederholt:

„Beide Beamte (Zirpins und Heisig, wie aus dem Kontext hervorgeht. H.F.) haben ebenso wie ein dritter Kommissar namens Bunge später vor dem Reichsgericht – und damit vor der Weltöffentlichkeit – unter ihrem Eid ihre Überzeugung bestätigt, dass van der Lubbe Alleintäter gewesen war. Für ihr berufliches Weiterkommen wäre es vermutlich von Vorteil gewesen, wenn sie sich angepasst, das heißt die von Hitler richtungsweisend ausgegebene Mär vom kommunistischen Aufstandsfanal bestätigt hätten. Dann aber hätten sie gegen ihr Gewissen handeln und lügen müssen.“(41)

„Aber warum hätten die Beamten denn unter Eid lügen sollen? Sie haben vor Gericht gesagt, ihrer Ansicht nach sei van der Lubbe der alleinige Täter gewesen. Um sich beim NS-Regime anzubiedern, hätten sie doch die Kommunisten anschwärzen müssen – die das Gericht schließlich ja aus Mangel an Beweisen freisprach.“(42)

Tatsächlich haben die von Tobias genannten Kriminalisten weder in ihren Ermittlungsberichten noch vor dem Reichsgericht die Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes behauptet. Eine nüchterne Untersuchung des Quellenmaterials ergibt, dass Tobias die damaligen Aussagen und das damalige Verhalten der Kriminalisten unrichtig wiedergegeben hat. In dem von ihm verfassten polizeilichen Abschlussbericht hatte Zirpins keineswegs die Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes an der Reichstagsbrandstiftung behauptet. Er traf lediglich die Feststellung, van der Lubbe habe die drei kleinen Brandstiftungen(43) zweifelsfrei allein ausgeführt, dies sei aber hinsichtlich der Brandstiftung im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes ungewiss und noch zu untersuchen.

Vor dem Reichsgericht hat Zirpins keine Überzeugung geäußert, Marinus van der Lubbe sei der Alleintäter der Brandstiftung im Reichstag gewesen. Er behauptete eine Alleintäterschaft nicht einmal mehr für die drei kleinen Brandstiftungen. Als er zur Möglichkeit von Mittätern befragt wurde, sagte er, dass er diese Frage, da er nur die ersten Vernehmungen van der Lubbes durchgeführt habe, späteren Ermittlungen überlassen wollte.

„Präsident: … Also er (van der Lubbe) hat gesagt, er hätte die Tat aus sich selber heraus gemacht.

Zeuge Dr. Zirpins: Wie gesagt, ich konnte ihm auch zunächst nichts Gegenteiliges nachweisen; ich hatte keinen Gegenbeweis vorliegen. Wir hatten eine Unmenge von Vermutungen und dringenden Verdachten, die polizeiliche Maßnahmen rechtfertigten, aber kriminalistisch das entgegenhalten, konnten wir nicht machen. Ich konnte ihn nach der Mittäterschaft nur schlechthin fragen, aber nichts entgegenhalten. Dazu reichte die Zeit nicht aus. Ich hatte nur zwei Tage Zeit gehabt … Ich habe mit van der Lubbe eigentlich sehr engen Kontakt gehabt, und er hat auf alles geantwortet, was ich ihn fragte. Auf die Mittäterschaft hat er keine Antwort gegeben. Und ich habe sie auch nur oberflächlich berührt, weil ich das gern späteren Ermittlungen überlassen wollte.“(46)

Zu Marinus van der Lubbes Motiven und zu dessen politischer Gesinnung wurde Zirpins vor dem Reichsgericht nicht vernommen. Zu den polizeilichen Feststellungen hinsichtlich dieser Fragen gab vor allem Heisig Auskunft. Anders als Tobias es darstellt, rückte Heisig vor dem Reichsgericht van der Lubbe in die Nähe der kommunistischen Partei:

„ORA-Dr. Werner: Ist dabei zum Ausdruck gekommen, ob er (van der Lubbe) sich dabei an Gedankengänge irgendeiner politischen Partei angelehnt hat?

Zeuge Heisig: Das haben wir erst nachher insofern feststellen können, als wir ihn als Kommunisten erkannten.

ORA. Dr. Werner: Woraus haben Sie das erkannt?

Zeuge Heisig: Wie ich schon vorher angegeben habe: aus seiner ganzen Art und Weise, wie er seine politische Einstellung überhaupt darlegte, indem er sagte, er wäre eben einer von denjenigen, die »mit dem System nicht zufrieden wären, dass müßte anders werden, der Arbeiter müßte die Herrschaft haben, der Arbeiter müßte derjenige sein, der eben zu bestimmen hätte. Kurz und gut: er hat Tendenzen aufgestellt, wie sie in dem Programm der KPD zu finden waren, wenn auch in dieser Nacht zunächst noch weniger ausführlich. Er hat sie später ja in seinen größeren und längeren Vernehmungen wiederholt.“(47)

Da Heisig nur das erste Gespräch mit van der Lubbe in der Brandnacht geführt hatte, wurde er zu dessen späteren Vernehmungen, die von anderen Beamten und vom Untersuchungsrichter durchgeführt wurden, nicht weiter vernommen, ebenso wenig zu van der Lubbes Angaben über Brandstiftungshandlungen im Reichstag. Zu letzteren sagte der von Tobias als weiterer Zeuge der Alleintäterschaft angeführte Kriminalkommissar Walter Bunge aus. Bunge war Leiter des Dezernats für die Bearbeitung von Brandsachen. Seine Aussage vor dem Reichsgericht beinhaltete ebenfalls keine Behauptung der Alleintäterschaft van der Lubbes. Im Gegenteil. Vom Vorsitzenden Richter, Senatspräsident Bünger nach seiner Rekonstruktion des Brandlaufs van der Lubbes befragt, berichtete Bunge, dass er die Rekonstruktion abgebrochen habe, da van der Lubbe bereits vor Erreichen des Plenarsaals nicht mehr wusste wie er gelaufen und in den Plenarsaal gelangt sei:

„Präsident: Nun noch etwas nicht Unwichtiges: Er hat doch Ihnen gegenüber, auch, wie anderen Polizeibeamten auch, den Weg genau beschrieben, den er gemacht hat?

Zeuge Bunge: Ja, soweit er ihn in Erinnerung hatte. …Dann kam es mir darauf an, mir den Weg noch mal genauer bezeichnen zu lassen, weil ich annahm, er sei durch die mehrmalige Führung besser ins Bild gesetzt. Aber die Sache scheiterte eben doch daran, dass er an der Ja-Tür nicht mehr weiter wußte. Da verließ ihn, wie er es darstellte, sein Gedächtnis. Er wußte nicht, wie er die Wege von hier aus weiter machte“.(48)

Auf weitere Fragen Büngers, ob van der Lubbe die bei der Rekonstruktion des Brandlaufs angedeuteten Brandlegungen auch selbst durchgeführt habe, antwortete Bunge zwar bejahend, aber es handelte sich um Brandstellen außerhalb des Plenarsaals. Die weitere Vernehmung Bunges erbrachte das Ergebnis, dass er davon ausging, dass van der Lubbe Mittäter hatte. Am Morgen nach dem Brand war in einem Obergeschoss an einem Oberlichtgang eine zerbrochene und herausgenommene Oberlichtscheibe und eine danebenliegende Leiter vorgefunden worden. Dazu befragt, berichtete Bunge die mit der Alleintäterschaft van der Lubbes unvereinbare Vermutung, dort habe ein Mittäter der Brandstiftung einen Fluchtweg gefunden und bejahte die Möglichkeit, dass dieser dann trotz Polizeiabsperrung entkommen sein könne.

„Zeuge Bunge: Ich habe natürlich mit meinen Beamten Kombinationen darüber angestellt, auf welche Weise hier die Scheibe entzwei gegangen sein könnte, … Also wir kamen dann schließlich dahin, dass es durchaus wahrscheinlich wäre, dass sich hier tatsächlich jemand, der sich verbergen mußte, erstmals in das Zimmer oben geflüchtet ist, vielleicht Schritte von Verfolgern gehört hat und dann kurzentschlossen die Scheibe zertrümmert hat, den Rest ausnahm und sich dann nach unten hat durchfallen lassen …

Präsident: Dann müßte man, wenn man dem Gedankengang weiter folgt, annehmen, dass er nachher sich nach unten rausgedrückt hat. Es müßte das schon in späterer Stunde gewesen sein, ich will mal sagen um 11 Uhr …

Zeuge Bunge: Ja, dass späterhin jemand, dem es darum zu tun war, sich unbemerkt aus dem Gebäude zu entfernen, dies konnte, das halte ich noch für möglich, denn ich weiß aus Erfahrung, dass besonders bei solchen großen Bränden die Beaufsichtigung nie so ist, wie sie im Interesse einer solchen Sache hier wünschenswert gewesen wäre.“(49)

Das Reichsgericht schloss sich Bunges Vermutung an, es handele sich wahrscheinlich um Spuren, die ein geflohener Mittäter hinterlassen habe. Im schriftlichen Urteil hielt es fest: „Möglicherweise findet auch die vom Zeugen Weberstedt am Morgen des 28. Februar vorgefundene zertrümmerte Oberlichtscheibe im II. Obergeschoß dadurch ihre Erklärung, dass sich dort einer dieser Beteiligten (d.i. Mittäter H.F.) verborgen gehalten und in der Brandnacht beim Herannahen der Streife, die das Haus absuchte, sich mittels der vorgefundenen Leiter in das I. Obergeschoß und von da ins Freie in Sicherheit gebracht hat.“(50)

Fritz Tobias hatte die Glaubwürdigkeit der Kriminalisten, die er als Zeugen für die Alleintäterthese anführte, als Prämisse an den Anfang seiner Alleintäterthese gestellt. Er war aber hinsichtlich der Glaubwürdigkeit dieser Zeugen und ihrer Aussagen befangen, da sowohl Zirpins als auch Schnitzler und andere damals Kollegen von ihm waren. Mit Zirpins arbeitete er Anfang der Fünfziger Jahre in der Polizeiabteilung des Niedersächsischen Innenministeriums zusammen, als er dort als Referent die Nachrichtenpolizei (Politische Polizei) in Niedersachsen aufbaute. Wie Schnitzler und Hans Schneppel, ein weiterer 1933 an den Reichstagsbrandermittlungen beteiligter Beamter, war er in den späteren fünfziger Jahren im zivilen Bevölkerungsschutz tätig. Etwa zeitgleich mit Schneppel wechselte er 1959 zum „Verfassungsschutz”, Schneppel zum Bundesinnnenministerium in Bonn, Tobias zur Landesbehörde in Niedersachsen. Unwahrheiten und Widersprüche in den Aussagen und Darstellungen dieser Kriminalisten hatte Tobias systematisch aus seiner Darstellung der Reichstagsbrandstiftung ausgeblendet. Wie schnell und leichtfertig er die angebliche Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes von seinen Kollegen als Lösung des Rätsels übernommen hatte, lässt ein Interview erahnen, dass im Jahr 1972 zu seinem 60. Geburtstag mit ihm geführt wurde.

„Herr Tobias, Sie sind im Hauptberuf Ministerialrat im Niedersächsischen Innenministerium. Wie sind Sie denn eigentlich dazu gekommen, der Frage des Reichstagsbrandes nachzugehen? Tobias: Ich habe seinerzeit ebenso wie mein Vater meine Stellung verloren durch den Reichstagsbrand. Und ich habe während der NS-Zeit natürlich immer die Ohren aufgesperrt, um mich während des Prozesses, der ja bekanntlich wie das Hornberger Schiessen ausging oder auch später, ob wir irgendetwas Genaueres über den Sachverhalt erfahren würden. Nach 1945 hoffte ich nun besonders, dass die Wahrheit an den Tag kommen würde und wurde enttäuscht, und erst durch Gespräche mit Kollegen, die damals bei der Kriminalpolizei waren, ist mir klar geworden, dass man keine Mittäter finden konnte, weil es damals keine gab, ähnlich wie bei dem Attentat auf den Bürgerbräu-Keller vom 8. November 1939, der bekannte Fall, der vor einigen Jahren restlos geklärt und auch als die Tat eines Einzelnen festgestellt wurde. Genau so war es beim Reichstagsbrand. Mir fiel es wie Schuppen von den Augen und für mich war das Problem gelöst.“(51)

Nicht sehr viel anders als Fritz Tobias, war auch der „Spiegel“ gegenüber Zirpins und anderen 1933 an den Reichstagsbrandermittlungen beteiligten Kriminalisten befangen. Im Jahre 1951 hatte er Zirpins und Rudolf Braschwitz, (siehe oben) zusammen mit weiteren ehemaligen Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes als im III. Reich unbelastete Beamte zur Wiedereinstellung in die Kriminalpolizei empfohlen. Nachdem Zirpins wiedereingestellt worden war und erneut sensationelle politische Straftaten bearbeitete, lässt er sich noch 1951 als ergiebiger „Spiegel“-Informant zu einer Story über einen sensationellen politischen Kriminalfall identifizieren. Als kurz nach Zirpins Wiedereinstellung dessen Rolle als Leiter der Kriminalpolizei des Gettos Lodz in den Jahren 1940/41 und Mitglied der SS bekannt geworden war, und in Niedersachsen einen Skandal auslöste, schwieg der „Spiegel“, während andere Medien wie z.B. der „Stern“ den Fall Zirpins aufgriffen und dessen Wiederverwendung als Beispiel für das Versagen der Kontrollen zur Fernhaltung schwer belasteter NS-Beamter aus den Institutionen des neuen, demokratischen Staates behandelten. Seit Mitte der neunziger Jahre ist von mehreren Autoren belegt und vom „Spiegel“ nicht mehr bestritten worden, dass der „Spiegel“ Anfang der 50 Jahre ranghöhere ehemalige SS und SD-Mitarbeiter als Ressortleiter beschäftigte, die die Seiten des „Spiegel“ für Publikationen nutzten, die der Entlastung und Wiedereingliederung ehemaliger Kameraden aus dem Reichssicherheitshauptamt dienten und diese als Informanten für den „Spiegel“ gewannen(52).

Die Art und Weise, wie der „Spiegel“ Zirpins‘ Aussagen über die Alleintätschaft van der Lubbes als glaubwürdige Zeugnisse präsentierte und alle damit unvereinbaren Fakten ausblendete, reiht die „Spiegel“Serie zum Reichstagsbrand in diese Tradition ein. Vielleicht noch schwerwiegender als das damalige Versagen der „Spiegel“-Redaktion ist das journalistische Fehlverhalten, mit dem im Jahre 2001 eine neue große Story des Redakteurs Klaus Wiegrefe über den Reichstagsbrand publiziert wurde.(53) Klaus Wiegrefe und die Chefredaktion waren von mir und Gerhard Brack seit dem Jahre 2000 mehrfach auf die Unvereinbarkeit der Aussagen von 1933 und 1961 ihres „Kronzeugen“ Zirpins, auf dessen Unbrauchbarkeit als Zeugen für den Nachweis der Abwesenheit jeglicher Spuren anderer Täter und auf die Verwendung der Namensschilder bei der Brandstiftung aufmerksam gemacht worden, wobei die Verwendung letzterer nicht einmal mehr von Fritz Tobias bestritten wurde (siehe oben). In dieser neuen Publikation zum Reichstagsbrand, gezeichnet von Klaus Wiegrefe, wurden diese, zur Beurteilung des „Kronzeugen“ Zirpins zentralen Aspekte entgegen jeder journalistischen Sorgfaltspflicht nicht einmal erörtert, obwohl Zirpins wieder als wichtigster Zeuge für die angebliche Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes angeführt wurde.

Fußnoten:

40 Tobias, Reichstagsbrand, S 76 f.
41 Nur der Holländer van der Lubbe kann es gewesen sein. Fritz Tobias in : Die Welt vom 27.1.2000
42 Die Debatte über den Reichstagsbrand in der WELT: Fritz Tobias streitet mit Hersch Fischler über die
These von der Alleintäterschaft, in: Die Welt, 8.2.2000
43 Siehe oben S. 7
44 Zitiert nach Tobias, Reichstagsbrand, S. 609
45 Zitiert nach Georgi Dimitroff und der Reichstagsbrandprozess , Berlin 1982, S.76/77
46 Stenografische Protokolle, .ST, S.62/63, Archiv IfZ, FA-100, ST = Sitzungstag, im folgenden zitiert als
Stenografische Protokolle .
47 Stenografische Protokolle, 6. ST, S. 32/33
48 Stenografische Protokolle, 27. ST, S. 72, Bunges Rekonstruktion fand am 12. März 1933 statt, zwei Tage
nach der Rekonstruktion des Brandlaufs durch Dr. Braschwitz von der Politischen Polizei am 10. März, bei
der van der Lubbe den Brandweg noch präzise beschrieben haben soll.
49 Stenografische Protokolle, 27 ST, S. 62-63,
50 Schriftliches Urteil, IFZ, ArchivFA-100/1, S. 35
51 Fernseh-Interview mit NDR-Hannover, gesendet am 3.10.1972
52 Siehe z:B. Lutz Hachmeister, Der Gegnerforscher Die Karriere des SS-Führers Franz Alfred Six , Beck 1998

3 Gedanken zu „SPIEGEL-Recherchen zum Reichstagsbrand: Kritiker verstummen nicht

  1. Rolf Schälike

    Spiegel klagte gegen den Bayerischen Rundfunk und die Journalisten Gerhard Brack und Tobias Hübner.

    Am 06.03.07 fand die Widerspruchsverhandlung gegen die Einstweilige Verfügung vor dem HasnOLG statt.

    Der Bericht über die Verhandlung. Die Journaliste aus Bayern haben verloren.

  2. Paul van de Weg

    Warum wird hier nicht ein Zitat von Herrn Fischler benützt?

    Der Autor der Serie, Fritz Tobias, arbeitete bereits 1951 bei Zirpins Wiederverwendung mit ihm im niedersächsischen Innenministerium zusammen und beide hatten, wie aus einem Schreiben von Tobias an Zirpins vom 13.Februar 1960 hervorgeht, in Sachen Getto Lodz „böse Absichten“ Dritter zu befürchten.

    Was hat Tobias in Lodz getan?

    Und warum wird geschwiegen über (wie im Reichstagsbrandforum zu lesen ist) Tobias’ Bereitschaft ggfs. Gegner mit ihrer braunen Vergangenheit zu “erpressen”.

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