Stellungnahme zu „Elektrohandwerk bereitet Mindestlohn vor“

Zu der im SPIEGEL Nr. 27/2007 vom 2. Juli 2007 verbreiteten Nachricht „Elektrohandwerk bereitet Mindestlohn vor“ nimmt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt, wie folgt Stellung:

„Es trifft zu, dass am heutigen Montag, 2. Juli 2007, die Vertreter der 14 regionalen Tarifträgerverbände der elektro- und informationstechnischen Handwerke in der Geschäftsstelle des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) in Frankfurt zusammenkommen, um über die weitere Vorgehensweise in Sachen Mindestentgelte zu beraten. Die Gesprächspartner kommen jedoch nicht aus den ‚regionalen Elektroinnungen’ wie es der SPIEGEL berichtet, sondern aus den Landesinnungs- und regionalen Fachverbänden der jeweiligen Bundesländer.

Die Elektrohandwerke, die wie das Bauhauptgewerbe Adressaten des 1996 in Kraft getretenen Entsendegesetzes sind, verfügten bereits von 1997 bis 2003 über bundesweit als allgemeinverbindlich erklärte Mindestentgelte. Am 24. Januar 2007 hatte der ZVEH mit der IG Metall eine neue Mindestentgelt-Vereinbarung getroffen und dafür einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gestellt. Die Arbeitgeberseite im paritätisch besetzten Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) macht ihre Zustimmung zum Antrag jedoch davon abhängig, dass die bundesweit geltenden Mindestentgelte auch branchenweit die jeweils niedrigsten Entgelte darstellen. Der Umstand, dass einige teilweise darunter liegende regionale Tarifentgelte durch die höheren bundesweiten Mindestentgelte de jure und de facto verdrängt werden, genügt nach Ansicht der Arbeitgebervertreter nicht mehr, sondern bedarf einer entsprechenden förmlichen Tarifregelung.

Der Inhalt einer solchen Vereinbarung ist Gegenstand der heutigen Verbändetagung im ZVEH. Erst nach Abschluss einer solchen ergänzenden Vereinbarung will der Tarifausschuss seine am 21. Mai 2007 zunächst vertagte Beratung über den AVE-Antrag des ZVEH wieder aufnehmen.“

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