Dass man bei der juristischen Exegese leicht einmal den Blick für die wichtigen Dinge, das Leben zum Beispiel, verlieren kann, beweist ein Detail im jüngsten Spiegel (35/2007). Im Beitrag „Mit aller Härte“ (S. 48f) wird hier zunächst über den Terror-Status der sogenannten „militanten gruppe“ spekuliert:
„Demnach wäre die „mg“ womöglich gar keine Terrorvereinigung. Die Linksextremisten haben dem Staat zwar wortgewaltig den Krieg erklärt und Polizeiautos, Arbeitsämter oder einen Lidl-Supermarkt angezündet. Sie haben aber darauf geachtet, keine Menschen zu verletzen. Sprengstoff oder Schusswaffen, wie einst bei der RAF, gehören nicht zum Repertoire.“
Und weiter:
„Was wie eine akademische Detailfrage wirkt, hat in der Praxis große Auswirkungen.“
Allerdings! Leben oder Tod!, möchte man den beiden Spiegel-Autoren da zurufen, doch der juristische Laie hat hier natürlich gar nicht das Wesentliche im Blick. Denn:
„Nur wenn es sich um eine terroristische Tat handelt, ist Generalbundesanwältin Monika Harms zuständig, und nur dann steht den Ermittlern jede Überwachungsmöglichkeit zur Verfügung.“
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