Leserbehauptungen blind kolportiert

Heißt die SpOn-Form des Bürgerjournalismus‘ nun „Leserreaktionen“? Redaktionell geprüft wurde jedenfalls nicht, was Leserinnen und Leser Spiegel-Online an Erfahrungen mit dem Bahn-Streik mitteilten. spon-exmatrikulation.jpg
Darunter war auch viel Unverdächtiges (Bahn streikte – ich kam zu spät zur Arbeit). Aber dass der Lokführer-Streik gleich zur Exmatrikulation von Studenten führen sollte, wie die Überschrift behauptet und der Text vermutet, wäre doch eine Überprüfung wert gewesen. Nun jedenfalls erklärt die Informantin an anderer Stelle, dass die Sache mit der Exmatrikulation nur ein Gerücht war.
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3 Gedanken zu „Leserbehauptungen blind kolportiert

  1. foo

    Das an dem Artikel etwas faul war, war mir schon beim lesen klar. In Ausnahmefällen kann es dazu allerdings kommen. Nur die Masse der Exmatrikulationen in dem Artikel hat mich stutzig gemacht.

    Die DPO hier verlangt von einem Studenten bei bekanntem Zugausfall auf sonst einem Wege zum Prüfungsort zu fahren. Je nachdem führt das dazu das ein Student sich einen Tag vorher ein Hotel nehmen müsste (bei Studiengebühren & Co ein nicht billiges unterfangen).

    Verspätung wie Stau auf der Autobahn ist, selbst bei vorgelegtem Nachweis, auch kein Grund nicht an einer Prüfung teilzunehmen. Solche Vorfälle müsse man mit einkalkulieren meint das Prüfungsamt bzw. die DPO. Selbst Personenschäden, wie es bei der Bahn vorkommen kann, ist kein Grund nicht an einer Prüfung teilzunehmen.
    Wie dies bei einem Autounfall geregelt wird ist mir nicht bekannt und auch nicht wenn man als Zeuge eines Unfalls erste Hilfe leisten muss. Manchen Prüfungsämtern an unserer Uni traue ich zu einen durch eine Klausur rasseln zu lassen wenn man die gesetzliche Pflicht der Leistung von Erste Hilfe nachgeht und dadurch die Prüfung nicht bei Zeiten erreicht.

    Ein Student kann somit hier (je nach Institut, Prüfer und Prüfungsamt und Prüfungsordnung) exmatrikuliert werden wenn er eine wichtige Klausur o.ä. im zweiten Anlauf oder eine normale Prüfung im dritten Anlauf wegen eines der o.g. Vorfälle nicht antreten kann.

    Studenten die sich bei auftreten eines der o.g. Vorfällen krankschreiben lässt macht sich strafbar – sofern es das Prüfungsamt mit bekommt…

  2. Hans

    Naja, dass „Personenschaden“ kein zu akzeptierender Grund ist, darf wohl bezweifelt werden. Das dürfte unter „höhere Gewalt“ fallen. Im Zweifel wird man da wohl vor das Verwaltungsgericht ziehen müssen.

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