Die Arcandor AG hat beim Landgericht Hamburg mehrere Gegendarstellungen gegen die Titelgeschichte in der September-Ausgabe vom „manager magazin“ im Wege der Einstweiligen Verfügung durchgesetzt. Das Blatt muss nun gleich mehrere Gegendarstellungen abdrucken, die insgesamt 13 Kernaussagen betreffen: Auf der Titelseite, im Editorial des Chefredakteurs Arno Baltzer sowie wegen des Textes im Innenteil des Heftes von den Autoren Sören Jensen und Jörn Sucher. „Die Verpflichtung, wegen einer Veröffentlichung an drei Stellen Gegendarstellungen zu drucken, ist ein einmaliger presserechtlicher Vorgang“, bewertete der Presseanwalt der Arcandor AG, Dr. Christian Schertz, die Entscheidung. „Hinzu kommt, dass hier nicht nur drei Gegendarstellungen durchgesetzt wurden, sondern zugleich auch die Kernbehauptungen gerichtlich verboten wurden.“ (ots)
Dies ist nur ein erster Hinweis. Insbesondere der in der ots-Meldung des Unternehmens verbreiteten Interpretation, das Verbot mache deutlich, „dass die journalistischen Sorgfaltspflichten hier rechtswidrig nicht beachtet wurden“, schließt sich Spiegelkritik vorerst nicht an. Eigene Berichterstattung folgt.
Äh, und wann folgt die eigene Berichterstattung?