Nachrichtenabbruch

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Das Angebot eines „Rauchershirts“, das einen sechseckigen gelben Stern mit dem Wort „Raucher“ darauf zeigen sollte, war nicht strafbar. Dies nachzutragen hat Spiegel-Online bisher versäumt, nachdem er die in solchen Fällen übliche „Empörung“ unter der netten Headline „Geistlos, hirnlos, geschmacklos“ breit getreten hatte.

Es wäre aber – gerade für ein Magazin, das einen eigenen Satire-Bereich unterhält – durchaus schon bei der ersten Kolportage angemessen gewesen zu überlegen, wo die Strafbarkeit liegen sollte. Dass eine Staatsanwaltschaft einen Vorgang anlegt (noch nichtmals ermittelt) ist ja nun wahrlich noch kein Beleg für ein rechtswidriges Verhalten.

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