Was bringen abgekürzte Namen, wenn ihr Restbestandteil real oder realitätskompatibel ist, dass sich mit drei Suchbegriffen der Gemeinte finden lässt?
“Der freie Jouranlist Detlef G. zum Beispiel …”
schreibt der Spiegel (24/2008) in seinem Artikel “Nicht nur die Deutsche Telekom bediente sich der Boombranche privater Schnüffler” und erwähnt seine Publikationsorte Handelsblatt und taz. Üblich ist, den Vornamen bei nicht-identifizierender Berichterstattung zu ändern, er ist ja ohnehin nur ein Platzhalter.
Über Fehlverhalten von Leuten in öffentlicher Verantwortung muss man auch öffentlich sprechen – es halb verschämt zu tun und sie damit doch zu einer Stellungnahme zu nötigen ist nicht wirklich pfiffig.
Vielleicht liegt diese Verschämtheit (die die FTD am Mittwoch ebenfalls schon exerzierte) schlicht daran, dass das Material, auf das sich die Berichterstattung stützt, von der Quelle dieser Blätter eindeutig auf illegale Art und Weise beschafft worden ist. Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, wie man sich die Kontoauszüge eines Menschen auf legale Weise beschaffen kann?
Ich jedenfalls habe sowohl der FTD als auch dem Spiegel meine Tätigkeit für Control Risks bestätigt. Dem Spiegel mündlich, der FTD schriftlich, in folgendem Wortlaut (in einer Mail an Matthias Lambrecht):
“Ich bestätige Ihnen gerne, dass sich unter den 64 verschiedenen Kunden, die ich in den ersten vier Jahren meiner freiberuflichen Tätigkeit (Oktober 2000 bis Dezember 2004) hatte, auch Control Risks befand. Über Art und Umfang der Tätigkeit für diesen Kunden darf ich Ihnen ohne ausdrückliche Genehmigung von Control Risks keine Auskunft geben. Sobald mir eine solche Genehmigung vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.”
Den letzten Satz dieser Mail nehme ich hiermit zurück – zum Zeitpunkt ihrer Abfassung wusste ich nämlich noch nicht, dass es sich bei Lambrechts “Belegen” um mir geklaute Kontoauszüge handelt. Dass er dieses Material verwendet hat, ohne mir eine Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu beziehen, halte ich für ein Fehlverhalten eines Leuts in öffentlicher Verantwortung.