Ein Online-Magazin ist stolz, sich nicht an eine Sperrfrist gehalten zu haben. Die Sperrfrist für die Mitteilung, wie das Prominenten-Special von “Wer wird Millionär?” gestern Abend ausgeht. Die Sendung war wie üblich vorher aufgezeichnet worden, so dass man über sie schon alles erzählen konnte, bevor sie ausgestrahlt wurde.
Um den Medien Vorlaufzeit zu geben, ist es eine alte Übung, Pressemitteilungen mit einer Sperrfrist zu versehen: die enthaltene Information soll erst nach dieser Frist verbreitet werden. Im Falle einer Sendung wie “Wer wird Millionär” kann eigentlich jedes Kind darauf kommen, dass es Spannung nimmt, wenn bereits vorher bekannt ist, dass Gottschalk die 1-Millionen-Euro-Frage schafft. Das ist wie das Ende eines Krimis oder eins homerecordeten Fußballspiels zu verraten.
Doch DWDL-Redakteur Thomas Lückerath sieht in der Sperrfrist ein anderes und sehr verachtenswertes Bemühen: “Damit die Tageszeitungen am Freitag nicht schon bei ihrem Erscheinen alt aussehen, setzen Unternehmen weiterhin auf Sperrfrist-Meldungen”. Man muss wohl um viele Ecken denken, um das wirtschaftliche Interesse von RTL (Bertelsmann) an “lebenserhaltenden Maßnahmen für die ‘Tageszeitungen'” zu erkennen.
Eigentlicher Aufreger für Lückerath war offenbar, dass in einigen Digital-Ausgaben der Tageszeitungen die für die Freitags-Ausgabe vorgesehene RTL-Meldung enthalten und bereits am Donnerstag lesbar war, wie auch in den nachts verkauften Zeitungen. Das ist bei den Digitalausgaben ein wenig dumm, bei den Printausgaben hingegen uraltbekannt – über beides kann man natürlich reden. Doch Lückerath nimmt dies zum Anlass für das Gepolter, ohne Wettbewerb verzerrende Sperrfristen würden die Tageszeitungen noch schneller in die Bedeutungslosigkeit abrutschen.
Eine Sperrfrist macht nur als Deal Sinn, als Vereinbarung zwischen Informationsgeber und -nehmer: “Ich sage dir jetzt schon etwas, damit du nicht nachts um 23 Uhr noch am Rechner sitzen musst, damit du in Ruhe dein Ding schreiben kannst, aber dafür versprichst du mir, bis zur gesetzten Sperrfrist damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen.” Sinnfrei sind Sperrfristen natürlich bei wild gestreuten Pressemitteilungen, insbesondere bei Internet-Veröffentlichungen.
Eine andere spannende Frage wäre, wer überhaupt über den Ausgang von “Wer wird Millionär” berichten muss. Ist es eine journalistische Leistung, Unternehmens-PR zu verbreiten? Können nicht die 10,3 Millionen Fernsehzuschauer ihren Nachbarn, Bekannten und Arbeitskollegen davon erzählen, wenn sie’s wichtig finden – oder braucht es dafür wirklich eine Verbraucherwerbung-finanzierte Online-Berichterstattung – vor oder nach der Sperrfrist?
PS: Anke Eickmeyer, Leitung Leitung Non-Fiction bei er RTL Television GmbH, teilt mir gerade mit:
“Die vorgezogene Aussendung mit Sperrfrist dient dazu, Printiteln zu ermöglichen, eine Geschichte bereits am nächsten morgen nach der Sendung im Blatt zu haben – genau dann, wenn Millionen Menschen in den Büros in diesem Fall über das “Promi WWM” sprechen. Durch die Sperrfristregelung wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass dem Zuschauer die Ergebnisse nicht durch die schnellere Online-Berichterstattung vorweggenommen werden, sondern die Sendung für ihn spannend bleibt bis zum Schluss. Es ist also eine Regelung für den Zuschauer, die gleichzeitig den Journalisten bei der Berichterstattung helfen soll. Wenn sich Kollegen nicht an die Fristen halten, finden wir das schade und wenig kollegial Ihrer eigenen Zunft gegenüber. Das sollten sie vielleicht miteinander besprechen. Wir behalten uns unsererseits ebenfalls Schritte gegen die Nichteinhaltung der Sperrfrist vor.”
Es freut mich ja, dass mein Beitrag als Anlass für eine weitergehende Berichterstattung zum Thema dient. Aber nur um das nochmal klar zu formulieren: Niemand anderes als Tageszeitungen brauchen vorab verschickte Meldungen mit Sperrfrist. Niemand anderes als Tageszeitungen brechen diese Sperrfristen immer und immer wieder.
Und das ist kein fairer Wettbewerb. Tagesspiegel.de stellt um 21 Uhr seine Print-Ausgabe ins Netz und bricht die Sperrfrist, während Spiegel Online sich dran hält. Und Tagesspiegel.de kann es nur machen, weil man den Tageszeitungen entgegen kommen wollte.
Wenn also schon Sonderbehandlung für Tageszeitungen, dann sollten sich gerade diese Medien dran halten.
Es ist doch Blödsinn, zu behaupten, von Sperrfristen würden nur Tageszeitungen profitieren. Davon profitieren genauso gut Online-Magazine, die (wie z.B. auch DWDL) nicht rund um die Uhr besetzt sind. Denn auch die können dann in Ruhe die Geschichte vorbereiten und ihr Content-Management-System so programmieren, dass der Artikel mit Ablauf der Sperrfrist online geht.
Aber werft ruhig weiter mit Förmchen. DWDL hat sich für mich jedenfalls am Donnerstag aus der Riege der ernst zu nehmenden Medienmagazine verabschiedet.