Spiegel-Online hatte am Samstag erneut berichtet, Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus drohe „eine Anklage wegen ‚fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen'“ und dramatisierte: „Im Falle einer Anklage drohen Althaus bis zu drei Jahren Haft.“
Laut Süddeutscher Zeitung dementiert Staatsanwalt Walter Plöbst dies. Für besonders gefährliche Verhältnisse gebe es keine Anhaltspunkte. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt ein Jahr, mit Bewährung (bedingte Strafe) wäre zu rechnen.