Presseverbot bei SEK-Einsatz geht zum VGH Mannheim

(Zurück aus den Betriebsferien beginnen wir mit einer kleinen Pressemitteilung des Zeitungsverlag Schwäbisch Hall, dessen Fall uns schon von Anfang an interessiert: )

“Der Rechtsstreit des Verlags des Haller Tagblatts mit dem Land Baden-Württemberg, in dem es um das Recht auf freie Berichterstattung bei Polizeieinsätzen geht, kommt vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Hintergrund ist ein Fotografierverbot, das der Einsatzleiter eines Sondereinsatzkommandos der Bereitschaftspolizei gegen zwei Mitarbeiter des Haller Tagblatts ausgesprochen hatte. Der Verlag sieht darin eine Behinderung der freien Berichterstattung; er verklagte das Land beim Verwaltungsgericht Stuttgart, das am 18. Dezember 2008 die Klage abgewiesen und Berufung nicht zugelassen hatte.

Nunmehr hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als übergeordnete Instanz auf Antrag des Verlags die Berufung und damit die vollumfängliche Überprüfung des Urteils zugelassen. In dem Beschluss des ersten Senats, dem der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs angehört, heißt es, die Berufung sei „wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zuzulassen“. Dies sei bereits dann der Fall, wenn der Ausgang des Verfahrens, um dessen Zulassung es gehe, offen sei. Der Termin für die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof steht noch nicht fest.”

Ein Gedanke zu „Presseverbot bei SEK-Einsatz geht zum VGH Mannheim

  1. karsten

    irgendwas stimmt mit dem artikel nicht. doppelter text und dann CSS Style Sheets.

    SpKr: Danke für den Hinweis, Fehler ist behoben.

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