Rechtsanwälte schreiben gerne mal Dinge in ihre Pressemitteilungen, mit denen sich gut der nächste Prozess führen lässt. Aber auch nicht gerichtsfesten Schmonses jubeln sie den Redaktionen so gerne unter. So lernten wir heute, dass “die Pressekammer des Hamburger Landgerichts” “bundesweit anerkannt für Ihre Rechtsprechung im Presserecht” ist. Dieses Enzyklopädie-Wissen verdanken wir Rechtsanwalt Theo Paeffgen, der nur
anderes an seiner Mitteilung zu korrigieren hatte.
Der bundesweite Buske
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