Bevölkerung, Wahlberechtigte und Wähler

„Die Mehrheit der bayrischen Bevölkerung hatte sich in einem Volksentscheid für ein strenges Nichtraucherschutzgesetz ausgesprochen, das Gaststätten, Bars und Festzelte einschließt.“ (stern.de „Raucher, schleicht’s euch!“)

Nicht nur induktive Statistiken werden permanent fehl- oder zumindest überinterpretiert, auch Vollerhebungen wie Wahlen. Dabei ist die Sache doch hier eigentlich sehr einfach – wenn man sich klar macht, von welcher Gruppe man spricht, die sich da geäußert hat. Denn es waren beim Volksentscheid eben nur die Wählenden – über alle anderen kann man nur spekulieren. Also:
a) Es hatte sich am 4. Juli 2010 nicht die Mehrheit der Bevölkerung für oder gegen etwas ausgesprochen (denn die Bevölkerung war gar nicht gefragt, sondern nur die Wahlberechtigten, ohne Kinder, Jugendliche, Ausländer), auch nicht die Mehrheit der Wahlberechtigten, sondern schlicht die Mehrheit der Abstimmenden, von denen nämlich 61%.
b) Bezogen auf die Wahlberechtigten bedeutet dies: 22,94% der stimmberechtigten Bayern haben sich im Volksentscheid für ein totales Rauchverbot ausgesprochen.
c) Bezogen auf die Bevölkerung Bayern bedeutet dies: etwa 17,2% der bayerischen Bevölkerung hatten sich für das strenge Rauchverbot ausgesprochen. Das ist nicht ganz die Mehrheit.

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