Notwehr steht jedem zu, auch dem Bösen

Ein Bericht wird nicht dadurch gut, dass er Positionen aneinanderreiht – auch wenn es die gängige und damit 0815-Bauweise im Politikjournalismus ist. Vielmehr ist es Aufgabe des Journalismus zu prüfen, ob eine in die Diskussion geworfene Position überhaupt diskussionswürdig ist – und zwar unter besonderer Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Das BGH-Urteil, nachdem ein Hells-Angels-Rocker nicht dafür in den Knast muss, dass er in “Putativnotwehr” einen Polizisten erschossen hat, lässt sich natürlich als Aufreger hochkochen. Und selbstverständlich melden sich alle möglichen Politiker und vor allem die Polizeilobbyisten zu Wort: das kann doch wohl nicht sein!

Dabei ist die Sache recht einfach und vermittelbar: Wenn jemand glaubt, dass er gerade umgebracht wird, darf er sich mit allen Mitteln wehren. Das entspricht schlicht dem, wie sich Menschen eben zwangsläufig in einer solchen Notsituation verhalten. Und in einer anderen Konstellation (kein böser Rocker als “Täter”, kein guter Polizist als “Opfer”) würde das auch jeder einsehen (Juwelier verteidigt sich gegen mutmaßlichen Raubmörder; Frau wehrt sich gegen mutmaßlichen Vergewaltiger etc.).

Wenn die vermutete Mörderbande vor der Tür jetzt aber in Wahrheit ein freundliches Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei ist, dies aber – weil es früh am Morgen ist und man möchte ja niemanden unnötig aus dem Schlaf wecken – nicht zu erkennen gibt, dann ist ein in dieser Situation abgefeuerter tödlicher Schuss einfach Pech.

Dass im Falle einer von Polizisten angenommenen Notwehrsituation, der ein völlig unschuldiger Wanderer zum Opfer fällt, die Polizeilobby gegen die Straffreiheit protestiert hätte, ist übrigens nicht bekannt:

3 Gedanken zu „Notwehr steht jedem zu, auch dem Bösen

  1. ak7

    Wie können sie es eigentlich mit ihrem Gewissen vereinbaren, so sarkastisch über den Fall zu schreiben. Es ist pietätslos dem verstoebenen gegenüber.
    Scheinbar sehnen sie sich einen Staat herbei, in dem man durch jede verschlossene Tür schießen darf. In dem der Stärkere gewinnen soll.
    Das Unglücke geschehen, wie sie es ansprechen (Wanderer) ist schlimm. Hier obliegt die alleinige Ausübung von Gewalt dem Staat. Diese Gewalt kann und wird nach jeder Anwendung geprüft und auch verurteilt wenn Fehler passieren. Anders jedoch bei Schwerstkriminellen. Diese werden immer weniger kontrollierbar.

    Was wäre passiert, wenn kleine Kinder an der Tür hantiert hätten um einen Streich zu spielen?
    Oder der Postbote hätte etwas durch den Briefkasten geschoben?
    Oder oder….. Ja sie werden die Beispiele jetzt als lächerlich abtun, da sie sich nicht anders zu helfen wissen.

    Ist es nicht möglich die 110 zu wählen?
    Ungeachtet dessen ob sie diesen Staat und seine Staatsgewalt verabscheuen, sie ist notwendig, um ein gewisses Maß an Sicherheit für alle Bürger zu gewährleisten.

    Warum trachtete man dem Hells Angel denn nach dem Leben?
    Weil er ein Opfer der Gesellschaft ist und unabsichtig in eine kriminelle Vereinigung getrieben wurde?

    Denken sie mal über ihre Worte nach, bevor sie sie im Netz veröffentlichen.

    Eigentlich könnten sie jetzt auch behaupten, dass ihr Nachbar sie mal am Maschendrahtzaun bedroht hat. Erschießen sie ihn einfach wenn er im Dunkel um ihr Grundstück herum läuft.

  2. Hauseigentümer

    Postbeamte und kleine Kinder knacken nicht erst zwei von drei Schlösser um zu Sagen :” Hier ist die Post …wir sind die Sternsinger…”
    Und wenn im Haus das Licht angeht kann man sich immer noch melden :”SEK…Bitte Öffnen sie dieTür ..wir haben einen Durchsuchungsbeschluss…

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