Zum vieldiskutierten Leistungsschutzrecht für Presseverleger gibt es nun einen Gesetzentwurf. Die Fragen nach Sinn und Unsinn haben sich in den letzten zwei Jahren nicht verändert.
Die Verleger sind erstmal zufrieden. Anja Pasquay, Pressesprecherin beim BDZV, teilt auf Anfrage mit:
„BDZV und VDZ begrüßen die Vorlage des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Der Entwurf bringe den im digitalen Zeitalter notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistung von Verlegern und Journalisten voran, auch wenn er nicht alle Erwartungen der Verleger erfülle.“
19. Juni: Aus der Fülle von Beiträgen zum LSR sei mal auf folgende verwiesen
* Christoph Keese macht konkrete Vorschläge für die Organisation eines Leistungsschutzrechts
* Kritik-Überblick bei irights.info