Infoblocker Verlage

Liebe Verlage,

mit eurer ewigen Verschwiegenheit bei Rechtsstreitigkeiten nervt ihr ein wenig. „Dazu sagen wir grundsätzlich nichts“, „Dazu dürfen wir nichts sagen“ – dieser Schmarrn wird über die Jahre wirklich ärgerlich. Wenn euch jemand, über den wir Journalisten geschrieben haben, mit einer Einstweiligen Verfügung an der weiteren Verbreitung des Beitrags hindert, dann ist das per se ein öffentliches Thema, weil ein Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und ein Indiz für möglicherweise (!) fehlerhaften Journalismus. Und auch wenn die EV im zivilrechtlichen Verfahren ergeht, handelt es sich nicht um eine Geheimjustiz. Aber da wir Freien ja nicht ausgelastet sind, telefonieren wir natürlich die Gerichte ab, erst die üblichen verdächtigen, dann die räumlich passenden, oder wir klopfen mit mieser Tour so lange bei verschiedenen Mitarbeitern eurer Häuser an, bis jemand plappert, oder wir machen eben sonstwas Hoch- Investigatives, weil wir das ja schließlich den ganzen Tag machen. Aber es ist halt überflüssig wie ein Kropf Leistungsschutzrecht.

Bei keiner anderen Wirtschaftbranche wird mir regelmäßig so deutlich, dass es einen journalistischen Auskunftsanspruch nicht nur gegenüber Behörden braucht, sondern bei allen „juristischen Personen“. Verlage und Sender sind die „Informationsblocker“ nicht des Jahres, sondern der Nation.

So, schon fertig mit Aufregen.

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