Bundespressekonferenz rügt Spiegel

Der Spiegel ist von der Bundespressekonferenz gerügt worden, weil er in der aktuellen Ausgabe aus einem als vertraulich deklarierten Hintergrundgespräch mit Bundesverfassungsrichter Andreas Voßkuhle berichtet habe.
Andere Medien haben das – wohl nicht undankbar – aufgegriffen. Bei Spiegel-Online findet die Berichterstattung interessanterweise bisher nur im eigenen Blog statt.

+ Der Spiegel-Artikel “Merkel zaudert, und Karlsruhe regiert” (derzeit nicht frei zugänglich)

+ Der offene Brief der Bundespressekonferenz an den Spiegel-Chefredakteur Georg Mascolo. Darin schreibt der Vorsitzende Gregor Mayntz (Rheinische Post):

Sie schreiben weiter: „Über das, was Voßkuhle sagte, darf, wie gesagt, nichts berichtet werden. Nur so viel: Ähnlich wie bei seinen Auftritten zuvor blieb den Zuhörern der Eindruck, dass Karlsruhe im Frühsommer das Ehegattensplitting auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ausdehnen dürfte.” Das bewertet die Mitgliederversammlung der BPK als Bruch der Vertraulichkeit. Nach § 16 der BPK-Satzung sind Mitglieder an die Erklärung, dass Mitteilungen „unter 3″, also „vertraulich” gegeben werden, „gebunden”. Es gibt keine Möglichkeit, diese Vertraulichkeit mit den Worten „nur so viel” aufzuweichen und zu schildern, welchen Eindruck Zuhörer über die dann aufgeführte Mitteilung gewinnen konnten.
Deshalb gab es bei der Mitgliederversammlung eine große Bereitschaft, für den Fall einer Wiederholung von der in § 16 festgelegten Sanktionierung Gebrauch zu machen, die auf einen Ausschluss aus dem Verein hinausläuft.” (Der Brief wurde heute in der Bundespressekonferenz verlesen, vollständige Dokumentation unten.)

* Reaktion des Spiegel im Hausblog von heute. Darin heißt es:

“Doch bereits einen Tag später [nach dem Hintergrundgespräch in der BPK] war Voßkuhles Auftritt im politischen Berlin Gesprächsthema Nummer eins: ob auf den Fluren des Bundestages, bei wichtigen Abgeordneten oder Mitgliedern des Kabinetts. In Interviews, die SPIEGEL-Redakteure unter anderem mit dem Unionsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zu anderen Themen führten, wurde klar, dass die Äußerungen Voßkuhles zum Teil wörtlich weitergetragen worden waren und nun überall im politischen Betrieb kursierten. Für das Hauptstadtbüro des SPIEGEL stellte sich die Frage, wie man über ein so wichtiges politisches Ereignis berichten könnte, ohne das Vertraulichkeitsgebot des Hintergrundgesprächs zu brechen.”

* Bericht: Welt


Offener Brief der Bundespressekonferenz an den Spiegel
“Sehr geehrter Herr Kollege Mascolo,

die Mitgliederversammlung der Bundespressekonferenz hat gestern Abend beschlossen, dem „Spiegel” wegen eines Verstoßes gegen die Regeln der BPK eine Rüge zu erteilen und dies in einem Offenen Brief mitzuteilen, der auch dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten übermittelt wird.

Es geht um den Beitrag unter der Überschrift „Merkels Chef” in der aktuellen „Spiegel”-Ausgabe Nr. 10 vom 4. 3. 2013 auf den Seiten 20 und 21. Sie schreiben: „Es war ein spektakulärer Termin, der am vergangenen Mittwochnachmittag in der Bundespressekonferenz abgehalten wurde, ein Termin, der mit allen Regeln brach. Nie zuvor hatte ein Verfassungsgerichtspräsident mit einem Auftritt in der Bundespressekonferenz die große Bühne gesucht.” Es ist richtig, dass es dem Vorstand der Bundespressekonferenz zum ersten Mal in der Geschichte des Vereins gelungen ist, einen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes zu einem Besuch der Bundespressekonferenz zu bewegen. Der Besuch von Präsident Voßkuhle erfolgte auf Einladung der Bundespressekonferenz und hatte einen monatelangen Vorlauf.

Sie schreiben weiter: „Über das, was Voßkuhle sagte, darf, wie gesagt, nichts berichtet werden. Nur so viel: Ähnlich wie bei seinen Auftritten zuvor blieb den Zuhörern der Eindruck, dass Karlsruhe im Frühsommer das Ehegattensplitting auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ausdehnen dürfte.” Das bewertet die Mitgliederversammlung der BPK als Bruch der Vertraulichkeit. Nach § 16 der BPK-Satzung sind Mitglieder an die Erklärung, dass Mitteilungen „unter 3″, also „vertraulich” gegeben werden, „gebunden”. Es gibt keine Möglichkeit, diese Vertraulichkeit mit den Worten „nur so viel” aufzuweichen und zu schildern, welchen Eindruck Zuhörer über die dann aufgeführte Mitteilung gewinnen konnten.
Deshalb gab es bei der Mitgliederversammlung eine große Bereitschaft, für den Fall einer Wiederholung von der in § 16 festgelegten Sanktionierung Gebrauch zu machen, die auf einen Ausschluss aus dem Verein hinausläuft.

Die öffentlich gemachte Rüge soll auch Signalcharakter in Richtung anderer potenzieller Gäste der Bundespressekonferenz haben. Und sie richtet sich insofern auch an andere Medien, die sich bemüßigt fühlen könnten, im Nachgang zur „Spiegel”-Veröffentlichung ihrerseits Formulierungen zu wählen, die den Inhalt von Hintergrundgesprächen in der BPK wiedergeben. Wir gehen davon aus, dass auch die „Spiegel”-Kollegen in Ihrem Berliner Büro daran interessiert sind, dass sich hochkarätige Gesprächspartner der BPK auf die Einhaltung der selbst gesetzten Regeln verlassen können. Deshalb möchten wir gerne mit den Kollegen des „Spiegel”-Büros ins Gespräch kommen, um gemeinsam zu erörtern, wie derartige Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.”

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