Empörung statt Recherche

Woran erkennt man die Qualität eines journalistischen Artikels? Diese Frage beschäftigt uns hier im Blog schon seit vielen Jahren, und die Suche wird weitergehen. Da sich auf die Schnelle ein Sachverhalt  vom Rezipienten meist nicht prüfen lässt (von persönlichen Spezialkenntnissen abgesehen) ist ein wichtiges Indiz die einem Beitrag zugrunde liegende Recherche – erkennbar an den genannten Quellen und ihrer Einordung. Erstaunlich oft ist da aber – wenig. Ein Beispiel:

Der Bürgermeister von Jüterbog, Arne Raue, schrieb am 3. November 2015 auf Facebook folgendes:

Infektionsgefahr-Fluechtlinge-Ausgangspost-BM

Kontakt mit Asylbewerbern und Flüchtlingen-
Warnung vor Infektionskrankheiten

Ich bin heute schriftlich durch eine Ärztin als Bürgermeister darauf hingewiesen worden, dass schon bei geringfügigem Kontakt mit Neuankömmlingen Gefahr von Infektionskrankheiten besteht. Einige Infektionskrankheiten können verstärkt auftreten:
-Windpocken
-Keuchhusten
-Poliomyelitis
-Röteln
-Mumps
-Hepatitis A
-Hepatitis B
Zusätzlich gibt es auch solche Infektionskrankheiten, gegen die es leider keine wirksame Impfung gibt und die in vielen Entwicklungsländern noch weit verbreitet sind. Hierzu zählt vor allem Tuberkulose. Sie wird durch Tröpfcheninfektion, also über die Luft, übertragen.
Ich weise die Bevölkerung von Jüterbog ausdrücklich darauf hin.
Für das städtische Personal werde ich vorsorglich (soweit für einzelne Krankheiten möglich) Impfungen anbieten.

In den Facebook-Kommentaren dazu gibt es die übliche Lagerbildung: „Hetze“ werfen  die einen vor, „Verharmlosung“ die anderen. Man giftet sich gegenseitig an, nur vereinzelt gibt es sachliche Beiträge. Soweit, so traurig-normal.

Doch wie greifen die Medien das Thema auf? Sie setzen wie so oft bei der Empörung an. Das geht besonders einfach, wenn sich politische Widersacher zu Wort gemeldet haben. So bringt die Märkische Allgemeine die notorische Rücktrittsforderung:

Angesichts von Stimmungsmache gegen Flüchtlinge sei Raue „unhaltbar“, so Grünen-Landeschef Clemens Rostock. Es sei ein von rechten Kräften in die Welt gesetztes Gerücht, dass Flüchtlinge die Gesundheit anderer gefährdeten.

Der kurze Beitrag des Bürgermeisters wird ohne weitere Erläuterungen als Tritt ins „Fettnäpfchen“ bezeichnet, der nicht sein erster sei:

Zuletzt hatten Stadtverordnete im Mai seine Alleingänge gerügt und die Kommunalaufsicht des Kreises eingeschaltet.

Erst danach werden weitere Einschätzungen gebracht, die aber allesamt politisch sind. Eine Beschäftigung mit dem Kernthema erfolgt nicht, obwohl sie recht einfach wäre:

Gegen alle genannten Krankheiten außer Hepatitis B und Tuberkulose empfiehlt das Robert Koch Institut bzw. die Ständige Impfkommission grundsätzlich eine Impfung, und diese ist in Deutschland auch schon lange üblich, erfolgt also, wenn Eltern sie ihren Kindern nicht aktiv verwehren (weshalb immer wieder über eine Impfpflicht diskutiert wird). Schutzimpfungen gegen Hepatitis A wird nur für bestimmte Personengruppen bzw. bei bestimmten Aktivitäten (u.a. Reisen in Prävalenz-Gebiete, homosexuell aktive Männer, medizinisches Personal) angeraten.

Dass in Ländern, aus denen derzeit viele Flüchtlinge kommen, keineswegs von einer durchgängig vorhandenen Immunisierung gegen diese Krankheiten ausgegangen werden kann, ist bekannt – und ein wichtiges Thema der Gesundheitsämter. Allerdings besteht eben für Geimpfte in Deutschland keine Gefahr. Durch die Flüchtlinge hat sich also an der Situation nichts geändert: jeder darf bisher noch selbst entscheiden, ob er sich gegen bestimmte Infektionskrankheiten impfen lässt oder nicht – und die Nicht-Geimpften werden meist deshalb nicht krank, weil eben der größte Teil der Mitmenschen geimpft ist und damit eine Krankheitsausbreitung verhindert (auch dies beschreibt das Robert-Koch-Institut (RKI) an zig Stellen).

Eine Orientierungsleistung des Journalismus in dem Zusammenhang könnte also sein zu erläutern:
– dass für Personen mit Imfpschutz kein Risiko besteht
– eine Infektion immer direkten (bzw. nahen) Kontakt mit einem infektiösen Erkrankten voraussetzt (längst nicht jeder Infizierte kann auch zum Überträger einer Krankheit werden!)- dass es in Deutschland nicht-übertragbare Krankheiten gibt (Malaria etwa – bis der Klimawandel weiter vorangeschritten  ist jedenfalls)
– wie man sich vor nicht-impfbaren oder in Deutschland nicht geimpften Krankheiten schützen kann (dazu müsste man sich nur vergegenwärtigen, was Ärzte machen, die täglich mit allen möglichen Krankheiten zu tun haben und dies meist gut überstehen).

Auch die (vorsichtige) Warnung vor Tuberkulose von Bürgermeister Raue könnte man journalistisch, also recherchierend, aufarbeiten, anstatt sie aus dem Bauch heraus zur Panik- oder Stimmungsmache zu erklären. Man könnte dabei u.a. feststellen:
– dass das RKI Flüchtlinge durchaus als Risikogruppe sieht:

In Deutschland ist die aktive Fallsuche von Erkrankten eine wichtige Voraussetzung für die Reduzierung der Erkrankungshäufigkeit an Tuberkulose. Diese besteht in der Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen infektiöser Tuberkulosepatienten.8 Zu den Zielgruppen für eine aktive Fallsuche gehören darüber hinaus Migranten aus Ländern mit hoher Tuberkulose-Prävalenz (wie Asylsuchende, Flüchtlinge, Aussiedler) und Personengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko, z.B. Obdachlose, Drogengebraucher und Gefängnisinsassen.

– dass längst nicht alle Flüchtlinge sofort bei Aufnahme in eine Sammelunterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung, entsprechende Außenstellen oder „Überlauflager“) auf Tuberkulose untersucht werden, sondern i.d.R. nur ein medizinischer Schnellcheck erfolgt (Anamnese, also Befragung, Fibermessen etc.), eine TBC-Prüfung erst später erfolgt (was einige Zeit dauern kann, zumal wenn Flüchtlinge sich auf eigene Faust auf den weiteren Weg machen)
– dass eine „geschlossene Tuberkulose“ nicht ansteckend ist
– die allermeisten Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, gesund sind*, was kein politisches Bekenntnis ist, sondern schlicht der Tatsache geschuldet ist, dass mit einer schweren Erkrankung die strapaziöse Reise bis hier meist gar nicht machbar wäre und die Inkubationszeit der meisten Krankheiten ggf. im Zeitverlauf der Flucht liegen müsste. (*=Diese Einschätzung stammt von einem niedergelassenen Arzt, der bei Erstuntersuchungen mitwirkt.)

Das Fazit könnte also sein: Es besteht natürlich die Gefahr einer Krankheits-Infektion für Personen, die unmittelbaren, nahen Kontakt mit infizierten Flüchtlingen haben, aber die Gefahr unterscheidet sich nicht vom Risiko bei der Begegnung mit anderen Personen (z.B. Deutschen, die im Urlaub waren), die nicht geimpft sind und sich eine Bakterien- oder Virusinfektion eingefangen haben. Es schützen die empfohlenen Grundimpfungen und die Regeln der Hygiene (u.a., – peinlich, dass man darauf in Deutschland immer noch hinweisen muss: regelmäßiges Händewaschen).

Was wäre nach einer solchen Recherche noch am Posting des Bürgermeisters von Jüterbog auszusetzen? Dass er nicht das lange Erklärstück geliefert hat, welches auch die Journalisten nicht zustande bringen? An seiner Information ist nichts falsch, sie entspricht dem, was das für maßgeblich gehaltene RKI selbst ständig schreibt; sein Angebot, für städtische Mitarbeiter Imfpungen anzubieten (was wohl meint: die Kosten zu übernehmen, die nicht regulär von den Kassen getragen werden, das betrifft regulär Hepatitis und die Schutzimpfungen gegen „Kinderkrankheiten“ im Erwachsenenalter) ist konstruktiv und nach dem Stand der Dinge verantwortungsvoll, nicht Panik verbreitend. Und es bleibt die Frage, warum die Medien selbst das Thema nicht (flächendeckender) selbst aufgegriffen haben – denn wer vor Ort recherchiert, bei den Helfern etwa, der stößt geradezu unweigerlich darauf.

Die Märkische Allgemeine (MAZ) war natürlich nicht die einzige Zeitung, die aus einer Info einen Eklat gemacht hat.
Der Tagesspiegel (Berlin) etwa dichtet schon in der Überschrift: „Bürgermeister bezeichnet Flüchtlinge als ansteckend“. Der Teaser in BILD-Erregung:

Jüterbogs Bürgermeister warnt vor Kontakt zu Flüchtlingen – weil die angeblich Infektionskrankheiten übertragen. Und er hat kein Problem damit, als Rassist beschimpft zu werden. Das Sozialministerium ist entsetzt.

Daran ist – zumindest bezogen auf den hier zitierten Facebook-Eintrag (sollte es andere Publikationen geben, bitten wir um Hinweise – der Tagesspiegel verlinkt sie nicht), so viel falsch als möglich. Raue hat nicht vor Kontakt zu Flüchtlingen gewarnt! Infektionskrankheiten können (von jedem, Flüchtlinge eingeschlossen) nicht nur angeblich, sondern tatsächlich übertragen werden. Die Bezeichnung als „Rassist“ sollte vor der Verbreitung geprüft und im Artikel nachvollziehbar dargelegt werden. Und ein Sozialministerium kann wohl kaum entsetzt sein (es wird auch nur ein namentlich nicht weiter identifizierter Sprecher des Ministeriums zitiert).

Alexander Fröhlich schreibt auf tagesspiegel.de:

Der parteilose Bürgermeister von Jüterbog (Teltow-Fläming), Arne Raue, macht mit der Warnung vor ansteckenden Krankheiten Stimmung gegen Flüchtlinge. In einer Mitteilung warnte er die Bürger seiner Stadt „ausdrücklich“ vor dem Kontakt mit Asylbewerbern.

„Stimmung gegen Flüchtlinge“ ist eine gewagte Interpretation, die der Faktenlage nicht standhält. Und dass er „‚ausdrücklich‘ vor dem Kontakt mit Asylbewerbern“ warnt, ist schlicht falsch, denn das zitierte Wort „ausdrücklich“ steht in einem anderen Zusammenhang (Hervorhebung von spiegelkritik.de):

Zusätzlich gibt es auch solche Infektionskrankheiten, gegen die es leider keine wirksame Impfung gibt und die in vielen Entwicklungsländern noch weit verbreitet sind. Hierzu zählt vor allem Tuberkulose. Sie wird durch Tröpfcheninfektion, also über die Luft, übertragen.
Ich weise die Bevölkerung von Jüterbog ausdrücklich darauf hin.

(Tg)

Bonusmaterial:

Wer mag, konnte sich über die Diskriminierung von Flüchtlingen und anderen Gruppen schon lange aufregen:

Nach dem „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sind Bewohner von „Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim“ und in einer „Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtlinge, Asylbewerber oder in eine Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes für Spätaussiedler“ verpflichtet, „ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“ Flüchtlinge und Asylsuchende über 15 Jahre müssen dazu eine in Deutschland erstellte Röntgenaufnahme ihrer Lunge vorweisen, Schwangere ausgenommen (§ 36 Absatz 4 IfSG). Die entsprechenden Untersuchungen müssen sich die Menschen gefallen lassen, das Gesetz legt dazu explizit fest: „Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“

Ferner bestimmt das Asylgesetz (AsylG) in § 62:

„Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.“

(Im Jahr 2014 gab es in Deutschland insgesamt 4.488 Tuberkulose-Fälle.)

Zur Prävention empfiehlt das Robert Koch Institut, auch bei den hier ankommenden Flüchtlingen umgehend fehlende Impfungen nachzuholen. Liegen keine Impfdokumente vor, sei davon auszugehen, dass kein Schutz besteht und daher geimpft werden müsse. (Diese Info für jene, die in den FB-Kommentaren darauf hinweisen, dass Flüchtlinge doch meist gar keine Impfpässe bei sich tragen.)

Ergänzungen:

  1. Hier noch der fast wortgleiche Text des Bürgermeisters auf www.jueterbog.de – wie im Tagesspiegel-Artikel erwähnt, steht hier noch der Zusatz „Bitte prüfen Sie Ihren Impfschutz!“
  2. Landrätin Kornelia Wehlan (Landkreis Teltwo-Fläming) hat sich am 9.11 auch geäußert und schreibt unter anderem: „Herr Raue warnte in den sozialen Medien davor, dass Asylbewerber Krankheiten einschleppen und somit eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen würden. Das deckt sich in keiner Weise mit unseren Erfahrungen und den Einschätzungen des Gesundheitsamtes.“ Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu dem viel diskutierten Hinweis Raues, „dass schon bei geringfügigem Kontakt mit Neuankömmlingen Gefahr von Infektionskrankheiten besteht.“ Wann und wie diese Gefahr besteht, ist oben ausführlich beschrieben.
  3. Auch RBB hat berichtet.

6 Gedanken zu „Empörung statt Recherche

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  4. Wolfgang Hoffmann

    Zitat von oben: „Bonusmaterial:
    Wer mag, konnte sich über die Diskriminierung von Flüchtlingen und anderen Gruppen schon lange aufregen:

    Nach dem „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sind Bewohner von „Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim“ und in einer „Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtlinge, Asylbewerber oder in eine Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes für Spätaussiedler“ verpflichtet, „ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“ Flüchtlinge und Asylsuchende über 15 Jahre müssen dazu eine in Deutschland erstellte Röntgenaufnahme ihrer Lunge vorweisen, Schwangere ausgenommen (§ 36 Absatz 4 IfSG). Die entsprechenden Untersuchungen müssen sich die Menschen gefallen lassen, das Gesetz legt dazu explizit fest: „Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.““

    Das ist ja echt irre, es gibt also eine verordnete(!) Einschränkung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit lt Infektionsschutzgesetz!

    Nun wird auch schon im CSU-Bayernland nachgelegt – bin auf die Inhalte echt gespannt wie ein Flitzebogen:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-leitantrag-fuer-csu-parteitag-fordert-schaerferes-asylrecht-a-1062351.html

    Hat sich im Deutschen Reich nicht schon mal gut bewährt, ausgemusterte Menschen öffentflich durch Glatzen kenntlich zu machen und zum Tragen von anderen Erkennungszeichen an ihrer Kleidung, z.B. zackige Sterne, zu verpflichten – werde ich mal flugs dem CSU-Generalsekretär Scheuer als bewährte deutsche Therapie vorschlagen!

    Es geht voran!
    https://www.youtube.com/watch?v=4JztCkQ4ubQ
    https://www.youtube.com/watch?v=RUdyqJuJOAs
    https://www.youtube.com/watch?v=5ONQ6kG4AzY

    https://www.youtube.com/watch?v=kZZVD__ZhB0

  5. Wolfgang Hoffmann

    Es kommt immer darauf an, wie gut Mann/Frau informieren können/wollen oder Fett ins Feuer gießen.

    Hier gibt es genaue, sachliche Informationen:

    AKTIONSBÜNDNIS PATIENTENSICHERHEIT e.V.
    Das Netzwerk für eine kontinuierliche Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland

    Die Vereinsgründung am 11. April 2005 in Düsseldorf
    Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

    „Aus aktuellem Anlass: Schutz vor Infektionen in Notunterkünften
    http://www.aps-ev.de/patienten/#c602

    Empfehlungen und Hinweise zur Infektionsprävention für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zum Umgang mit Flüchtlingen in Notunterkünften

    Hier finden Sie Empfehlungen verschiedener Institutionen zum Schutz vor Infektionen insbesondere in Notunterkünften, in den sehr viele Menschen aus den verschiedensten Regionen auf engem Raum zusammenleben. Wir kommen damit auch Anregungen aus dem Kreis unserer Mitglieder nach. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir wollen damit keine Ängste schüren, sondern einen Beitrag für mehr Sicherheit bei der besonders komplexen und schwierigen Situation leisten, in der ehrenamtliche Helferinnen und Helfer humanitäre Unterstützung leisten. Wir sind uns auch bewusst, dass in der Praxis aus vielfältigen Gründen manche Maßnahmen nicht immer umsetzbar sind.
    Für weitere Anregungen sind wir Ihnen dankbar.“

    Anmerkung: weitere Informationen verlinkt im dortigen Anhang!

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