„Burka-Verbot“ im Journalismus – ein Qualitäts-Check

Es sind nun schon zwei Wochen, die uns der deutsche Journalismus mit dem Thema „Burkaverbot“ penetriert. Natürlich wird jeder Redakteur, jede Freie weit von sich weisen, Rädchen in der PR-Maschinerie der Berufspolitiker und anderer von öffentlicher Aufmerksamkeit lebender Institutionen (wie der Polizistenlobby) zu sein und sich stattdessen als Aufklärer*in sehen. Wagen wir einen Qualitätscheck mit drei einfachen Fragen, zu deren Beantwortung ein jeder das Medium seiner Wahl heranziehen darf.

1. Ist das Thema relevant?
An manchen Tagen passiert doch mehr auf der Welt, als in eine Zeitung, eine Radiosendung oder auf eine Website passt. An diesen Problemtagen stehen Redakteure vor der schwierigen Frage, welche Themen sie bearbeiten sollen und welche sie (vorläufig) ignorieren können (zur Beruhigung: die Welt dreht sich dann meist unabhängig von der Entscheidung weiter).
Um die Relevanz eines Themas zu prüfen, kann man schauen, ob es die Kundschaft (Leser, Hörer, Zuschauer) irgendwie betrifft, ob (weitere) Informationen zu dem Thema für sie nützlich sein können. Das muss nicht zwingend mit dem Interesse der Kunden übereinstimmen (das Interesse an positiven Medizinbefunden ist bei vielen Menschen z.B. gering entwickelt, trotzdem die Information ihrer Gesundheit dienlich sein könnte) – aber die Relevanz sollte objektiv messbar sein (und nicht nur im Hirn des Redakteurs gründen).

Wie relevant ist also die Debatte um ein „Burka-Verbot“? Ist daran irgendetwas neu (und wenn ja: was, wieso)? Betrifft es die Journalismuskunden (als Burkaträgerinnen, Verwandte von Burkaträgerinnen, als Nachbarn, als Burkawaschsalonmitarbeiterin, als potentielle Opfer von Selbstmordburkaträgerinnen …)? Ist die Debatte so relevant, dass man dazu eine Meldung machen muss, dass man ein Investigativteam mit Recherchen beauftragt, dass man einen Live-Ticker einrichtet und den journalistischen Notstand ausruft? Bitte prüfen Sie selbst.

Ist ein Thema nicht relevant und wird dennoch journalistisch bearbeitet, handelt es sich übrigens um Unterhaltung – und damit lustigerweise gerade nicht mehr um Journalismus. Ist aber natürlich auch wichtig.

2. Wird das Thema vollständig bearbeitet?
Es gibt Dinge, die funktionieren nur ganz oder gar nicht – da gibt es keine halben Sachen. Man mag ein halbes Automobil fahren können (im Volksmund „Motorrad“ genannt) oder drei Viertel seiner Steurschuld zahlen, die meisten Diebe klauen nur ein bisschen (und bezahlen andere Dinge ganz regulär) – aber unvollständige Informationen sind gar keine Informationen. Dass der Bundeskanzler Opfer eines Attentats wurde, ist ohne den kleinen Zusatz „im Film Rogue Nation“ keine Information, und selbst BILD informiert über den mit 30 cm Dicke mächtigsten Penis nicht ohne den Zusatz, dass er einem Blauwal gehört.
Dass irgendwer ein „Burkaverbot“ fordert, ist daher noch gar keine Information, sondern Rauschen. Auch wenn die Forderung von einem Medien-Promi ausgestoßen wurde, macht sie das noch nicht zu einer Nachricht. Wenn sich ein Journalist für diesen Ausstoß interessieren sollte, müsste beginnen, was man früher einmal Arbeit nannte, in der konkreten Zunft „Recherche“: Fragen stellen und richtige (!) Antworten darauf suchen. Was ist der Anlass für die Forderung? Gab es das nicht schon einmal, wie wurde das damals diskutiert? Welches Ziel wird (vorgeblich) verfolgt – und ist der Vorschlag ein geeigneter Weg dahin? Was sind Alternativen? Welche Interessen stecken dahinter? Was würde die Umsetzung konkret bedeuten? Welche weiteren Forderungen könnte dies nach sich ziehen? Wie sehen Sanktionsmöglichkeiten aus?
Vollständig bearbeitet ist das Thema nicht dann, wenn jeder etwas dazu gesagt hat und damit publiziert wurde, sondern wenn alle für eine Entscheidung relevanten Fragen (richtig) beantwortet sind. Im Falle Burkaverbot sollte sich das – positive Relevanzprüfung im ersten Schritt vorausgesetzt – in einem einzigen, gut recherchierten Beitrag machen lassen (allerdings fehlt bislang ein empirischer Beleg).

3. Werden Eigeninteressen der Medien benannt?
Insbesondere die kompakte, vollständige Themendarbietung ist im Journalismus selten. Das Burkaverbot läuft eben schon seit gut zwei Wochen in den Medien, ohne dass dabei irgendeine neue Frage geklärt wird, die nicht bereits am ersten Tag der Thematisierung im Raum stand. Da Medien mit ihrem Häppchenjournalismus Aufmerksamkeit resorbieren und zwangsläufig andere Themen aus der Berichterstattung verdrängen, ist die häufig vernehmbare Belehrung, man könne ja wegschalten/ -klicken/ umblättern, Kokolores. Nicht nur beim Wetterbericht und Verkehrsfunk wünschen sich die meisten Kunden eine aktuelle, vollständige und relevante Unterrichtung – keine Wiederholung, keine halben Sachen (weil die Nichtmeldung einer Autobahn-Vollsperrung darüber informiert, dass dort nichts Ungewöhnliches vorliegt). Wenn das Redaktionen nicht schaffen oder nicht wollen, sollten sie deutlich darauf hinweisen: „Die Innenminister der Union werden in wenigen Tagen eine ‚Berliner Erklärung‘ vorlegen und darin u.a. ein Burkaverbot fordern. Da wir im Moment nur zwei Praktikanten haben, die auch noch andere Dinge zu tun haben, beabsichtigen wir nicht das Thema zu recherchieren; stattdessen werden wir Ihnen täglich eine Zusammenfassung von Pressemitteilungen der politischen Akteure zusammenstellen.“ Oder auch: „Einige Politiker fordern, das Tragen einer Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu verbieten. Da wir die Dinger auch hässlich finden, werden wir entsprechende Forderungen in den nächsten Wochen, Monaten und ggf. Jahren publizieren, bis die letzte Burka vom preußischen Bürgersteig verschwunden ist.“
Oder: „Wegen des laufenden Wahlkampfs vor der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 18. September 2016 werden wir das Thema Burkaverbot nicht journalistisch bearbeiten, damit sich die Kandidatinnen und Kandidaten den Wählerinnen und Wählern möglichst ungeküsst von Sinn und Verstand präsentieren können.“
Dann müsste man als Rezipient nicht täglich, gar stündlich neu die Hoffnung bemühen, nun sei endlich der journalistische Durchbruch geklückt und irgendein Reporter habe das Thema verstanden.

Damit Sie mit dieser Anleitung möglichst gut klar kommen, hier in aller Kürze ein Anwendungsbeispiel:

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1. Frage: Ist das Thema relevant?
– Ja, nachdem die Medien es selbst gesetzt haben.
– Nein, weil die Fragestellung unzulässig ist*. (Aber das könnte zur Not im Bericht selbst noch erläutert werden.)

2. Frage: Ist das Thema vollständig dargestellt?
– Sind alle wesentlichen Fakten benannt? Nein (alle Grunddaten zur Befragung fehlen, u.a. die „Grundgesamtheit“ – nur wahlberechtigte Deutsche -, Stichprobengröße und die exakte Fragestellung bzw. die Antwortmöglichkeiten)
– Sind die Angaben richtig? Nein, sowohl die Überschrift als auch die Zusammenfassung „das Tragen von Burka oder Nikab zumindest in Teilen der Öffentlichkeit zu untersagen“ sind falsch.
– Gibt es eine Einordnung (Kontext, Rechtslage, Ergebnisse der bisherigen intensiven Diskussion)? Nein.

3. Frage (Bonus): Benennt spiegel.de sein Eigeninteresse am „Agenda Setting„?

* = Natürlich kann man alles fragen – nur sinnvoll ist das Meiste dann nicht. Vermutlich tausende Online-Leser haben darauf hingewiesen, wie willkürlich die Idee eines Burkaverbots ist (und für bestimmte „Teilbereiche“ des öffentlichen Lebens sind Klamottenfragen längst unabhängig von der Verschleierung geklärt). Da Beispiele wie Tennissockenverbote die Unzulässigkeit der Fragestellung offenbar nicht jedem zeigen, ein anderes: „Sollten Bankräuber auf frischer Tat erschossen werden?“ Das kann man fragen, aber man sollte dazu sagen, dass es natürlich rechtlich nicht möglich ist und zur Legalisierung der Rechtsstaat komplett aufgehoben werden müsste (Einführung der Todesstrafe wäre noch möglich, aber Urteilsvollstreckung vor der Verhandlung eher nicht). Daher sind solche Fragen journalistisch unzulässig – weil sie nicht auf Fakten, sondern Fiktionen zielen.

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