Sorgenkind Fairness

Warum sich Redaktionen so schwer tun, Gegendarstellungen zu veröffentlichen, weiß der Kuckuck (dass es die Redaktionen selbst wissen ist zu bezweifeln, jedenfalls gab es da noch keine Erkenntnis bringende Erklärung).
Noch unverständlicher ist allerdings, weshalb sie auch mit gerichtlich erstrittenen Gegendarstellungen so hadern.
Bereits vor neun Jahren haben wir den Spiegel gefragt, warum im Online-Archiv nicht von Artikeln auf zugehörige Gegendarstellungen verwiesen wird. Sie erscheinen zwar Wochen bis Monate später, müssten also ggf. einfach manuell verlinkt werden. Aber nennenswert Arbeit kann das erst machen, wenn es sehr, sehr viele Gegendarstellungen gibt – und dann ist das Problem wohl in Wahrheit ein anderes.

Vor neun Jahren teilte der Redaktionssprecher mit, man arbeite daran. Das Anliegen wurde also gar nicht negiert – was im Sinne vollständiger Berichterstattung auch schwer zu begründen wäre. Doch bis heute zeigt der Spiegel (wie wohl die allermeisten Medien) noch keine Bereitschaft, das gesetzliche Gegendarstellungsrecht so anzuwenden, dass man bei Recherchen neben alten Artikeln auch alte Gegendarstellungen findet.

Besonders drollig ist dies in einem Fall, den der Spiegel bis vors Bundesverfassungsgericht gebracht hat: 2013 schrieb der Spiegel über einen Schleichwerbeverdacht bei “Wetten, dass…?” Moderator Thomas Gottschalk erstritt eine Gegendarstellung, die zu drucken war, obwohl er zuvor auf eine Anfrage der Hamburger Illustrierten nicht geantwortet hatte, jedenfalls nicht öffentlich bzw. zitierbar. Das BVerfG klärte im April 2018 (Kommentar: wenig überraschend):

“Der Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung besteht auch dann, wenn die betroffene Person zuvor keine Stellungnahme zu einer geplanten Berichterstattung abgegeben hat, obwohl der Redakteur ihr eine solche Möglichkeit eingeräumt hat. Eine unterlassene Erklärung begründet grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung, welche einen Gegendarstellungsanspruch entfallen ließe.”

Aber selbst in diesem, vom Spiegel aktiv medial begleiteten Fall gibt es keine Verknüpfung vom ursprünglichen Artikel zur Gegendarstellung. Man findet also weiterhin die Behauptungen des Spiegels ohne jeden Hinweis auf die andere Darstellung des Betroffenen.

Unfähigkeit oder Trotz (denn eine Verpflichtung zu dieser Verknüpfung gibt es bisher nicht)?
Die Pressesprecherin hat auf diese Anfrage nun mehr als neun Tage lang nicht geantwortet.

Update vom 28. November 2018

Achtzehn Tage nach unserer Anfrage hat sich der Spiegel-Verlag, durch diese Veröffentlichung hier wohl ein wenig auf Trab gebracht, doch noch zur Verknüpfung von Gegendarstellungen geäußert. Zunächst ungekürzt die Stellungnahme von Michael Grabowski, Unternehmenskommunikation SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG:

>Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, Gegendarstellungen zu Print-Artikeln mit den zugehörigen Print-Beiträgen zu verknüpfen, wenn diese online archiviert werden. Anders als bei reinen Online-Beiträgen, bei denen § 56 RStV vorschreibt, dass Gegendarstellungen zu verknüpfen sind, ist die Gegendarstellungen zu Print-Artikeln bereits nach den Vorgaben der Landespressegesetze veröffentlicht worden. Im Grunde müssten solche Gegendarstellungen auch nicht online archiviert werden. Dass wir dies tun, entspricht unserem Anspruch, unsere Hefte vollständig online zu dokumentieren.

Ein Hinweis sei uns gestattet. Da ein Auffinden von Beiträgen heutzutage ohnehin über Suchmaschinen erfolgt, findet derjenige, der sich mit einem Thema beschäftigt, in der Regel auch sofort den Beitrag und auch mindestens einen Hinweis auf eine Gegendarstellung. Sucht man beispielsweise bei Google nach „Gottschalk“ und „Schleichwerbung“, ist der erste Treffer der betreffende Beitrag und bereits der dritte Link führt zu Informationen über die Gegendarstellung. Gibt man zusätzlich auch noch „Gegendarstellung“ ein, ist der vierte Treffer die Gegendarstellung. Sucht man nur im SPIEGEL-Archiv nach „Gottschalk“ und „Schleichwerbung“, ist die Gegendarstellung sogar vor dem Beitrag gelistet, weil sie später veröffentlicht wurde.<

Es bleibt die Frage, warum der Spiegel eine freiwillige Verknüpfung von redaktioneller Tatsachenbehauptung und Gegendarstellung bei den archivierten Print-Artikeln verweigert. Denn die Information ist ohne diesen Link schlicht unvollständig, und dies ohne Not. Es ist immer peinlich, wenn sich Medien von Politikern oder Richtern sagen lassen müssen oder sogar sagen lassen wollen, wie guter Journalismus auszusehen hat.

Mediennutzer haben grundsätzlich nicht die Aufgabe, sich zu einem Artikel selbst ein vollständiges Bild zusammenzupuzzeln – schön, wenn sie es immer mal wieder kritisch versuchen, aber den Job soll der Journalismus schon selbst nach Kräften machen. Die Argumentation, der Leser finde die zugehörige Gegendarstellung schon (irgendwie oder quasi automatisch), überzeugt mich aus mehreren Gründen nicht:

1. Gegendarstellungen werden von Suchmaschinen keineswegs regelmäßig in der Ergebnisliste nahe beim zugehörigen Artikel angezeigt. Zum Beispiel von Michael Grabowski siehe unten die Ergebnisse bei Bing (die natürlich auch vom Userprofil abhängig sind).

2. Viele Wege führen nicht über Suchmaschinen, sondern über Verlinkungen aus anderen Veröffentlichungen. Werden die verlinkten Artikel nicht von den verantwortlichen Redaktionen upgedatet, kann sich der User in einer wunderbar irrealen Blase bewegen und findet immer nur Bestätigungen. (Um ein unpolitisches Beispiel zu nehmen: wer nach “Trüffelschwein” sucht, findet sicherlich einen kleinen Zeit-Beitrag von 2005 dazu. Ob der seriösen Quelle sieht man darin eine Bestätigung für die Behauptung, “zum Trüffelschwein taugt allein die geschlechtsreife Sau […] Denn der dominante Duftstoff der Trüffel unterscheidet sich nur unwesentlich vom Sexualduftstoff des Ebers”, was sich aber als falsch herausgestellt hat.

Wie wichtig die korrekte Darstellung des Trüffelschweins ist, darf dahingestellt bleiben, aber das Prinzip wird deutlich: Ohne Hinweise auf Korrekturen, Weiterentwicklungen und gegensätzliche Positionen stiftet manch alter Artikel mehr Verwirrung als Aufklärung.

Wenn der Spiegel die Geschichte in die Welt setzt, der damalige Bild-Herausgeber Kai Diekmann sei mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert (was man auch hätte abwarten können, denn außer einer Behauptung gab es zu dem Zeitpunkt offenbar nichts), dann wäre es guter Journalismus, später an genau dieser Stelle darauf zu verweisen, dass von den Vorwürfen juristisch nichts übrig geblieben ist, und dabei auch selbstkritisch Stellung zu beziehen, anstatt den Lesern das Puzzeln zu überlassen.

3. Die rechtlich unterschiedlichen Vorgaben für die Gegendarstellungsverknüpfung bei reinen Online-Beiträgen und online archivierten Print-Beiträgen ist sachlich nicht nachzuvollziehen (auch der Spiegel argumentiert nicht in diese Richtung) – sie sind schlicht das Ergebnis des Föderalismus (beim Rundfunkstaatsvertrag müssen sich die Länder einigen, das Presserecht regelt jedes Land individuell, wie es mag). Journalisten sollten auch ohne gesetzliche Verpflichtung einsehen, dass sie ihrem Informationsauftrag nicht vollständig nachkommen, wenn sie absichtlich Informationen (bzw. einfache Wege zu diesen) vorenthalten.

Allerdings verstehe ich ja schon die grundsätzliche Weigerung nicht, Gegendarstellungen überhaupt zu drucken. Regelmäßig muss die Veröffentlichung per Einstweiliger Verfügung erzwungen werden (mit der entsprechenden, unter vielen Gegendarstellungen dokumentierten Zeitverzögerung). Wer sauber recherchiert und die Ergebnisse dargelegt hat, kann mit jeder Gegendarstellung problemlos leben. Aus der Verweigerung spricht stets die Angst, die eigenen Leser könnten verunsichert werden und dem Blatt nicht trauen, wenn ein von der Berichterstattung Betroffener sein Sicht der Fakten darlegen will.

Bei Spiegelkritik hatten wir schon sehr früh angeboten, jede Gegendarstellung eines Betroffenen zu veröffentlichen, damit sie so zeitnah wie möglich öffentlich ist. Aber das kann natürlich längst jeder selbst in seinen (sozialen) Medien tun, der Link vom beanstandeten Artikel fehlt dann allerdings immer noch.

Schade, dass der Spiegel nun keine technischen Probleme mehr vorschiebt, sondern sich schlicht unwillig zeigt, transparenten Journalismus zu verkaufen.

 

4 Gedanken zu „Sorgenkind Fairness

  1. Pingback: „Implant Files“-Recherche, BAMF-Nichtskandal, „Anti-Fa“-Duschgel - LegalCode

  2. Pingback: „Implant Files“-Recherche, BAMF-Nichtskandal, „Anti-Fa“-Duschgel - abrakka.eu

  3. Pingback: Vorsätzliche Unvollständigkeit – SpiegelKritik

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.