Grönemeyer schlägt Presse gaga

Im Dezember 2014 echauffierten sich zahlreiche Medien und deren Protagonisten, Herbert Grönemeyer habe auf zwei Pressefotografen eingeschlagen, als diese ihn in  der Öffentlichkeit fotografieren wollten. Durchgängig war von “Ausraster” und “Angriff” die Rede.
Weil Journalisten notorisch unfähig zur Selbstkritik sind und bis auf wenige, klar benennbare Ausnahmen einen der Polizei nicht unähnlichen Korpsgeist zelebrieren, hatten wir schon damals an der “Berichterstattung” erhebliche Zweifel, die – zugegeben – von einer grundlegenden Sympathie zu dem angeblichen Schläger gestützt wurde. Aber die meisten Berichte servierten zu sehr als Fakten, was zu diesem Zeitpunkt allenfalls Annahmen und Interpretationen sein konnte.

Die beiden Paparazzi hatten Grönemeyer damals angezeigt – das entsprechende Verfahren wurde eingestellt. Dafür folgte ein anderer Prozess – nämlich gegen die beiden vermeintlichen Opfer der Grönemeyer-Attacke. Am Donnerstag gab es nun das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage (Az. 101 Kls 7/17, Landgericht Köln). Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden Paparazzi Grönemeyer bewusst provoziert, um seine Reaktion zu filmen. Die Verletzungen, die sie Grönemeyers “Attacke” zuschrieben, hätten sie sich selbst zugefügt oder zufügen lassen, was besonders perfide sei (lto.de mit dpa). Die Provokation soll dabei einer Choreografie des Auftraggebers gefolgt sein (SpOn).

An der kleinen Begebenheit vor über vier Jahren lassen sich wunderbar einige schwerwiegende Mängel im Journalismus aufzeigen, die natürlich nicht überall, aber vielerorts und immer wieder anzutreffen sind: der Mangel an Objektivität, die (kapitalistische) Lust an Skandalisierungen, die Unfähigkeit (oder Unwilligkeit?) korrekter Tatsachendarstellungen und die Unvollständigkeit der Berichterstattung.

Einige Schlagzeilen vom Dezember 2014

Die mediale Darstellung des kleinen Ereignisses folgte damals durchgängig der Darstellung der Fotografen, auch wenn Grönemeyers Gegenposition (über seinen Anwalt verbreitet) meist irgendwo erwähnt wird. Aber Überschrift, Teaser, die Werbung in den Sozialen Medien hatte eine klare Aussage: der Pop-Star hat sich (gewaltig) danebenbenommen. Da es dank glücklicher Fügung eine (geschnittene) Filmaufnahme des Vorfalls gab, war für den Journalismus die Beweiserhebung abgeschlossen, – oder zumindest: die Geschichte verkaufsfertig.

“Grönemeyer, wie man ihn nicht kennt” – die eigene Formulierung hätte zu Recherche und weniger Behauptung ermutigen können.

Einige Beiträge von damals sind nicht mehr in den Archiven verfügbar, weil Grönemeyer erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte (Az 28 O 177/15 und Az 28 O 178/15 Landgericht Köln, 5.7.2017).

Gärtner bleibt Mörder

In dem nun erstinstanzlich entschiedenen Strafverfahren gegen die beiden Fotografen macht die Funke-Gruppe Grönemeyer erneut zum Beschuldigten, anstatt korrekt zum Zeugen:

RTL weiß nicht, von welchem Verfahren zu berichten ist und spricht davon, Grönemeyer habe einen Prozess gewonnen (was bei einer Strafsache – siehe Aktenzeichen “KLs” – Unsinn ist):

Zudem zeigt der 30-Sekunden-Beitrag von  vip.de (einem Produkt der RTL interactive GmbH) Herbert  Grönemeyer nicht bei der Urteilsverkündung, sondern bei seinem Termin als Zeuge am 20. Februar.

Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbands (DJV), spottete auch nach dem Zivilrechtsurteil 2007 noch vom “Unschuldslamm” Grönemeyer und poltert:

Jetzt hat das Landgericht Köln Recht gesprochen – oder das, was es dafür hält […]

Für Zörner waren die  beiden Paparazzi weiterhin die Opfer:

Ob das Urteil Bestand hat, wird sich zeigen. So schützenswert die Privatsphäre eines prominenten Künstlers ist, so klar ist auch das Recht von Journalisten auf körperliche Unversehrtheit.

 

Die unvollendete Geschichte

Und am Ende das alte Trauerlied: wenn Recherche (in diesem Fall die des Gerichts) eine publizierte Geschichte kaputt macht, wird das nur sehr ungerne vermeldet. Dabei müsste die korrigierende Berichterstattung ja stets viel größer ausfallen als die falsche ursprüngliche, um den verbreiteten Blödsinn wieder einfangen zu können.

Wo wir bisher (Stand 9. März 2019, 15 Uhr) keine Auflösung, gar Korrektur der eigenen vorherigen Berichterstattung gefunden haben:

Alle vier Medien haben auch auf Twitter-Anfrage nicht reagiert.

Weitere Berichte zum Fall: 
Express – Richter zu Paparazzi: „Nächstes Mal kriegen wir Sie richtig dran“

2 Gedanken zu „Grönemeyer schlägt Presse gaga

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