Ein Jahr nach Hitzacker – Das Schweigen über ein journalistisches Versagen

Zur Vollständigkeit einer Nachricht gehört, spätere Erkenntnisse, die für die Beurteilung  des Sachverhalts wichtig sind, deutlich als Ergänzung,  Follow up, oder Korrektur zu vermelden – und auf  solche  wichtigen Veränderungen in Online-Medien auch direkt vom Ursprungseintrag aus zu verlinken. Denn andernfalls bleiben unvollständige bzw. unrichtige  “Nachrichten” über Jahre verfügbar. Dies ist jedoch keine “Orientierungsleistung”, was als Grundaufgabe des Journalismus gesehen wird.

Diese wichtigen Folgeberichte gibt es zwar in vielen Fällen – schon aus ökonomischem Eigeninteresse bringen Medien gerne zahlreiche Beiträge zu einem einzigen Ereignis und den entsprechenden Reaktionen darauf. Doch das ist längst nicht immer der Fall: Häufig wird ein Verdacht, eine Beschuldigung, eine Vermutung groß vermeldet, die weitere Entwicklung und vor allem das wirklich aufklärende Ergebnis jedoch nicht mehr. Oder die Aktualisierung wird so klein als Randnotiz gebracht, dass sie nur ein Bruchteil derer zur Kenntnis nimmt, der die ursprüngliche – und inzwischen falsche oder zumindest unvollständige – Information bekommen hat.

Ein Paradebeispiel dafür, das in die Lehrbücher  eingehen sollte, ist der “Fall Hitzacker”. Zu Pfingsten 2018 hatte eine kleine Spontandemonstration vor dem Hause eines Polizisten  im Wendland bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Von einer neuen Stufe der Gewalt gegen Polizisten war die Rede, von einem Mob, der ein Privathaus gestürmt habe. Keinesfalls nur die BILD-Zeitung echauffierte sich, querbeet stimmten die Medien ein in den Aufschrei gegen linke Gewalt, und natürlich meldeten sich Politiker und Lobbyisten zu Wort, was die Medien gerne kolportierten.  Nur: Die Sache war ganz anders, als sie von der Polizei selbst in einer Pressemitteilung dargestellt worden und völlig unkritisch von Journalisten im ganzen Land übernommen worden war (siehe ausführlich: Spiegelkritik-Dokumentation, Telepolis-Kommentar, Bildblog, Übermedien).

Schon damals war leicht zu erkennen, dass die Sache nicht ganz so gewesen sein konnte, wie von der Polizei dargestellt, viele Fragen blieben offen, Motive der Behörden-PR wurden von den Medien überhaupt nicht geprüft. Ein Jahr später ist nun auch juristisch (fast) klar*, dass damals von den Medien aus einer Mücke ein Elefant gemacht wurde und sie ihrem immer wieder selbst beschworenem Informationsauftrag in desaströser Weise nicht nachgekommen ist, denn: Die Ermittlungsverfahren gegen alle 50 Demonstranten der “linken vermummten Terrortruppe”  (vielfach verbreiteter PI-Quatsch) wurden eingestellt, wie uns die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Wiebke Bethke, auf Anfrage mitteilt. Die völlige Absolution dauert wohl noch ein wenig, denn gegen die Einstellung der Verfahren ist Beschwerde eingelegt worden, was meint: der vermeintlich bedrohte Polizist bzw. seine Familie haben gegen die Einstellung der Verfahren protestiert (§172 StPO). Da nach so langer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass neue Erkenntnisse vorgebracht werden, wird der “Gesamtkomplex”, wie die Staatsanwaltschaft es nennt, wohl in naher Zukunft endgültig als erledigt gelten*.

Doch wo liest man davon?
Wo wird das Ende der Geschichte erzählt?
Wo wird gar eingestanden, dass man damals, in der Woche nach Pfingsten  2018, grobe Fehler gemacht hat?

Aktivisten aus dem Wendland haben am 11. Juni 2019 eine Pressemitteilung dazu verschickt (Dokumentation unten), nach eigenen Angaben an alle Medien, die in ihrem Pressespiegel aufgeführt sind. Reaktionen?

Unser Lieblings-Medium Spiegel.de bietet bis heute drei  Artikel zu dem Vorfall an:

In  der letzten, recht nüchternen Darstellung vom 22. Mai 2018 heißt es am Ende:

Polizei und Staatsanwaltschaft Lüneburg haben Strafverfahren eingeleitet wegen Land- und Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und Widerstandes gegen die Staatsgewalt. “Derzeit laufen etwa 60 Ermittlungsverfahren in der Sache”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg. In den meisten Fällen ginge es vor allem um den Vorwurf des Landfriedensbruchs.

Wäre es da nicht notwendig, irgendwann selbst nochmal nachzufragen, was aus diesen Ermittlungsverfahren geworden ist? Und die Leserschaft dann davon in Kenntnis zu setzen, was angesichts der Dramatisierung damals wohl nicht ohne deutliche Korrektur möglich wäre?

Zu der gesamten Skandalisierung gab es beim Presserat in der Folge nur eine einzige Beschwerde, gegen einen Beitrag in der Lokalzeitung vor Ort, die als unbegründet abgewiesen wurde (Dokumentation am Ende, Aktenzeichen 0462/18/1). Interessanterweise ist die nachrichtliche Zusammenfassung des Falls in der Entscheidung des Presserats auch völlig verkehrt, was auch nicht gerade für Recherche bei den Recherche-Wächtern spricht (“Etwa 60 vermummte Personen greifen das Haus eines Polizeibeamten an.”).
Kurz  vor Ende der “Verjährung” hat Spiegelkritik selbst noch gegen zwei Berichte als Musterbeispiele Beschwerde eingelegt. Dazu als Updat vom 30.10.2019:

Der  Beschwerde gegen die Verwendung eines Archivbildes (ohne Kennzeichnung als “Symbolbil”), das Steinewerfer zeigt, hat der Presserat tatsächlich eine Missbilligung ausgesprochen.  Der “Chefredakteur WELT Digital” hatte laut Presserat argumentiert:

“Man habe – wie viele andere Medien auch – aus Mangel an authentischen Fotos ein Symbolbild anonymer, nicht identifizierbarer, weil vermummter, Linksautonomer als Teaser(!)bild verwendet, allerdings nur für sehr kurze Zeit, weil ihnen selbst unwohl gewesen sei bei der Bebilderung.”

Der Presserat entschied am 12. September 2019 (Az 0374/19/1):

“Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung […] einen Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht.
Das Gremium folgt weitgehend der Analyse des Beschwerdeführers. Die Ausschussmitglieder kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass das verwendete Symbolbild die im Artikel geschilderten Vorgänge nicht adäquat wiedergibt. Es ist daher geeignet, die Leser über die tatsächlich zugrunde liegenden Vorgänge grob in die Irre zu führen. Das Bild hätte dementsprechend nicht zur Illustration des Sachverhalts verwendet werden dürfen.
Unabhängig davon hätte das Foto in seiner Eigenschaft als Symbolbild entsprechend gekennzeichnet werden müssen. […] Die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten technischen Probleme entbinden sie nicht von ihrer diesbezüglichen Verpflichtung. […]
Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.”

Im zweiten von uns vorgebrachten Fall ging es um die Behauptung, “60 Vermummte stürmen Privatgrundstück eines Polizisten”. Die WELT argumentierte dagegen, sie habe sich auf eine Pressemitteilung der Polizei gestützt, in der es hieß, 60 zum Teil vermummte Personen hätten am Abend “das Grundstück und private Wohnhaus eines örtlichen Polizeibeamten in der Samtgemeinde Elbtalaue heimgesucht.” Der Chefredakteur von WELT digital fragt: “Wem soll man in der aktuellen Berichterstattung als Quelle glauben, wenn nicht der Polizei?” Man habe – wie viele andere Medien -, den unnachrichtlichen Begriff “heimgesucht” bei der Redigatur als “gestürmt” interpretiert.

Da die Online-Zeitung später (unserer Erinnerung nach sehr viel später) die Überschrift geändert und um eine Anmerkung am Ende versehen habe, sprach der Presserat nur einen Hinweis aus (Az 0372/19/1).

“Das Gremium [Beschwerdeausschuss] stellt fest, dass Pressemeldungen der Polizei zwar grundsätzlich eine hohe Glaubwürdigkeit beigemessen werden darf, die Polizei aber gerade bei Vorgängen, in denen sie als Konfliktpartei agiert wie vorliegend, nicht als priviligierte Quelle, der man vorbehaltlos vetrauen dürfe, angesehen werden kann. Insofern  gebot die journalistische Sorgfaltspflicht bereits vor diesem  Hintergrund einen sensiblen Umgang mit den übermittelten Informationen. Das Verb ‘heimsuchen’ umfasst verschiedene Bedeutungen und ist nicht zwingend so zu verstehen, dass damit ein Eindringen in das Gebäude verbunden ist. Insofern hätte die Redaktion den Sachverhalt vor Veröffentlichung genauer recherchieren müssen, um eine Irreführung der eigenen Leser zu vermeiden.” [Ende des Updates vom 30.10.2019]

Weshalb der Presserat nicht von sich aus gegen die flächendeckende Falschberichterstattung vorgegangen ist, obwohl er dies von seinen Statuten her könnte, erläuterte uns Pressesprecherin Sonja Volkmann-Schluck am 2. Mai 2019 wie folgt:

“Der Presserat hat die Option, von sich aus aktiv zu werden, tut dies in der Regel aber nicht. Er versteht sich nicht als Monitoring-Stelle oder umfassende Medien-Aufsicht, die von sich aus mögliche Verstöße ahndet, sondern überwiegend als Stelle, die auf Beschwerden von Leserinnen und Lesern reagiert. Zudem könnte uns der Vorwurf der Willkür gemacht werden, wenn wir gegen einige Berichte auf Eigeninitiative vorgehen, gegen andere aber nicht.

Anders gelagert sind Fälle, in denen wir Beschwerden von uns aus weiterverfolgen. Dies geschieht in der Regel, wenn Leserinnen und Leser sich über Artikel beschweren, die sich auf Informationen aus Agenturmeldungen beziehen. Hier gilt das Agenturprivileg d.h. die Zeitung selbst muss die Inhalte vor der Übernahme nicht überprüfen. Hier haben wir 2018 in fünf Fällen die Beschwerden auf die jeweiligen Nachrichtenagenturen von uns aus erweitert.”

Sollten irgendwelche Medien doch Abbitte geleistet haben, so werden wir dies hier selbstverständlich nachtragen – im Moment ist davon aber nichts zu sehen. (Der obige Screenshot von bild.de stammt z.B. vom 14. Juni 2019)

(Timo Rieg)

Siehe hierzu auch: Recherche bei Polizeimeldungen (wie mit PR von Polizeistellen journalistisch umzugehen ist – ein Leitfaden in Entwicklung)

Dokumentation Pressemitteilung “Hitzacker-Aktivisten”
(ungekürzt, nur den Namen des Polizisten haben wir durch ein  “H.” ersetzt)

Ein Jahr nach Hitzacker:
Aktivist*innen fordern öffentliche Entschuldigung des Innenministers

An Pfingsten vor einem Jahr berichteten sämtliche Medien, von Fokus bis FAZ, wie vermummte Linksautonome angeblich das Haus eines Polizeibeamten erstürmt und seine Familie bedroht hätten. Bebildert waren diese Berichte mit Symbolbildern vermummter und Steine schmeißender „Chaoten“. Politiker wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius und Horst Seehofer forderten harte Strafen für die Chaoten.

Viel Aufregung um ein Straßenkonzert

Bundesinnenminister Seehofer twitterte: „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen werden ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht. Menschen, die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine Aktivisten, sondern Straftäter.“ Was war geschehen? Etwa 50 Personen sangen drei Lieder vor dem Haus des Staatsschutzbeamten H., der seit Jahrzehnten die Umweltaktivist*innen im Wendland durch aggressives Auftreten, Observationen und Hausbesuche einschüchterte. Die Musiker*innen wurden unmittelbar nach ihrem Konzert von einer behelmten und bewaffneten Polizeieinheit zu Boden geprügelt, teilweise mit Kabelbindern gefesselt und bis in die Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten. Gegen alle Festgenommenen wurde u.a. wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt – begleitet von einem medialen Echo, das auf ungeprüften und überzeichneten Polizeimeldungen beruhte und das Konzert zu einem Schreckensszenario stilisierte.

Die zur Unrecht beschuldigte Sabine F. meint dazu: „Statt polizeiliche Pressemitteilungen kritisch zu hinterfragen, machen sich die Medien zu Handlangern einer Polizei, die das Grundgesetz mit Füßen tritt.“

Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft

Ein Jahr nach den Ereignissen ist aus den Akten der Staatsanwaltschaft zu entnehmen, dass sämtliche Vorwürfe gegen die Aktivist*innen haltlos sind. So stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass „der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht durchgreift, weil das Grundstück der Familie H. frei zugänglich war“.

Weiter heißt es im Bericht der Staatsanwaltschaft „Die lauten Tackerschläge (33 Tackernadeln) beim Anbringen der Wimpel an den Carport stellen letztlich keine Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB (Landfriedensbruch) dar.“

Zum, Vorwurf der Nötigung heißt es: „Ein hinreichender Tatverdacht für eine versuchte Nötigung lässt sich ebenfalls nicht begründen, weil nicht auszuschließen ist, dass es sich bei der Aktion „lediglich“ um eine Protestaktion beziehungsweise „Retourkutsche“ gegen eine unter Mitwirkung von PHK H. ausgebrachte polizeiliche Maßnahme, nämlich die Beschlagnahme eines YPJ/YPG-Banners in Meuchefitz am 20.02.2018 handelte. Hierfür spricht, so die Staatsanwaltschaft „insbesondere das Anbringen von YPG/YPJ-Wimpeln am Carport/im Vorgarten PHK H. und die Parole „H., H., Hurra!“. Abschließend heißt es, dass „der geschädigte Polizeibeamte H. oder seine Familie durch die Aktion jedoch nicht zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen genötigt werden sollten.“

Nach dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist für Sabine und anderen Aktivist*innen klar, „wir fordern eine öffentliche Entschuldigung des Innenministers. Erst hat uns die Polizei verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet.“

Zur Vorgeschichte

Schon bei der von der Staatsanwaltschaft erwähnten Polizeimaßnahme wurde versucht die linke Szene im Landkreis zu kriminalisieren. Im Februar 2018 wurde ein Banner, dass am Gasthof in Meuchefitz angebracht war („Afrin halte durch!“ zur Zeit der türkischen Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete) von einer teilweise mit Maschinengewehren bewaffneten Hundertschaft beschlagnahmt. Dabei wurde ein 129a-Verfahren gegen eine im Gasthof gemeldete Person eingeleitet. Mit Hilfe dieses Paragraphens erhält die Polizei besonders weitreichende Befugnisse für die Verletzung der Privatsphäre der betroffenen Person und deren Umfeld. Auch dieses Verfahren wurde bereits vor längerer Zeit eingestellt.

Schluss mit Polizeigewalt

Im Kontrast zu diesen Sachverhalten fährt die Polizei in diesem Jahr zur kulturellen Landpartie überzogen repressive Maßnahmen auf. So bewegen sich ständig zahlreiche Polizeikonvois durch den Landkreis und kontrollieren scheinbar willkürlich Personen und Fahrzeuge. Insbesondere rund um den Gasthof Meuchefitz ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Auch hier berichtet die EJZ von den schrecklichen Gewalttaten, die in den letzten Jahren vorgefallen sein sollen, und legitimiert damit einmal mehr ein vollkommen unangemessenes und absurdes Polizeiaufgebot. All dies passiert ohne das es auch nur den Anschein eines Verdachts gibt.

Die Lächerlichkeit des polizeilichen Vorgehens zeigt sich aktuell, wie auch in der Akte der Staatsanwaltschaft, aus der es in nächster Zeit weitere pikante Veröffentlichungen geben wird.

Für Sabine wirft das repressive Vorgehen eine grundsätzlich Frage auf: „Welche Demokratie wollen sie eigentlich schützen, wenn unliebsame politische Meinungsäußerungen einfach mit stumpfer Polizeigewalt unterdrückt werden?“

Freundeskreis der Geschädigten & Presseteam Hitzacker, mit folgendem Pressefoto:

Dokumentation Presserats-Entscheidung

Aufmarsch vor dem Haus eines Polizisten
Redaktion einer Lokalzeitung spricht von einem Angriff von Vermummten

Entscheidung: unbegründet
Ziffer: 2,13

Etwa 60 vermummte Personen greifen das Haus eines Polizeibeamten an. Eine Lokalzeitung berichtet online über den Vorgang und beruft sich auf eine Information durch einen Polizeisprecher. Es heißt, die festgenommenen Personen seien dem linken Spektrum zuzuordnen. Weiterhin berichtet der Autor des Beitrages, dass auf einer linksautonomen Internetseite der Name des beim Staatsschutz arbeitenden Polizeibeamten und seine Adresse veröffentlicht worden seien. Ein Leser der Zeitung teilt mit, es sei falsch, dass die Adresse des Polizisten im Internet veröffentlicht worden sei. Zudem würden die Festgenommenen vorverurteilt. Er wirft der Zeitung vor, nur aus dem Blickwinkel der Polizei zu berichten.
Der Autor des Beitrages nimmt Stellung und weist den Vorwurf der Vorverurteilung zurück. In seinem Beitrag werde erkennbar der Pressesprecher der Polizei zitiert. Die Vorwürfe stünden im Konjunktiv und dies bereits im zweiten Satz. Auch den Vorwurf, nicht sorgfältig gearbeitet zu haben, weise er zurück. Er habe für die Berichterstattung alle zur Verfügung stehenden Quellen genutzt und sich bemüht, so viele Informationen wie möglich zusammenzutragen. Die Aktion der Vermummten nach den vorliegenden Informationen als „Angriff“ zu beschreiben, sei nach seiner Auffassung richtig. Ein Angriff müsse nicht physischer Natur sein. Allein schon das Erscheinen Dutzender Vermummter vor einem Wohnhaus und das Skandieren von als bedrohlich einzustufenden Parolen könne als Angriff bezeichnet werden. Den Vorwurf des Beschwerdeführers, dass es nicht korrekt sei, dass auf einer linksautonomen Internetseite Name und Wohnanschrift eines Polizeibeamten veröffentlicht worden seien, weist der Autor ebenfalls zurück. Auf den Eintrag sei er im Rahmen seiner Recherchen gestoßen. Die Namens-. und Adressenangabe sei später aus dem Netz verschwunden. Die Polizei habe aber Kenntnis von dem Eintrag. Die Redaktion hat keine presseethischen Grundsätze verletzt.
Die Beschwerde ist unbegründet. An keiner Stelle des kritisierten Artikels sind vorverurteilende Formulierungen zu erkennen. Im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer kritisierte Aussage, dass es nicht korrekt sei, dass die Adresse des Polizeibeamten im Internet veröffentlicht wurde, kann der Autor des Artikels überzeugend darlegen, dass die Angaben für einen bestimmten Zeitraum online zu finden war. Es gibt keinen Anlass, an dieser Aussage zu zweifeln.

https://recherche.presserat.info/
Aktenzeichen 0462/18/1

Updates

*= Die endgültige Einstellung sämtlicher Verfahren dauerte bis Januar 2020, vermeldet (nur?) von der Lokalzeitung EJZ (dort aber nicht online auffindbar).

+ Die Elbe-Jeetzel-Zeitung hat ausführlich über die Verfahrenseinstellung berichtet. (13. Juni 2019). In einem Kommentar schreibt Jens Feuerriegel dazu:

“Beide beteiligte Seiten müssen sich im Nachhinein fragen lassen, ob es das wert war: Haben die Demonstranten, die mit ihrer Aktion wenig Sympathien in der Öffentlichkeit gewonnen haben, ihr Ziel wirklich erreicht? […]
Und muss sich andererseits die Polizei nicht den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Nacht überregatiert hat? Womöglich nur, weil es um einen Kollegen ging und der nüchterne Blick auf die Aktion verstellt war?”

Zumindest die zweite Frage sollte gerade von der örtlichen Presse bearbeitet werden: Ein großes Polizeiaufgebot, eine zumindest nicht zimperliche, möglicherweise in Teilen brutale Feststsetzung der Demonstranten über viele Stunden, offenbar für letztlich kein relevantes Delikt auf der einen Seite und ohne irgendeine Entschuldigung, gar Entschädigung auf der anderen Seite…?

Und dann weist Feurriegel noch auf das hin, was uns hier bei SpiegelKritik beschäftigt:

“Auch die überregionalen Medien spielten vor einem Jahr mit ihrer Berichterstattung eine unglückliche Rolle. Vieles war überzeichnet.”

Das Bild von Hitzacker war vor allem, das ist das Ergebnis unserer umfangreichen Dokumentation, gezeichnet, ohne einen blassen Schimmer von der tatsächlichen Situation zu haben. Vermutlich war es die ungute Mischung aus vermeintlich einfachem Thema (Kravall-Demonstranten gegen Polizei) und der Hybris, aus einer Zentralredaktion heraus jedes Ereignis dieser Welt mit wenigen Klicks in Szene setzen zu können. Was man mit fernen Ländern und Kontinenten kann, sollte doch beim deutschen Wendland erst recht kein Problem sein – wozu Recherche, wenn man eine Meinung hat.

+ Die journalistische Medienkritik bleibt gewohnt selektiv. So schildert taz-Autor Reimar Paul am 18.06.2019 unter der Überschrift “Singen bleibt straffrei” zwar die mediale Aufregung, führt als Beispiele aber wie üblich nur zwei Blätter des Axel Springer Verlags an. Kein Wort davon, dass die taz-Parlamentskorrespondentin Anja Maier ins selbe Horn getute hat – wie alle. Und wie die gesamte Medienmeute hatte auch taz-Maier ihren Kommentar nicht auf eigene Recherchen gestützt, denn schon ihre Darstellung der “Nachrichtenlage” war falsch, eine andere Position als die der Polizei kommt bei ihr nicht vor.

+ Resonanz: Unser Rückblick wurde vom Bildblog aufgegriffen.

3 Gedanken zu „Ein Jahr nach Hitzacker – Das Schweigen über ein journalistisches Versagen

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