Presse will sich nicht verkaufen

Das  tägliche Schicksal bei kostenpflichtigen Journalismus-Angeboten im Netz:

Soweit, so gut. Doch ein Angebot, diesen einen Artikel zu kaufen, gibt es nicht:

Ich möchte derzeit genau einen Artikel aus dem Archiv lesen. Da wäre das passende Angebot mit 60 Euro dabei – bisschen viel. Die günstigste Variante gibt es offenbar nur als App fürs Smartphone, zudem muss man dieses angeblich Kurzzeit- und Probeabo doch kündigen, sonst wird es ein Dauerabonnement. Aber selbst, wenn ich mich darauf einlassen will, hat das  Neue Deutschland noch eine Hürde für mich:

 

Es verlangt meine Daten. Das ist absurd und ein 100%iges Ausschlusskriterium. Denn ich möchte nur auf eine Datei zugreifen und ich muss vorab bezahlen – da gibt es keinen Grund, aus dem anonymen Kioskkäufer einen Kunden mit Stammdaten zu machen.

 

Die regelmäßig bei Rückfragen zu vernehmende Behauptung, es sei (steuertechnisch) vorgeschrieben, diese  Daten zu erheben, ist falsch – wie eben  jeder Besuch in einem Buchladen o.ä. zeigt.
1. Es besteht keine allgemeine Pflicht, gegenüber Privatpersonen Rechungen auszustellen (Ausname siehe §13 UStG)
2. Eine Rechnung bis 250 EUR muss keine Adresse des Empfängers enthalten (§33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)).

Update:
Das hier ausgewählte Beispiel vom “neuen deutschland”  war älteren Datums und ist nicht mehr gültig, aber das Prinzip greift weiterhin auf vielen Seiten:  Der anonyme Kauf einzelner Artikel oder  Magazine ist nicht möglich.

Ein Gedanke zu „Presse will sich nicht verkaufen

  1. Pingback: Werbeverbote und Werbeunvermögen – Timo Rieg – Statements

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