Qualitätskriterium Richtigkeit

Richtigkeit” haben wir bei Spiegelkritik lange Zeit für ein Basiskriterium des Journalismus gehalten, das nur ab und an mal gerissen wird. Fehler passieren eben überall (natürlich auch hier im Blog). Aber je mehr Auge und Verstand geschult sind, umso größer wird das Problem. Zwei wesentliche Erkenntnisse haben sich über die Jahre dabei herausgebildet:

  1. Die meisten Fehler entstehen durch freihändige Behauptungen. Sie wären allesamt vermeidbar, wenn es eine penible Belegpflicht gäbe (was der Spiegel ja stets mit seiner “Dokumentation” zu haben behauptet). Diese Belegpflicht sollte zumindest redaktionsintern erfüllt werden, ist aber mit dem Internet auch für alle Print- und Rundfunkbeiträge möglich (denn in der Tat würde es innerhalb der Berichte oft stören). Aber so werden Meinungen zu Tatsachen, Glaube zu Wissen, und Fakten nach Belieben zu neuen komponiert. Mit ein paar Logik-Checks finden sich praktisch auf jeder Zeitungsseite Fehler, ohne dass man dazu allwissender Faktenchecker sein müsste (da dürfte dann oft noch weit mehr im Argen liegen).
  2. Hinweise auf Fehler interessieren Redaktionen und Autoren meist nicht die Bohne. In den Sozialen Medien kann das jeder nachverfolgen, und wir haben zahlreiche besonders krasse Fälle hier im Blog notiert; sie sind stets als Beispiele zu lesen.

Beispiel von gestern: Jörg Kachelmann über die Eisheiligen
Kachelmann strotzt grundsätzlich vor Meinung, das ist Teil seiner Attitüde (und ob das schon vor seinen wirklich katastrophalen Erfahrungen mit den Medien so war, kann hier offen bleiben). Aber in seine Kommentierungsflut und -wut geraten halt immer auch Tatsachenbehauptungen. Die sollten dann stimmen,  auch in Kolumnen, Kommentaren, Interviews. Kachelmann schreibt:

>Das Wetter richtet sich nicht nach dem Kalender. Und wenn Sie tagsüber gießen wollen, können Sie auch das tun. Das mit den Wassertropfen als schröckliche blattverbrennende Brenngläser ist derselbe abseitige Aberglaube wie das Glas, das angeblich Waldbrände auslösen kann.<

Beim Waldbrände verursachenden Glas hat Kachelmann wohl recht (wissenschaftlich genauer: die These ist bisher nicht widerlegt).

Doch bei den Wassertropfen irrt Kachelmann, wie 2010 veröffentlichte Experimente zeigen.
Zu lesen war und ist eine Zusammenfassung dieser Erkenntnisse übrigens – beim Spiegel.
Die Redaktion hat nach einem Hinweis gestern bisher allerdings darauf verzichtet, Kontingenz in ihre Verlautbarungen zu bringen.

Beispiel von gestern: Statistik zu politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2021

Die Süddeutsche Zeitung schreibt zur Vorstellung der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität:

Die Zahl der Körperverletzungen stieg erneut um sechs Prozent auf 1900. Fast die Hälfte entfiel auf rechte Täter. Gut 400 solcher Taten rechnen die Behörden dem linken Milieu zu. Vier Menschen starben durch rechte Gewalt. “Sorge bereiten uns auch die zunehmenden Angriffe gegen Mandats- und Amtsträger”, sagte BKA-Präsident Münch. Mit 2500 Fällen wurden gut 60 Prozent mehr Angriffe auf Abgeordnete sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aktenkundig, und das bei eher niedriger Anzeigebereitschaft. Laut BKA handelte es sich meist um Körperverletzungen oder Erpressungen.<

Sollte man da nicht stutzige werden: Meist (also mehr als 1250) Körperverletzung oder Erpressung? Tatsächlich heißt es im schlanken Text der Statistik:

>Straftaten gegen Amts- bzw. Mandatsträger werden mit dem Unterangriffsziel „Amtsträger“ und/ oder „Mandatsträger“ erfasst. Nachfolgend sind die hierzu gemeldeten Zahlen der Straftaten aufgelistet.
Bei den Gewaltdelikten wurden in der Mehrzahl Erpressungsdelikte (2021: 82; 2020: 54), Körperverletzungen (2021: 26; 2020: 19) und Widerstandsdelikte (2021: 11; 2020: 1) registriert.<

Es liegt also ein typischer Bezugsfehler vor. Es handelt sich “meist um Körperverletzung oder Erpressung” bei den Gewalttaten als Teil aller kriminellen Handlungen gegen Amts- und Mandatsträger.
Grundsätzlich: Zu polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sei auf einen alten Gastbeitrag hier im Blog von Prof. Müller verwiesen. Schon die permanente Übernahme des von der Polizei verwendeten Begriffs “Straftaten” ist falsch. Denn was eine Straftat ist und was nicht, entscheidet in einem Rechtsstaat die Gerichtsbarkeit, nicht die Exekutive, deren Sanktionen deshalb auch Buße heißen. Es ist geradezu albern, bei geständigen Mördern bis zur rechtskräftigen Verurteilung auf eine “Unschuldsvermutung” zu verweisen (die in Wirklichkeit und entgegen dem Pressekodex, Ziffer 13, “Verzicht auf eine juristische Schuldbehauptung” heißen müsste), Strafanzeigen aber als Straftaten auszugeben, die logischerweise von Straftätern begangen sein müssen. Zudem werden für die Statistik politisch motivierter Kriminalität die Ermittlungsvorgänge, anders als bei der PKS, bereits zu Beginn klassifiziert, nicht erst am Ende nach Würdigung aller Fakten und Indizien.
Ferner sind PKS und PMK Teil polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit. Es sind keine wissenschaftlichen Studien, sondern quasi Teil-Geschäftsberichte (siehe zur Polizei-PR: Recherche bei Polizeimeldungen). Die Darstellung ist also stark interessengeleitet. Und man sollte die Statistiken wie immer in ihrem Kontext darstellen. So sind ein guter Teil der “Gewalttaten” Widerstand – und damit einhergehend als Zusatzdelikt Körperverletzung – bei Festnahmen. Erfahrene Anwälte berichten, dass praktisch jeder Bürger, der nach einer Festnahme Anzeige gegen Polizisten erstattet, als Reaktion seinerseits eine  Anzeige wegen Widerstands und ggf. Körperverletzung erhalte – denn dann sei polizeiliche Gewalt juristisch gerechtfertigt gewesen (siehe: Presse und Polizei). Beispiel zum Nachlesen: ein betrunken im Weggehen gerauntes “fick dich” führt zu den “Straftaten” Beleidigung, Widerstand und ggf. Körperverletzung, im entsprechenden Kontext sind es dann drei Fälle politisch motivierter Kriminalität für die Statistik.

2 Gedanken zu „Qualitätskriterium Richtigkeit

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