Presserat nicht für Deutschen Journalisten-Verband zuständig

Zu unserer Beschwerde beim Deutschen Presserat über einen Kommentar auf der Website des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) liegt mittlerweile eine Entscheidung vor: er sieht sich nicht zuständig.

Das ist einigermaßen kurios: Denn der DJV gehört zu den vier Trägerorganisationen des Presserats und entscheidet somit über alle dort eingehende Beschwerden. Während also der DJV über die Wahrung der “ethischen Standards für den Journalismus” wacht, unterliegt er ihnen selbst nicht.

Siehe dazu unseren Beitrag vom April mit Update zur Beschwerde und der Verweigerung des DJV, auf eine Presseanfrage dazu zu antworten.

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