Nebelkerze Richtigkeit?

Es sind oft die kleinen Ungenauigkeiten, die auf Qualitätsmängel im Journalismus hindeuten. So wie diese Zusammenfassung im Newsletter der Süddeutschen Zeitung (SZ) von heute Morgen:

„Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht die von ihm angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen als rechtswidrig eingestuft.“

Im zugehörigen Ticker steht es zwar korrekt:

„Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig.“

Doch wer nur die Zusammenfassungen im Newsletter liest, bekommt wieder einmal eine Fehlinformation. Denn das Berliner VG kann und hat nur Einzelfälle entscheiden. Eine rechtliche Bindungswirkung für andere Fälle ergibt sich daraus nicht – auch wenn LTO-Chefredakteur diesen Hinweis für eine Nebelkerze hält. Tatsächlich aber kann ein anderes Verwaltungsgericht in ähnlich gelagerten Fällen zu einer anderen Einschätzung kommen. Und unter Juristen wird der Berliner Beschluss längst eifrig diskutiert – ist also alles andere als zwangsläufig.

Denn tatsächlich werden regelmäßig Urteile und Beschlüsse für allgemeingültig gehalten, etwa in der Formulierung, man dürfe Person X richterlich bestätigt ein Y nennen (siehe bspw. Höcke ein Faschist). Das ist regelmäßig falsch, weil es auf den Kontext ankommt.

Die Tagesschau fasst den Fall so zusammen:

„Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze sind rechtswidrig – so das Urteil eines Berliner Gerichts.“

Tatsächlich handelt es sich um kein Urteil, sondern einen Beschluss (im Eilverfahren für den vorläufigen Rechtsschutz). Dieser ist zwar rechtskräftig (weil in Asylverfahren zur Beschleunigung keine zweite Instanz angerufen werden kann, § 80 AsylG, ausführlich hier)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..