Zur Berichterstattung über Frauke Brosius-Gersdorf

Zur öffentlichen Debatte um die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist ein Kommentar bei Telepolis erschienen. Hier noch ein paar Ergänzungen zur Causa.

Plagiatsverdacht bzw. Verstoß gegen Wissenschaftsstandards

Der Plagiatsverdacht ist noch nicht aus der Welt. Er richtet sich bisher aber nicht gezielt auf die Kandidatin, denn Stefan Weber hat bisher nur auf einige Übereinstimmungen hingewiesen, ohne Einordnung, was jeweils Vorlage und was Kopie sein könnte.

Ein von Brosius-Gersdorf selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, das sie von einem Plagiatsverdacht entlasten soll, ist nach eigener Aussage der beauftragten Kanzlei ebenfalls nur vorläufig (Stand 16.07.2025).

Weber spricht laut „Bild“ (18.07.2025) von 17% Übereinstimmung, das Gutachten der Kanzlei Quaas & Partner (nach vorläufiger Auswertung) von 0,2%, gemessen am Textumfang.

Corona-Impfpflicht

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist Brosius-Gersdorf’s juristische Einschätzung zu einer möglichen Corona-Impfpflicht, die seinerzeit viel diskutiert und im Bundestag wohl nur aufgrund konkurrierender Vorschläge zu ihrer Einführung gescheitert ist. Zu Beginn des nur zwei Seiten umfassenden Gutachtens ohne Literaturangaben heißt es:

>Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht. Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.<

Darin verzichten Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann als Mitautor bei entscheidenden Faktenbehauptungen auf Belege. Zum Beispiel:

>Selbst wenn sich die Ungeimpften über den Winter 2021/22 mehrheitlich mit dem Corona-Virus infizieren, lässt die Immunität nach einigen Monaten nach […]<

Gerade bei Tatsachenbehauptungen aus einem fremden Fachgebiet sind Belege unumgänglich. Denn dass eine natürlich erworbene Abwehr einer durch Impfung deutlich unterlegen sein soll (wie seinerzeit auch in Form der Verkürzung des sog. „Genesenenstatus“ implizit rechtlich behauptet), erfordert wissenschaftlich unstrittige Beweise. Andernfalls wären die rechtlichen Folgen bei verschiedenen Tatsachenvermutungen getrennt voneinander zu erörtern.

Auch juristisch steht das Kurzgutachten auf wackeligen Füßen:

>Geimpfte können sich nicht selbst wirksam schützen, weil die Impfung nicht vor Impfdurchbrüchen bewahrt.<

Wenn also, wie es Tatsache ist, auch Geimpfte erkranken können, können ebenso Geimpfte das Virus selbst weitergeben (denn die Erkrankung besteht ja in einer Vermehrung des Virus im menschlichen Wirt).

Auch die weitere Argumentation in dem Gutachten kann nur als dünn bezeichnet werden, zumal sie eben keinerlei Literatur einbezieht, insbesondere Rechtsprechung des BVerfG und zugehörige Kommentierungen.

Da es bei der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht (wie schon zuvor bei der „einrichtungsbezogenen“) um einen schweren Grundrechtseingriff ging, riecht es nicht gerade nach „Kampagne“, wenn eine solche Stellungnahme nicht als Beweis für gerechtfertigtes Vertrauen angesehen wird, mit Brosius-Gersdorf sei eine der drei bestmöglichen Kandidatinnen gefunden. Dass sich Brosius-Gersdorf in ihrer  via Rechtsanwaltskanzlei Redeker am 15.07.2025 verbreiteten Stellungnahme gar nicht äußert, obwohl sie wesentlicher „Stein des Anstoßes“ für die öffentliche Debatte war, lässt leider Raum für viele Spekulationen.

Rückhalt in der Juristen-Community

Ein medial breit rezipierter offener Brief von Juristen geht in wenigstens einem zentralen Punkt an der öffentlichen Kritik völlig vorbei. Denn es geht dabei nicht um „Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen“, sondern darum, ob man sich mit ihrer Sichtweise auf verfassungsrechtliche Probleme (siehe oben: Corona-Impfpflicht) als der Rechtsprechung des BVerfG unterworfener Bürger in der Interpretation der ausschließlich vom Volke ausgehenden Staatsgewalt gut vertreten fühlt.
Dass man juristisch in verschiedene Richtungen argumentieren kann, zeigt jeder Prozess egal welchen Gerichtszweigs.

Zum Weiterlesen 

Zu Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen der vorerst abgeblasenen Wahl von Brosius-Gersdorf und der nicht zustandegekommenen Wahl ihres Doktorvaters Horst Dreier im Jahr 2008 siehe FAZ.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.