Was „unter drei“ und „unter zwei“ bedeuten

Im Zusammenhang mit Auskünften an Journalisten tauchen gelegentlich die etwas kryptisch wirkenden Formulierungen „unter zwei“ und „unter drei“ auf. Da sie es gelegentlich bis in die Berichterstattung schaffen, seien sie hier kurz erläutert.

„Unter zwei“ bedeutet nämlich nicht, dass etwas zwischen den beiden Gesprächspartnern verbleiben müsse, sondern im Gegenteil: die Information darf verwendet und verbreitet werden, allerdings ohne genaue Quellenangabe. Eine Standardformulierung ist dann etwas der Art „wie aus Parteikreisen verlautet“ oder „sagt ein Abgeordneter“.

Die Redensart ist der Satzung der Bundespressekonferenz (BPK) entlehnt. Die BPK ist als Verein „ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten“. Sie veranstaltet regelmäßig Pressekonferenzen, bei denen dann Politiker auskunftgebende Gäste sind.

In der Vereinssatzung heißt es dazu:

>§ 15 Die Pressekonferenzen werden vom Vorstand einberufen. Sie werden von einem Vorstandsmitglied geleitet, das für die Dauer der Pressekonferenz das Hausrecht ausübt.
16 (1) Die Mitteilungen auf den Pressekonferenzen erfolgen: unter 1. zu beliebiger Verwendung oder unter 2. zur Verwertung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftsgebenden oder unter 3. vertraulich.
(2) Die Auskunftsgebenden können erklären, wie ihre Mitteilungen behandelt werden sollen. Die Mitglieder des Vereins und die Teilnehmer der Konferenz sind an diese Erklärung über die Verwertung dieser Mitteilungen gebunden. Wird keine Erklärung abgegeben, so gilt das Material als beliebig verwendbar. Eine Verletzung dieser Regeln über die Verwertung der Mitteilungen kann den Ausschluss aus dem Verein oder die Rücknahme der Zulassung als Ständiger Gast zur Folge haben.<

Eine „unter drei“ gegebene Auskunft dient also nur als Hintergrundinformation. Wie Jost Müller-Neuhof, , rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels, in einer Kritik dieses Verfahrens andeutet, wird manches, was so von amtlichen Stellen kommt, später als investigative Recherche verkauft, bei der man die Quelle wegen des Informantenschutzes leider nicht nennen kann.

Allerdings ist es naheliegend, dass es zumindest in einem gut laufenden Gespräch mal zu einer Situation kommen kann, in der ein Gesprächspartner etwas „off the record“ sagen möchte, also mal persönlich und nicht für die Aufnahme (bzw. eben nicht zur direkten Verwendung). Solche Erläuterungen können hilfreich sein, Vorgänge in Parteien oder Behörden besser zu verstehen. Die sind dann eben „unter drei“.

Weiterführendes:
– Grundsätzliche Kritik an vertraulichen Gesprächen zwischen Journalisten und Amtsträgern hat Jost Müller-Neuhof im journalist notiert.

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