Pressekodex-widriges Interview bei Nius? Übermedien vergaloppiert sich

Das Medienmagazin Übermedien meint, ein Video-Interview auf Nius als Nicht-Journalismus entlarvt zu haben. Tatsächlich sei es Propaganda. Da Interviews eher selten Gegenstand der Qualitätsdebatte sind, lohnt sich ein genauerer Blick, zumal die für Nius zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg aufgrund einer Übermedien-Anfrage eine Prüfung des Beitrags angekündigt hat.

Die Kernaussagen des Übermedien-Artikels von Redakteurin Annika Schneider laut Teaser:

>Bei „Nius“ darf ein Bundespolizist minutenlang krude Thesen über Migranten verbreiten. Das Interview verstößt nicht nur gegen jeden Anstand, sondern auch gegen den Pressekodex. Und es zeigt, warum „Nius“-Beiträge zwar wie Journalismus rüberkommen, aber einfachste journalistische Standards unterlaufen.< (Übermedien)

Schneiders Hauptvorwürfe: Nius verbreite mit dem zehnminütigen Gespräch offensichtlichen Rassismus, „rassistische Agitation“. “ Das Berliner Online-Medium ‚Nius‘ hetzt gegen Ausländer.“

Nius stelle „die Ansichten und Erfahrungen eines einzelnen Polizisten als alleinige und allumfassende Wahrheit“ dar. Anstatt wie andere Medien mit verschiedenen Quellen zu sprechen, stütze sich Nius nur auf die Aussagen eines einzigen Bundespolizisten. Das Interview nenne „keine Zahlen, Statistiken oder Expertise“.

>Bei den geschilderten Anekdoten fehlen Orte und Zeitangaben; es ist zum Teil nicht einmal klar, ob der Polizist sie selbst erlebt oder nur davon gehört hat. Dabei steht in einer Leitlinie zum Pressekodex ausdrücklich, „bloße Spekulationen und Hörensagen“ seien keine Grundlage für verantwortliche Berichterstattung: „Vermutungen über den Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeiten und Taten müssen von Tatsachen gestützt sein.“< (Übermedien)

Der von Nius „Patrick“ genannte Gesprächspartner wird so eingeführt:

>Am Flughafen München bin ich mit Patrick verabredet. Eigentlich heißt er anders. Aus Anonymitätsgründen haben wir aber nicht nur seinen Namen, sondern auch seine Stimme und sein Gesicht verfremdet. Denn Patrick arbeitet seit über einem Jahrzehnt als Bundespolizist und begleitet dank einer Sonderausbildung regelmäßig Abschiebepflüge. Im Interview erzählt er, welche Erlebnisse sich aus diesen Reisen bei ihm bis heute besonders eingeprägt haben.< (Nius)

1. Vorwurf: Rassismus

>Auf die Frage, welche Nationalitäten „für die meisten Probleme sorgen“, nennt der Polizist neben Somaliern auch Afghanen, Syrer, Kongolesen, Nigerianer, Marokkaner, Algerier und Iraker. Nur Ghanaer seien „eigentlich noch recht umgänglich“.
Noch offensichtlicher kann Rassismus nicht daherkommen.< (Übermedien)

„Rassismus“ bezeichnet laut Duden “ (meist ideologischen Charakter tragende, zur Rechtfertigung von Rassendiskriminierung, Kolonialismus o. Ä. entwickelte) Lehre, Theorie, nach der Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen mit bestimmten biologischen oder ethnisch-kulturellen Merkmalen anderen von Natur aus über- bzw. unterlegen sein sollen“, sowie dieser Rassismus-Definition entsprechende Einstellungen, Denk- und Handlungsweisen, institutionelle, gesellschaftliche o. ä. Strukturen sowie entsprechende systematische Unterdrückung von Menschen.

>[Sprecherton:] Wer sind die Gruppen, die für die meisten Probleme sorgen? Patrick kann die Nationalitäten klar benennen.
[Patrick:] Afghanen, es sind Syrer, es sind Kongolesen, sind Nigerianer, es sind Ghanaer, wobei Ghanaer eigentlich noch recht umgänglich sind. Es sind Marokkaner, es sind Algerier. Libanesen geht dann schon eher wieder Richtung Richtung Clan- und organisierte Kriminalität.
Iraker auch oft genug dabei. Somalier – Katastrophe. Also ich habe selten brutalere und gewaltbereitere Menschen erlebt wie halt die Somalier. Und das sind eigentlich so die Hauptherkunftsländer wo ich sage, es ist einfach unmöglich, also beinahe unmöglich, diese Kulturen in unser westliches Wertesystem zu integrieren.<< (Niurs)

Der Bundespolizist Patrick wird explizit gefragt, welche Nationalitäten bei der Abschiebung in ihr Heimatland für die meisten Probleme sorgen. Patrick antwortet aus seiner Erfahrung.

Was ist daran rassistisch?

Natürlich kennen wir weder seinen Mess- noch seinen Bewertungsmaßstab für ‚meiste Probleme‘, aber das ist bei persönlichen Schilderungen üblich (siehe ausführlich hier).

Dass es sich nicht um eine Aussage über diese Nationalitäten (in ihren Heimatländern) insgesamt handelt, ergibt sich aus dem Kontext – denn es geht ja explizit um Abschiebeflüge, also um Menschen, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht (mehr) in Deutschland sein dürfen.

Von Rassismus ist hier weit und breit keine Spur. Bundespolizist Patrick erzählt im (geschnittenen) Interview von seinen Erfahrungen mit ‚Schüblingen‘. Sollten sie teilweise unwahr sein (was Schneider jedenfalls zu berücksichtigen aufgibt mit der Formulierung „Das heißt nicht unbedingt, dass der Polizist lügt.“ – siehe dazu weiter unten), läge der Fall natürlich anders. Aber dazu gibt es keinerlei Belege, im Gegenteil bestätigt der Übermedien-Text, dass einzelne genannte Interaktionen zwischen Polizisten und Abzuschiebenden auch von anderen Medien so berichtet werden.

In Schneiders Text werden die Begriffe „Rassismus“, „Hass“ und „Hetze“ nicht unterschieden, sondern vermengt, geradezu synonym gebraucht – ein weit verbreitetes Qualitätsdefizit im gegenwärtigen Journalismus. Dabei werden persönliche Wertungen ohne jede Offenbarung von Maßstäben zu Tatsachen erhoben, die sie aber gar nicht sind.

Jeder darf Patricks Äußerungen persönlich als rassistisch empfinden. Aber deshalb sind sie noch lange nicht faktisch rassistisch.

Wenn Patricks Äußerungen laut Pressekodex verboten wären – wie sollte er dann in einem Interview aus seiner Arbeit erzählen?

2. Vorwurf: Unqualifizierte Äußerungen

Gestützt auf den als faktisch behaupteten, tatsächlich aber als solches völlig unzutreffenden Vorwurf des Rassismus negiert der Übermedien-Beitrag auch die Relevanz einer Einschätzung der Lage durch Patrick.

>Die „Nius“-Berichterstattung beruht also auf einem wahren Kern, wie oft bei Propaganda und Desinformation. Das Problem ist, dass „Nius“ die Ansichten und Erfahrungen eines einzelnen Polizisten als alleinige und allumfassende Wahrheit darstellt.
Das ist unlauter, weil es ja gerade Aufgabe von Journalisten ist, sich nicht auf eine einzige Quelle zu verlassen. Und zusätzlich absurd, weil ein Polizist, der Migranten vor allem in einem sehr speziellen Kontext begegnet, ganz sicher kein glaubwürdiger Experte ist, um irgendwelche Aussagen über ganze Nationen treffen zu können – schon gar nicht, wenn diese Ansichten offen rassistisch sind.< (Übermedien)

Patrick hat sich zu seinen Eindrücken aus seiner Abschiebepraxis geäußert. Soweit Patrick echt und die von ihm geschilderten Erlebnisse, die er dann zusammenfassend wertet, nicht unwahr sind, kann es daran nichts auszusetzen geben. (Rechtliche Grenzen wären gesondert zu erörtern, aber das ist ein völlig eigenes Thema. Denn die in der Literatur viel beschworene „Rechtmäßigkeit“ von Berichterstattung kann aus vielerlei Gründen kein Qualitätskriterium für Journalismus sein.)

Warum sollte ein einzelner nicht legitimiert sein, der Presse etwas zu sagen, zumal über seine alltägliche Berufsausübung? Will Annika Schneider besser wissen, wie Abschiebungen von Patrick verlaufen als dieser selbst?

Sollten sich eher die Menschen auf der Straße zu Abschiebungen äußern dürfen als jemand, zu dessen Beruf genau das gehört?

„Die Ansichten und Erfahrungen“ von Einzelpersonen sind doch stets Thema im Journalismus. Wir haben Interviews mit Menschen, die nach eigenen Angaben Opfer sexueller Gewalt geworden sind – ohne dass der direkt oder anonym bezichtigte Täter zu Wort käme.
Jedes Politiker-Interview wird getragen von den persönlichen „Ansichten und Erfahrungen“ dieses Politikers. Klar, man kann als Journalist seinen Gesprächspartnern unterschiedlich stark auf den Zahn fühlen – das füllt dann die Qualitätsdimension „Gehalt“.

Interviews mit Einzelpersonen können erhellend oder belanglos wirken. Aber das journalistische Interesse besteht doch stets genau darin, von dieser einen Person etwas zu erfahren, sonst würde man sie doch nicht interviewen.

Es kommt allerdings nicht ganz selten vor, dass Journalisten meinen, bestimmte Personen müssten in einem Interview „gestellt“ werden, während andere einfach ihre Sicht auf die Welt bzw. konkrete eigene Erlebnisse erzählen dürfen.

Genau dort beginnt der Bias, der in der Medienkritik in vielfältigen Ausformungen diskutiert wird.

Patrick macht allenfalls am Rande so interpretierbare Aussagen über „ganze Nationen“. Er schildert und bewertet seine Erlebnisse als jemand, „der Migranten vor allem in einem sehr speziellen Kontext begegnet“, wie Schneider völlig treffend feststellt, aber dann leider kolossal falsch einordnet.

Es geht in dem Gespräch nicht um alle „Somalier […,] Afghanen, Syrer, Kongolesen, Nigerianer, Marokkaner, Algerier und Iraker“. Es geht um seine Bilanz derer, die er als Bundespolizist abzuschieben hat. Und die er – das kommt am Ende des Gesprächs – offenbar auch sonst in seinem Polizeialltag in Deutschland erlebt.

Genau dazu wollte Nius etwas von ihm hören, genau dazu hat er sich geäußert.

Aber ganz nebenbei lässt er durchblicken, dass er sich in den Herkunftsländern derer, die er abzuschieben hat, offenbar im Zuge dieser Abschiebungen auch aufhält. Damit ist er sicherlich noch nicht der profundeste Kenner, „um irgendwelche Aussagen über ganze Nationen treffen zu können“.

Aber doch immerhin jemand, der sich äußern darf – wie es jeder nach einem Urlaub in eines der Länder tun kann und wie es ja – vice versa – auch Journalistinnen tun, die nicht offenbaren, wie gut sie die Länder kennen, zu denen sie die Einschätzungen eines Bundespolizisten als irrelevant aburteilen.

3. Vorwurf: Es braucht mehrere Quellen

Hier hat sich Schneider nun vollends vergaloppiert. Denn das viel zitierte „Zwei-Quellen-Prinzip“ im Journalismus betrifft nur Tatsachenbehauptungen, die bis dahin nicht verifiziert sind.

Perspektivenvielfalt wäre etwas ganz anderes. Die ist zwar ein Qualitätskriterium, muss aber nicht zwingen im einzelnen Beitrag realisiert werden. Die prototypische Version sind „Pro- und Contra“-Beiträge, die jeweils alleine stehen, aber in ihrer Summe Perspektivenvielfalt gewährleisten.

So funktionieren übrigens auch trockene Nachrichten regelmäßig: XYZ fordert oder behauptet etwas – es gibt einen ersten Beitrag dazu. Es folgen dann weitere journalistische Beiträge mit Widerspruch, vielleicht auch Zustimmung – und je nach deren Vielfalt bzw. Ausgewogenheit bzw. am besten Repräsentativität wird das unterm Strich mal als „lebhafte Debatte“, mal als „Kampgange“ geframt. In jedem Fall werden irgendwelche „Stimmen/ Rufe lauter“.

Ob und ggf. wie weit Nius Perspektivenvielfalt insgesamt realisiert, ist hier aber gar nicht die Frage, denn kritisiert wird ein einzelnes Interview (unter Einbeziehung nicht weiter genannter Beiträge und eines X-Posts von Julian Reichelt).

In einzelnen Interviews ist es jedenfalls völlig unüblich, mehrere Personen zu Wort kommen zu lassen oder redaktionelle Einschübe vorzunehmen. Das kann man machen, das kann auch sehr erhellend sein – aber selbst bei Übermedien gibt es nicht nur vereinzelt Interviews mit jeweils nur einer Person, sondern einen wöchentlichen Podcast, bei dem Holger Klein von seinem jeweiligen Gesprächspartner einen Sachverhalt erklärt bekommen möchte – und was manche Hörer vielleicht als „die Ansichten und Erfahrungen eines einzelnen […] als alleinige und allumfassende Wahrheit“ empfinden mögen. (Dass Klein meist auch kritische Fragen stellt, wäre eine persönliche Wertung, die zur Sachverhaltsaufklärung wenig beitragen könnte, zumal bei „Holger ruft an“ meist viel größere Fragen gestellt werden als „Wie hast du XYZ erlebe“, wie es im kritisierten Nius-Interview Thema ist.)

4. Vorwurf: Der Gesprächspartner berichte vom Hörensagen

>Bei den geschilderten Anekdoten fehlen Orte und Zeitangaben; es ist zum Teil nicht einmal klar, ob der Polizist sie selbst erlebt oder nur davon gehört hat. Dabei steht in einer Leitlinie zum Pressekodex ausdrücklich, „bloße Spekulationen und Hörensagen“ seien keine Grundlage für verantwortliche Berichterstattung […]< (Übermedien)

So ist das mit „Anekdoten“ – oft ist niemand anderes dabei oder hat zumindest nicht genau die Szene gesehen, die jemand beschreibt, oder die Journalisten finden einfach keinen weiteren Zeugen („Dann zogen sie meine Hose runter„).

Solche Aussagen müssen entsprechend eingeordnet werden. Das ist hier aber überdeutlich der Fall: Es wird ein Mensch zu seinen Erlebnissen und Einschätzungen gefragt.

Selbstverständlich ist dabei die Frage relevant, ob der Gesprächspartner wenigstens behauptet, aus eigener Beobachtung oder eigenem Erleben zu sprechen.

Doch woher nimmt Schneider ihre Zweifel?

Selbst nach mehrmaligem Hören des Gesprächs und exakter Durchsicht eines Transkripts finden sich da keine tragfähigen Anhaltspunkte. Und Schneider benennt auch keine, vielmehr – um ein beliebtes Wort der Diskreditierung im Journalismus zu nutzen – raunt sie.

Ja, es gibt keine genauen Ort- und Zeitangaben. Aber das ist weder ungewöhnlich noch irgendwie kritikwürdig.

Patrick sagt zum Beispiel: „Ich kann mich an einen Fall erinnern, da war ich auch ganz frisch dabei. Es ging nach Algerien […]“

Klar hätte Nius hier nachfragen können: Wann genau, wo genau? Vielleicht geschah das sogar, und es ist im geschnittenen Interview nur nicht zu sehen.

Aber wieso sollte eine Aussage ohne diese Präzisierung fragwürdig sein? Muss man die genaue Uhrzeit zu einer Erinnerung im Kopf haben, um sich darüber gegenüber der Presse äußern zu dürfen? Oder müssen Journalisten jede Äußerung verwerfen, die dies nicht leistet?

Schneider verlangt Zahlen und Statistiken. Ist das das Kriterium, damit sich jemand äußern darf?

Viel eher sollte man doch skeptisch sein, wenn jemand aus seiner „anekdotischen Evidenz“ heraus mit solchen Werten agiert.

Schneider z.B. liest einen Wert aus dem Interview, den es dort gar nicht gibt:

>Das heißt nicht unbedingt, dass der Polizist lügt. Aber er behauptet, die von ihm geschilderten Einzelfälle stünden für die Mehrheit der Abschiebungen.< (Übermedien)

Dass die von ihm geschilderten Einzelfälle „für die Mehrheit der Abschiebungen“ stünden, sagt Patrick mit keinem Wort! Er nennt gar keine Zahlen für das Verhältnis von „problemlosen“ zu ihn belastenden Abschiebungen. Und er wird von Nius auch explizit nach Einzelfällen gefragt. („Ich frage ihn, was bisher die absurdesten Versuche waren, um sich einer Abschiebung zu entziehen.“)

Nius fragt zwar nach dem Verhältnis, das Schneider dann von Patrick vernommen haben will:

>Wie oft hat man dann im Verhältnis solche wirklich durchgedrehten Leute, und Leute, wo du sagen würdest, okay, da fühle ich mich jetzt selber auch einigermaßen sicher beim Flug?< (Nius)

Doch Patrick antwortet darauf nicht mit einer Verhältnisangabe. Vielmehr sagt er, die Abschiebung von Familien und gut Integrierten, über die Medien oft berichten würden, seien „wirklich Einzelfälle“. Und schließt an:

>Der größte Teil, den wir fliegen, sind halt wirklich Leute, die wir einfach nicht haben wollen, die einfach ihr Recht hier zu sein mit allem, was sie haben, allen Möglichkeiten verwirkt haben.< (Nius)

Damit sagt er nichts über die Häufigkeit von Aggressionen und anderen Zwischenfällen. Vielmehr behauptet er etwas, das sehr nach Rechtsstaat klingt.

Danach äußert Patrick seine Einschätzung sehr verschiedener Wertesystemen in Deutschland und den Herkunftsländern vieler Migranten, in die abgeschoben wird. Dabei bezieht er sich einerseits auf seine Eindrücke aus diesen Ländern, in denen er im Zuge von Abschiebungen zwangsläufig etwas Zeit verbringen muss (und berichtet dazu auch ein konkretes Erlebnis).

Andererseits bezieht er sich auf dienstliche Erfahrungen in Deutschland („Merkste ja selber dann im täglichen Dienst […]“, “ Und das erlebe ich halt oft, dass halt kleinste Streitigkeiten komplett eskalieren […]“).

>Bei Migranten aus den Hauptherkunftsländern sei es beinahe unmöglich, sie in „unser westliches Wertesystem“ zu integrieren, behauptet er. Als ließen sich aus seinen individuellen Erfahrungen solche weitreichenden Schlüsse ziehen.< (Übermedien)

Warum sollte jemand, der als Polizist beruflich mit bestimmten Personengruppen zu tun hat, sich nicht zu diesen äußern dürfen?

Und noch spannender: Warum ist dann die gegenteilige Behauptung, nämlich dass Patricks Eindrücke die Lage falsch, verzerrt oder einseitig darstellten, zulässig – ohne irgendeinen Kompetenznachweis dafür erbringen zu müssen?

Denn die Behauptung „es ist einfach unmöglich, also beinahe unmöglich, diese Kulturen in unser westliches Wertesystem zu integrieren“ (Patrick) verlangt exakt genauso viel Expertise wie die gegenteilige Behauptung, es sei (gut) möglich.

Doch Belege, warum die Übermedien-Autorin den Sachverhalt besser beurteilen kann als Patrick, liefert der Text nicht. Stattdessen geht er – weit verbreiteter Fehler – mit zwei völlig unterschiedlichen Maßstäben ans Werk: die eine Position muss substantiiert sein, die andere hingegen nicht.

>Also ich meine, ich kenne auch genügend Kollegen von Landespolizeien, ob jetzt Hessen, Sachsen, NRW, Bayern, es ist überall das gleiche Bild. Die Frustration ist flächendeckend. Die Kollegen haben schlichtweg einfach keinen Bock mehr, dass man gegen Windmühlen arbeitet, dass alle Kollegen laut um Hilfe schreien, dass überall alle Alarmglocken schrillen und seitens der Politik das zwar angeblich gehört wird, aber letztendlich: es passiert auch nichts.< (Nius)

Hier darf man sicherlich die Aussage, „dass alle Kollegen laut um Hilfe schreien“, lesen als „die große Mehrheit“ (denn dass „alle“ als rhetorische Figur nicht tatsächlich ausnahmslos jeden meint, ist wohl klar – so wie bei der Floskel „jeder weiß“, die niemals wirklich „jeden“ meinen kann).
Aber damit ist nichts über den Verlauf bei der Mehrheit von Abschiebungen gesagt. Um Hilfe rufen darf man auch, wenn es nur bei einem sehr kleinen Teil davon zu Problemen kommt.

5. Vorwurf: Faktencheck ergibt etwas anderes?

>Die Pressestelle der Bundespolizei schreibt hingegen auf die Frage, ob Einkoten oder versteckte Rasierklingen „typische“ Praktiken seien, um sich gegen Abschiebungen zu wehren, solche Fälle seien „von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in einzelnen Sachverhalten festgestellt“ worden, statistische Daten gebe es dazu aber nicht. Das Video sei ihr bekannt, man kommentiere mediale Berichterstattung aber grundsätzlich nicht öffentlich, vor allem bei einem bisher nicht verifizierten Interviewgeber.< (Übermedien)

Ein merkwürdiger Versuch von Faktencheck – und zudem noch mit dem Ergebnis, dass selbst die Pressestelle der Bundespolizei nicht die Statistiken nennen kann (oder will), die Schneider vom Nius-Gesprächspartner Patrick verlangt.

Rätselhaft ist auch, wieso Schneider nach „‚typischen‘ Praktiken“ gefragt hat. Denn Patrick hat beides nicht als „typisch“ bezeichnet. Dass sich ein Schübling mit Kot eingeschmiert habe, erzählt er auf die Frage, „welche Erlebnisse sich ihm bis heute besonders eingeprägt haben“. Die in der eigenen Harnröhre versteckte Rasierklinge berichtet Patrick auf die Frage, „was bisher die absurdesten Versuche waren, um sich eine Abschiebung zu entziehen“. Es geht also beide Male gerade nicht um „typische Praktiken“, sondern um Extremfälle – die aber selbst laut Bundespolizei „in einzelnen Sachverhalten festgestellt“ werden.

6. Vorwurf: „Ein ‚Insider‘-Interview ist keine Recherche“

Am Ende ihres Artikels schreibt Schneider:

>“Nius“ tut derweil weiter so, als würde die Redaktion Journalismus machen. Aber ein Interview mit einem anonymen „Insider“ macht noch keine Recherche.< (Übermedien)

Hier wird nun nochmal das ganz große Fass aufgemacht: Was ist Journalismus? Nur irgendwie (von wem auch immer) für „gut“ Befundenes? Diese Sichtweise ist zwar gar nicht selten anzutreffen, aber dennoch völlig grotesk. Denn dann gäbe es an Journalismus ja gar nichts mehr zu kritisieren – weil bereits alles rausfällt, was eben nicht gut (genug) ist.

Jeder darf Nius so gut oder schlecht finden, wie er mag. Denn persönliche Wertungen (= Meinungen) sind eben gerade nicht auf Wahrheit prüfbar (zur Ausnahme siehe hier (b2))

Aber es geht um den Vorwurf, der Nius-Beitrag sei entweder kein Journalismus oder einer, der laut Pressekodex unzulässig ist. Und über letzteres sollte Übermedien nochmal intensiv nachdenken.

Mehr Recherche (vor dem Interview), bohrendere Fragen – kann man sich alles wünschen. Aber das soll ja die Medienvielfalt regeln. Und auch ein irgendwie (von wem auch immer) für „schlecht“ befundener Journalismus muss existieren dürfen.

Denn wenn alle Interviews verbannt werden müssten, die nicht das liefern, was irgendwelche (beruflichen) Medienkritiker von diesen erwarten – dann „gute Nacht“.

Zusammenfassung:

– Der behauptete Rassismus-Vorwurf lässt sich im Beitrag nicht finden.

– Eine (journalistische) Pflicht, in einem Interview verschiedene Quellen zu Wort kommen zu lassen, gibt es nicht – und sie wäre auch „unlauter“ (Übermedien): „Sie sagen, Sie trauern um Ihren verstorbenen Ehemann. Nachbarn berichten uns aber …“

– Der Vorwurf, der Interview-Partner berichte teilweise nur vom Hörensagen, lässt sich mit dem Video nicht begründen.

– Ein Verstoß gegen den Pressekodex wäre zwar wegen der unübersichtlichen Spruchpraxis der Beschwerdeausschüsse des Presserats nicht ausgeschlossen, ist aber wegen Nicht-Zuständig auch nicht anhängig – also bloße Spekulation, die Schneider in ihrem Text ja gerade verurteilt.

Siehe auch:

 

 

 

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