ZDF-Korrekturen: Keine Programmbeschwerde möglich

Der ZDF-Fernsehrat hat eine Programmbeschwerde zum Telemedienangebot des Senders nicht zur Beratung angenommen. Im Zusammenhang mit der im heute journal am 15. Februar 2026 verwendeten Sequenz eines von Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Videos wurde die folgende Behauptung auf der Korrekturenseite des Senders gerügt:

>In einem Beitrag des heute journal vom 15. Februar 2026 hätten KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung wurde bei der Überspielung des Beitrags aus technischen Gründen nicht übertragen.<

Nach späteren Darstellungen des ZDF und der Abberufung der Autorin vom Studio in New York ist jedoch mitnichten eine vorhandene Kennzeichnung „bei der Überspielung des Beitrags“ verloren gegangen – es gab sie nie.

Die entsprechende Behauptung im Internetangebot des ZDF, ausgerechnet unter „Korrekturen und Richtigstellungen“ war demnach falsch.

An der Aufklärung, wie es zu dieser – auch auf Journalistenanfragen hin von der Pressestelle verbreiteten – Falschbehauptung gekommen ist, sollte das ZDF selbst größtes Interesse haben. In jedem Fall aber hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf Klärung. Denn bisher steht der Verdacht im Raum, dass die entsprechende Behauptung von Anfang an eine Erfindung war, also eine Lüge.

In der vom Fernsehrat auserkorenen Leitbeschwerde ist dieser Aspekt jedoch nicht enthalten.

Die deshalb aus Nutzersicht als eigenständige Programmbeschwerde vorgetragene Kritik und Bitte um Klärung wurde vom Fernsehrat jedoch wie folgt abgewiesen:

>Eine Programmbeschwerde muss sich nach der zum 13.12.2025 novellierten Beschwerdeordnung „auf einen bestimmten Bestandteil einer konkreten Sendung (mit Sendungstitel und -datum) oder eines konkreten Telemedienangebots“ beziehen (§ 25 Abs. 3 Nr. 4 ZDF-Satzung). Die Kommunikation des Hauses zu einer Fehlerkorrektur auf der Seite „In eigener Sache – Korrekturen und Richtigstellungen“ kann – losgelöst von der betreffenden Sendung – nicht Gegenstand einer Programmbeschwerde sein.
(Geschäftsstelle ZDF-Fernsehrat)<

Obwohl man gerade die Korrekturenseite des ZDF für ein wichtiges Beitragsangebot halten sollte, unterliegt sie nach Auffassung des Fernsehrates demnach nicht seiner Aufsicht.

Während z.B. Landesmedienanstalten inzwischen selbst Kleinigkeiten bei privaten bzw. privatwirtschaftlichen Internetangeboten rügen, soll beim ZDF ein wesentlicher Teil des Telemedienangebots jeglicher externer Kontrolle entzogen sein.

Diese Auffassung ist wohl kaum geeignet, das Vertrauen in die Aufsichtsfunktion des Gremiums zu stärken.

Ausführlicher zu diesem Vorgang hier.

Siehe zur Arbeit des ZDF-Fernsehrats und dem Umgang des Senders mit Fehlern und Kritik auch:

* „ZDF-Intendant räumt Fehler ein, korrigiert aber nicht transparent

> Erst eine formale Programmbeschwerde hat dazu geführt, dass das ZDF, vertreten durch seinen Intendanten, zwei Fehler eingeräumt hat – allerdings nur in einem Schreiben an den Beschwerdeführer, nicht öffentlich. Die Falschbehauptung im Filmbeitrag bleibt bestehen,<

* „Eine Behauptung ist keine Frage

> Eine nachrichtliche Einordnung des vom ZDF selbst ausgelösten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Fynn Kliemann ist dem ZDF misslungen.<

* Die ZDF-„Weizenbiene“: Kein Hinweis auf den vorher verbreiteten Quatsch

* Alternativ-Vorschlag zur ÖRR-Kontrolle: Rundfunkräte auslosen

Rundfunkräte auslosen

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