Vom Unterschied des Worts in Text und Ton

Schriftliche Interview-Fassungen weichen in der Regel vom tatsächlich geführten Gespräch ab: Es werden nicht nur ein paar “Ähs” getilgt und ins Nichts mäandernde Sätze umgeleitet, oft wird sehr umfangreich zusammengefasst, gekürzt, fokussiert. Dabei wollen nicht nur die Interviewten gerne noch im Nachhinein ihre Brillanz stärker zum Leuchten bringen, auch die Interviewer hübschen ihr Wissen, ihre Fragen und ihre Schlagfertigkeit gerne etwas auf. Der in Deutschland immer wieder diskutierte Abschluss dieser Nach- und Umbearbeitungen heißt Autorisierung: der Interviewte muss die ihm zugeschriebenen Aussagen freigeben. Das ist bei einem Live-Interview weder möglich noch nötig, aber sobald Veränderungen am Original vorgenommen werden ein logisches Korrektiv. (Und eine solche Autorisieurng hat nichts mit einer Freigabe von eigenständigen Berichten zu tun!)

Wie weit Original (Audio) und veröffentlichte Form (meist Text) auseinander liegen können sehen wir gelegentlich, wenn beides veröffentlicht wurde, z.B. die Diskussion von Böhmermann, Lanz und di Lorenzo über “False Balance” und desinformierende Meinungen. Weiterlesen

Absurde Verdrehungen in der heute-Show

Abstract: Die Darstellung von Till Reiners ist in wesentlichen Punkten unvollständig und verzerrend und damit irreführend. An einer juristischen Falschbehauptung halten er und sein Sender unvermindert fest. Der ZDF-Intendant hat die Redaktion bereits “für eine bessere Detailtreue sensibilisiert”. Eine Falschinformation zur Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs wurde vom ZDF erst nach Eingabe einer formalen Programmbeschwerde korrigiert – teilweise. Der Begleittext zur Sendung (“Dossier” “What the Fakt!?”) war mit einem falschen Datum ausgewiesen: tatsächlich entstand er erst deutlich nach der Veröffentlichung des Videos. Letztes Update: 24.04.2023

“So viele absurde Sonderrechte haben christliche Kirchen in Deutschland” betitelt die ZDF heute-Show ihren ersten Filmbeitrag von Comedian Till Reiners in der Sommerreihe “Till to Go“. Das journalistische Problem daran: Keines der von Reiners und seinem Co-Autor Stefan Stuckmann enthüllten “absurden Sonderrechte” ist ein Sonderrecht der christlichen Kirchen. Und eigentlich sollte das auch alles längst bekannt sein, es ist zumindest sehr leicht herauszufinden. Reiners Behauptung zur Verjährung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist grob falsch und wurde trotz vielfacher Hinweise nicht korrigiert.

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