Ungerührt und in den Schlaf geschüttelt wie üblich hat der Medienbetrieb ein Urteil des Berliner Landgerichts kolportiert, wonach die Bezeichnung eines Menschen als „Arschloch“ nie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und dieses Wort zu führen auf der Bühne höchstens Ausnahmekünstlern zugestanden sein könnte. Berichterstattungsgrund ist stringenterweise auch nicht das Urteil an sich, sondern der Name des Klägers: Jörg Kachelmann.
Bei mehreren Konzerten soll der Rapper Kool Savas im Jahr 2010 in kurzen Texten zwischen Musikstücken Kachelmann als “Arschloch” bezeichnet haben. „Zudem äußerte [Savas] in Bezug auf den Kläger unter anderem ‚verfickter … ‚, ‚Bastard‘, ‚Idiot‘, ‚Ich ficke ihn‘.“ Weiterlesen