Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie schreibt die Süddeutsche Zeitung über eine Konferenz der Landesgesundheitsminister mit dem Bundesgesundheitsminister:
„Dass gerade jetzt, wo viele Bundesländer Rekord-Inzidenzwerte verzeichnen, wo wieder mehr Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen, alle Beschränkungen wegfallen sollen, stößt bei vielen Landesregierungen auf Unverständnis. Auch die Hotspot-Regelung, die jedes Bundesland selbstständig umsetzen soll, halten einige Ministerpräsidenten für nicht durchdacht. Denn viele Fragen blieben bisher offen: Wann wird ein Ort zum Hotspot? Wann ist das Gesundheitssystem am Limit? Und kann ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklärt werden oder nur einzelne Regionen?“
Es mag sein, dass Minister als Leiter sehr großer Behörden diese drei Fragen gestellt haben. Aber ist es zu viel verlangt, dass eine Berichterstattung das einordnet? Die erste und zweite Frage beantworten sich aus dem Text des Infektionsschutzgesetzes. Was da nicht steht, existiert auch nicht (auch wenn es etwas später im Text heißt, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe vier Kriterien benannt, die „den Landesregierungen demnach dabei helfen, einen Hotspot zu bestimmen“). Die journalistische Unverschämtheit ist aber die zweite Frage: Wann ist das Gesundheitssystem am Limit? Weiterlesen