Abstract: Die Darstellung von Till Reiners ist in wesentlichen Punkten unvollständig und verzerrend und damit irreführend. An einer juristischen Falschbehauptung halten er und sein Sender unvermindert fest. Der ZDF-Intendant hat die Redaktion bereits “für eine bessere Detailtreue sensibilisiert”. Eine Falschinformation zur Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs wurde vom ZDF erst nach Eingabe einer formalen Programmbeschwerde korrigiert – teilweise. Der Begleittext zur Sendung (“Dossier” “What the Fakt!?”) war mit einem falschen Datum ausgewiesen: tatsächlich entstand er erst deutlich nach der Veröffentlichung des Videos. Letztes Update: 24.04.2023
“So viele absurde Sonderrechte haben christliche Kirchen in Deutschland” betitelt die ZDF heute-Show ihren ersten Filmbeitrag von Comedian Till Reiners in der Sommerreihe “Till to Go“. Das journalistische Problem daran: Keines der von Reiners und seinem Co-Autor Stefan Stuckmann enthüllten “absurden Sonderrechte” ist ein Sonderrecht der christlichen Kirchen. Und eigentlich sollte das auch alles längst bekannt sein, es ist zumindest sehr leicht herauszufinden. Reiners Behauptung zur Verjährung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist grob falsch und wurde trotz vielfacher Hinweise nicht korrigiert.