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Ein Mensch sagte etwas Interessantes, schreibt eine Zeitung

Was motiviert Journalisten, öffentliche Quellen wichtiger Informationen (eines Berichts) ungenannt zu lassen? Besonders auffällig ist das immer, wenn die Quelle andere Medien sind. Da hat dann “eine Zeitung” oder “ein Magazin” etwas berichtet.

In der heutigen Berichterstattung um den “platzenden” Jonny-K-Prozess in Berlin könnte man zunächst vermuten, die Nicht-Nennung des betroffenen Mediums “BZ” in der Berliner Morgenpost läge (nur) darin begründet, dass es sich um ein Blatt aus der eigenen Verlagsgruppe Springer handelt – weshalb die Berliner Zeitung also gerne sogar auf das fragwürdige Interview verlinkt. Doch der verschleiernde Satz kommt von der Nachrichtenagentur dpa: “Anlass ist ein Interview in einer Berliner Zeitung mit einem Schöffen in dem Prozess.” So findet sich das auf vielen Internetseiten.

Fragen wir also dpa mal an, warum sie uns solche Fakten vorenthält.

Update:

dpa hat am 5. Juni geantwortet:

[…] entschuldigen Sie bitte zunächst, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Anfrage zu beantworten. Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen:

Grundsätzlich ist es so, dass die dpa Medienquellen beim Namen nennt, wenn sie diese zitiert. Das gilt nicht ausschließlich, aber natürlich besonders für Fälle, in denen ein Medium eine Information oder ein Interview exklusiv hat. Diese Vorgehensweise ist in unseren internen Richtlinien eindeutig geregelt.

Ich muss deshalb widersprechen, wenn Sie behaupten, dass “regelmäßig (…) in Agenturtexten, die sich auf andere Medien beziehen, die Quelle nur verschleiert angegeben” werde. Dies ist bei uns nicht der Fall.

Zu einer gelegentlichen Abweichung von der Regel kommt es allerdings dann, wenn mehrere Medien über einen Sachverhalt gleichlautend berichten und eine Aufzählung aller dieser Titel, Sender und Webseiten für die Einordnung der Meldung nicht wichtig ist, sondern vielmehr sogar den Lesefluss hemmen würde. In solchen Fällen entscheiden wir uns nach Abwägung im Einzelfall dafür, eine Formulierung wie “nach Medienberichten” zu verwenden.

Was den Prozess am Montag angeht, so ist dazu zu sagen, dass wir die “B.Z.” als Quelle der Information durchaus genannt haben – wenn auch nicht in allen Texten, sondern erst später am Tag in zusammenfassender Berichterstattung. Dies hatte seinen Grund in der Aussage des Schöffen, er habe gar nicht mit der “B.Z.” gesprochen. Diesen Widerspruch wollten wir erst aufklären, bevor wir die Zeitung beim Namen nennen. Das haben wir dann getan, sobald uns die Stellungnahme der “B.Z.” zu dem Vorgang vorlag. Der Widerspruch blieb bestehen, aber wir hatten dazu nun beide Seiten gehört und wiedergegeben. Dieses Vorgehen war allerdings allein den besonderen Umständen im Einzelfall geschuldet und ist keineswegs ein Beispiel für eine “regelmäßig” gelebte Praxis.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen – Christian Röwekamp
(Leiter Unternehmenskommunikation dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH)