Ein „Leistungsschutzrecht für Verlage“ ist in den letzten Monaten zum spannenden, wenn auch langweilig klingenden Stichwort in der Mediendebatte geworden. Es geht dabei möglicherweise um viel Geld – aber auch um viel Verwaltung und letztlich eine Veränderung der Netzkultur.
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Was ist ein Leistungsschutzrecht?
Das Urheberrechtsgesetz setzt neben den Rechten der Urheber – also denen, die Texte schreiben, Fotos machen oder Filme drehen, – auch sehr umfangreich „verwandte Schutzrechte“. Damit sollen Leistungen derjenigen vor beliebiger kostenfreier Nutzung geschützt werden, die an der Vermittlung von Werken arbeiten. Diese „Werkmittler“ bilden die Brücke zwischen Urheber – also dem Schöpfer eines Werkes – und dem Publikum. So hat ein Musiker zwar Anspruch auf eine Bezahlung, wenn seine Musik im Radio läuft, doch der „Werkmittler“, also die Plattenfirma als Lieferant, hat Anspruch auf Beteiligung. Denn ohne sie gelänge die Musik nicht bis zur Radiostation und könnte nicht für den Künstler Gewinn bringend gesendet werden.
Welche Leistung erbringt der Inhaber eines Leistungsschutzrechtes?
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