Überraschung: Keine Strafe für Notwehr eines Kindes

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Eine verwundernde Verwunderung tut Spiegel-Online im Bericht “Zwölfjähriger verteidigt Mutter und ersticht Nachbarn” kund: Schon im Teaser heißt es:

“Der Junge könnte ohne Strafe davonkommen.”

Und am Ende steht:

Der Zwölfjährige kommt wahrscheinlich ungeschoren davon: “In Maryland gibt es im Falle eines gewalttätigen Angriffs eine legitime Verteidigung durch Dritte”, sagte der zuständige Staatsanwalt der “Washington Post”.

Denn die Tat des Jungen war der Beschreibung nach Notwehr, und die ist in den meisten Ländern nicht strafbar, wobei Deutschland “mit § 32 StGB eines der weitesten Notwehrrechte der Welt” hat, wie uns Prof. Henning Ernst Müller von der Uni Regensburg sagt: “Mit Notwehr kann in Deutschland nicht nur ein körperlicher Angriff sondern jeglicher gegenwärtige rechtswidrige Angriff auf jedes Rechtsgut (also auch Eigentum, Vermögen) abgewehrt werden; die Grenze ist die Erforderlichkeit der Verteidigung zur Abwehr des Angriffs.”
Ungeachtet der Notwehr-Situation bliebe der Junge als Zwölfjähriger übrigens in Deutschland 100%ig straffrei.

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