In mehreren Medien wurde zu den nun von Aya Velázquez veröffentlichten Protokollen des Robert-Koch-Instituts (RKI) behauptet, damit sei endlich offenbar geworden, wer für die Hochstufung des Corona-Risikos für die Bevölkerung von „mäßig“ auf „hoch“ verantwortlich sei. Denn in der ersten, von Multipolar veröffentlichten Fassung war der zugehörige Name noch geschwärzt. In Paul Schreyers Beitrag vom 18. März 2024 hieß es:
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Tatsachen und Meinungen – Ein Differenzierungsvorschlag
Für das Orientierungsangebot des Journalismus ist es essentiell, bei Aussagen zwischen Tatsachen und Meinungen zu unterscheiden. Dies betrifft die Recherche genauso wie die Darstellung/ Vermittlung. Denn während einer Tatsache keine „alternativen Fakten“ gegenüberzustellen sind, verlangt das Angebot zur Einordnung stets die gesamte Bandbreite an Meinungen.
Während der deutsche Pressekodex diesen Grundsatz nicht enthält, sagt das österreichische Pendant: „Für die Leserinnen und Leser muss klar sein, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt.“ (Österreichischer Presserat 2019: § 3.1)
Die Schweizer Selbstregulation formuliert: „Die Wahrheitssuche stellt den Ausgangspunkt der Informationstätigkeit dar.“ (Schweizer Presserat 2022: § 1.1) Da Meinungen keine Wahrheiten darstellen, lässt sich das Diskriminierungsgebot davon ableiten. Entsprechend für Deutschland: „Die Achtung vor der Wahrheit […] und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“ (Deutscher Presserat 2021: § 1)
In der Praktikerliteratur wie den Grundlagenwerken zur Journalistik taucht die Trennung von Tatsachen und Meinungen oft nur als selbstverständliche Randnotiz auf (Bölz 2018: 164; Thomaß 2012: 395; Russ-Mohl 2010: 61; Ludwig 2007: 68; kritisch Weischenberg 1995: 165-168; empirische Befunde bei Schönbach 1977).
Die Bedeutsamkeit einer Unterscheidung von Tatsachen und Meinungen für die Kommunikation und damit auch für Journalismus und Journalistik kann kaum überschätzt werden, denn die enthaltenen Informationen unterscheiden sich grundlegend. In einer Vielzahl von Fällen journalistischer Qualitätsdefizite ist die mangelhafte Unterscheidung von Tatsachen und Meinungen ursächlich (Rieg 2024: 15ff). Zugleich erscheint das Bewusstsein für dieses Qualitätsdefizit nicht sehr ausgeprägt.
Deshalb wird in diesem Beitrag die Unterscheidung von Tatsachen und Meinungen im Journalismus erörtert und mit Beispielen (B*, Quelle hinter dem Literaturverzeichnis) zur Diskussion gestellt. Leitendes Kriterium ist dabei das (mögliche) Orientierungsangebot journalistischer Produkte für Rezipienten (vgl. Meier 2018: 14f).
Dabei gibt es sicherlich noch Lücken, vielleicht auch Widersprüche. Entsprechend willkommen sind Kommentare, um die hiesigen Überlegungen weiterzuentwickeln, ggf. auch zu revidieren.
Übersicht:
a) Tatsachen
b) Meinungen
c) Die Äußerung einer Meinung
d) Tatsachen und Werturteile im Recht
e) Fallbeispiele zur Trennung von Tatsachen und Meinungen
f) Wertung mit (implizitem) Wertmaßstab
g) Wertungen ohne (verbindlichen) Wertmaßstab
h) Meinungen ohne Meinende
i) Plausibilität ist Meinung
j) weitere Begriffe und Abgrenzungen
k) Abgrenzungsprobleme
l) Weitere Fallbeispiele zur Abgrenzung
m) Definitionen
n) Indizien bzw. Indikatoren
o) Schlussfolgerungen für die journalistische Praxis
p) Tatsachen-Meinungs-Unterscheidung (erster Entwurf)
A1) Literatur
A2) Belege
A3) Fußnoten
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Volksverpetzer phantasiert über die Wahrheit
Weil der Blog „Volksverpetzer“ gerade etwas präsenter als gewöhnlich in den Medien ist, nachdem er selbst publik gemacht hat, vom zuständigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen bekommen zu haben, mal ein Hinweis auf aktuelle Desinformation derer, die sich „Fakten-Jünger“ und „Anti-Fake-News-Blog“ nennen.
Am 9. Mai 2024 postete Volksverpetzer auf X:
>Die Schwurbler haben jetzt „enthüllt“, was alle, die sich auch an 2021 und 2022 erinnern können, mitbekommen haben. Sie erfinden einfach nur noch einen Pseudo-Skandal nach dem anderen. Übrigens war mit 1G „getestet“ gemeint, Impfstatus egal. #Lauterbach<
Dem eingefügten Screenshot nach bezieht sich diese Darstellung auf einen Bericht der Berliner Zeitung (und andere offenbar „Schwurbler“) zu den Protokollen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Weiterlesen
Framing statt Berichterstattung
DJV-Blog korrigiert intransparent
Die journalistische, also kollegiale Reaktion auf einen Reformaufruf für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), „Meinungsvielfalt jetzt“ fiel vor allem kommentierend auf – und wenig berichtend. Dass ausgerechnet bei einem solchen Medienthema Journalisten selbst wieder meinen, den Diskussionston angeben zu müssen, anstatt zunächst einmal nach sachlicher Berichterstattung die Reaktionen des (also: ihres) Publikums abzuwarten, zeigt wohl schon einen wesentlichen Teil des Problems. Weiterlesen
Rechtliche Absicherung von Verdachtsberichterstattung durch Eidesstattliche Versicherungen
Zugegeben, auch wir waren lange Zeit der Ansicht, die in investigativen Pressestücken oft zu findende Aussage, es lägen Eidesstattliche Versicherungen der (anonymen) Zeugen vor, seien rechtlich wertlos. Schließlich steht im Gesetz explizit:
>Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 156 StGB)<
Selbst der bekannte und vielschreibende Bundesrichter a.D. Thomas Fischer äußerte sich entsprechend zur Verdachtsberichterstattung über Regisseur Dieter Wedel 2018: Weiterlesen
Medienkritik zur Berichterstattung über Aiwangers Flugblatt aus Jugendtagen
Das Skandalthema dieses Wochenendes lautet, der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) habe als Schüler ein antisemitisches bzw. rechtsextremistisches Flugblatt verfasst. Dies hatte die Süddeutsche Zeitung anonyme Zeugen behaupten lassen und in ihrer Print-Ausgabe (26.08.2023) auch das Corpus Delicti präsentiert. In kurzen Zeitabständen folgten öffentliche Anschuldigungen, Dementis und weitere „Enthüllungen“ – die erwartbare Empörungswelle war losgetreten. Auch ungeachtet der weiteren Entwicklung hat die SZ-Berichterstattung zahlreiche handwerklich Mängel. Eine Medienkritik mit nachfolgender Materialsammlung. Eine kürzere Zusammenfassung wesentlicher Kritikpunkte gibt es in einem eigenen Beitrag hier im Blog.
Sechs Wochen vor der bayerischen Landtagswahl präsentierte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Freitag online und am Samstag ausführlicher in Print auf Seite 3 eine Verdachtsberichterstattung über den Vize-Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der Freien Wähler Hubert Aiwanger. Dieser stehe im Verdacht, „als 17-Jähriger“ „ein antisemitisches Flugblatt verfasst und im Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg ausgelegt zu haben“. Der Artikel wirft zahlreiche Qualitätsfragen auf, die von grundlegender Bedeutung für zahlreiche journalistische Darstellungen sind.
Aus dem „Schriftstück mit dem rechtsextremistischen Inhalt, das im Schuljahr 1987/88 in der Schule auftauchte“, zitiert die SZ online nur Bruchstücke. Was andere Medien – wie zu erwarten – nicht davon abhält, die Geschichte nur auf dieser Basis nachzuerzählen. t-online etwa hat, obwohl mit einem Redakteurs-Kürzel versehen, nichts weiter beizusteuern und folgt sogar dem Aufbau des Originals und bleibt auch in der Wortwahl so nah dran, dass Plagiatsjäger ihre Freude hätten.
Doch was spricht nun aus Sicht der Medienkritik gegen den SZ-Online-Artikel? Vor allem eine Minderleistung bei den Qualitätskriterien Relevanz, Maßstabsgerechtigkeit, Vollständigkeit, Einordnung, Richtigkeit und Transparenz. Weiterlesen
An Corona gestorben
Tim Röhn (Welt-Reporter und Leiter des Investigativ-Teams) schreibt auf Twitter:
„Habe die neue #Hirschhausen-Covid-Doku bis Minute 3 gesehen. Dann behauptet der Autor: „Zur Einordnung: In Deutschland sind 173.000 Menschen AN Corona gestorben.“ Das ist eine so offensichtliche Falschinformation, dass man fast von Absicht ausgehen muss, @DasErste“ (10. Juni 2023; 23:39 Uhr)
Weiter hat Röhn dann nach eigenen Angaben nicht geschaut. Und als jemand, der sich intensiv mit dem Corona-Journalismus beschäftigt hat, kann ich es ihm sehr gut nachfühlen. Denn ja, solche Falschaussagen sind Absicht, sie sind kein Versehen, sie werden nicht korrigiert, wenn man den Kollegen darauf hinweist. Aber es sind nach meiner Einschätzung auch keine vorsätzlichen Lügen, kein bewusstes Biegen der Wahrheit wie in der klassischen Public Relations. Sondern es ist die Überzeugung dieser Journalisten, mit ihrer Hemdsärmeligkeit richtig zu liegen. Es ist ihr Erkenntnisdesinteresse, das zu all solchen Falschmeldungen führt – und die natürlich einen Bestätigungskosmos ergeben, einen Resonanzraum für weiteren Quark. Weiterlesen
„Der Westen“ reichlich verpeilt im Norden
Erst interessiert tagelang nicht, dass die eigene Redaktion Quatsch als Nachricht verkauft. Als dann eine Frage dazu von uns eintrifft – bei der inhaltlich nicht wirklich etwas erwartet wird, die aber mindestens zum guten Ton gehört – wird der Quatschbeitrag etwas überarbeitet. Doch es fehlt sowohl ein Hinweis auf die Veränderung der Grundaussage, es fehlt eine Entschuldigung für die Fahrlässigkeit, die zu der vorherigen Quatschmeldung geführt hat – und es fehlt eine Antwort auf unsere Frage, oder wenigstens ein kurzer Dank für den in Frageform verpackten Hinweis auf Quark. Aber vielleicht ist „Der Westen“ ja wirklich nur ein „Klickportal„, wie Übermedien-Gründer Stefan Niggemeier vor drei Jahren schrieb. Weiterlesen
ZDF-Weizenbiene
Insekten bestäuben Getreide? Diese neue „Erkenntnis“ verbreitet die aktuelle ZDF-Sendung „Plan b„, in der es um Lichtverschmutzung geht, unter der u.a. Insekten zu leiden haben.
In der zugehörigen Grafik wird diese artenreiche Tierklasse durch eine Biene vertreten. Der zugehörige Text passt leider nicht zur Honigbienen und zu Bienen allgemein auch nur marginal, eine zentrale Aussage ist in jedem Fall falsch.
>Insekten übernehmen lebenswichtige Aufgaben. Sie bestäuben Pflanzen, darunter die meisten Getreidesorten. Sie lockern den Ackerboden, versorgen ihn mit Nährstoffen und fressen Schädlinge, bevor sie selbst gefressen werden.<
(Plan b, Folge „Licht aus! Sterne an!“)
Eine Behauptung ist keine Frage
Eine nachrichtliche Einordnung des vom ZDF selbst ausgelösten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Fynn Kliemann ist dem ZDF misslungen. Denn die folgende Behauptung ist falsch:
>Im Kern des Beitrags wurde die Frage aufgeworfen, ob bei Geschäften der Textilfirma mit einem Großhändler im Jahr 2020 ganz bewusst das Produktionsland verschwiegen wurde – Die Masken zum Schutz gegen Corona kamen aus Asien statt aus Europa.<
Jan Böhmermann hat in seiner Sendung ZDF Magazin Royale am 6. Mai 2022 nicht nur eine „Frage aufgeworfen“, sondern sehr konkret u.a. einen Betrug vorgeworfen, bis heute noch in der Überschrift der vielsagenden Sendungsseite „Leck mich am Arsch, Fynn Kliemann“ (so wir das Akronym richtig übersetzen) zu lesen: „Fynn Kliemanns Maskenbetrug“. Alles Folgende gründete auf dieser – nach derzeitigem Stand juristisch falschen – Tatsachenbehauptung.