Archiv der Kategorie: Handwerk

Rechtliche Absicherung von Verdachtsberichterstattung durch Eidesstattliche Versicherungen

Zugegeben, auch wir waren lange Zeit der Ansicht, die in investigativen Pressestücken oft zu findende Aussage, es lägen Eidesstattliche Versicherungen der (anonymen) Zeugen vor, seien rechtlich wertlos. Schließlich steht im Gesetz explizit:

>Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 156 StGB)<

Selbst der bekannte und vielschreibende Bundesrichter a.D. Thomas Fischer äußerte sich entsprechend zur Verdachtsberichterstattung über Regisseur Dieter Wedel 2018: Weiterlesen

Journalistischer Rekord-Fetisch

Journalisten lieben Rekorde. Weil sich  aus jedem Rekord eine Meldung machen lässt. Besonderen Nachrichtenwert haben Rekorde, wenn sie unheilvoll klingen, im negativen Sinne noch nie Dagewesenes verkünden. Bei geschickter Auswahl lassen sich so aus einem Sammelsurium von Daten immer wieder Katastrophenmeldungen basteln. Besonders einfach geht dies bei Entwicklungen,  die zwangsläufig nur in eine Richtung verlaufen können und so permanent Rekord um Rekord bilden: dann werden vom Journalismus eigens dafür aufgestellte ‘Marken geknackt‘.

Beispiel Sterbe-Rekord

Ende Januar vermeldete das Statistische Bundesamt:

>Im Dezember 2020 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 106 607 Menschen gestorben. […] Mehr als 100 000 Sterbefälle in einem Dezember gab es zuletzt im Jahr 1969. Damals waren die Sterbefallzahlen im Zuge der Hong-Kong-Grippe erhöht und es wurden 109 134 Sterbefälle gezählt.<
(Destatis Pressemitteilung Nr. 44/2021)

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ZDF-Weizenbiene

Insekten bestäuben Getreide? Diese neue “Erkenntnis” verbreitet die aktuelle ZDF-Sendung “Plan b“, in der es  um Lichtverschmutzung geht, unter der u.a. Insekten zu leiden haben.


In der zugehörigen Grafik wird diese artenreiche Tierklasse durch eine Biene vertreten. Der zugehörige Text passt leider nicht zur Honigbienen und zu Bienen allgemein auch nur marginal, eine zentrale Aussage ist in jedem Fall falsch.

>Insekten übernehmen lebenswichtige Aufgaben. Sie bestäuben Pflanzen, darunter die meisten Getreidesorten. Sie lockern den Ackerboden, versorgen ihn mit Nährstoffen und fressen Schädlinge, bevor sie selbst gefressen werden.<
(Plan b, Folge “Licht aus! Sterne an!”)

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Leseverständnisprobleme

Eine Vielzahl von Fehlern in journalistischen Texten gründet in Rezeptionsschwäche. Oft scheitert schon die Wiedergabe einfacher Fakten. Betrüblich daran ist, dass viele Journalisten ihre Fehler gar nicht einsehen und ihre Darstellung für korrekt, wenigstens nicht beanstandenswert halten. Hier dazu einige Impressionen. Ausführliche Beispiele finden sich auch im zweiten Teil der Serie zum Corona-Journalismus, weiteres wird hier am Ende verlinkt. Weiterlesen

Vom Lesen und Verstehen

“Wer lesen kann, ist klar im Vorteil” sagt der Volksmund, wenn jemand eine Frage oder  Behauptung äußert, weil er eine hilfreiche Information nicht richtig oder gar nicht gelesen hat. In diesem das Verstehen einschließenden Sinne des Lesenkönnens haben gerade Journalisten manchmal erstaunliche Defizite.

Heute: Armin Wolf’s Guerot-Zitat (ORF, ZIB2) und der Medien-Nachklapp
Wolf teilt einen Auszug des Buches “Endspiel Europa” von Ulrike Guérot und Hauke Ritz, den er allerdings nicht dem Buch, sondern einem Auszug im Blog Multipolar entnimmt. Leicht wenigstens am deutschen Urheberrecht vorbeischrabbend leitet er das lange Zitat mit folgendem Kommentar ein:

Nein, das ist kein Ausschnitt einer Putin-Rede. Es ist ein Auszug aus dem neuen Buch einer Professorin für Europapolitik an der Uni Bonn und ihres Co-Autors: (@ArminWolf)

Es dürfte der erste Satz seines Auszugs sein, auf den seine Putin-Gleichstellung abzielt: Weiterlesen

Sozialtourismus in der journalistischen Notaufnahme

Über das journalistische Geschäftsmodell der Skandalisierung wird schon seit Jahrzehnten gesprochen. Und ja, derzeit erscheint es besonders ausgeprägt, besonders gegenwärtig und längst nicht mehr auf kommerzielle Medien begrenzt: von einer ganzen “hysterischen Gesellschaft” ist dann die Rede, was unmittelbar mit hysterischer Empörung ob des diskriminierenden Begriffs geahndet wird. Nun erscheint heute ein Buch der beiden Medienphänomene Harald Welzer und Richard Precht, das sich jedenfalls auch mit dem Skandalisierungsgeschäft des Journalismus befasst – und das  seit Monaten ungelesen selbst skandalisiert wird. “Die vierte Gewalt – Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist” heißt das Buch (S. Fischer Verlag, 22 Euro). Andreas Rosenfelder kommentiert zur Medienreaktion:

>Unendlich viel peinlicher aber ist das Reiz-Reaktions-Schema der beleidigten Medienblase, die gar nicht mehr bemerkt, dass sie auch im Falle von ‘Die vierte Gewalt’ jene routinierte Erregungs-, Verhöhnungs- und Ausschlussmaschinerie anwirft, von der das Buch handelt – und die schon an so vielen Migrations-, Corona- oder Ukraine-‘Skeptikern’ erprobt wurde.<

Dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen – außer Praxisbeispiele (auch wenn die Hoffnung, mit Argumenten eine öffentliche Debatte beeinflussen zu können, nur noch sehr, sehr klein ist*).

Fall: “Sozialtourismus”

Friedrich Merz hat als CDU-Oppositionsführer des Bundestags in einem Gespräch mit BILD gesagt (auf die Frage, ob man in Krisen mit einer restriktiveren Flüchtlingspolitik arbeiten müsse): Weiterlesen

Faktenfinder zum Sturm auf den Reichstag vom Gesetzgeber offline genommen

Die 3-in-1-Medienkritik:

  • Von der beispielhaften Auskunftsbereitschaft im NDR
  • Falschbehauptung im ‘größten deutschen Online-Magazin für Juristen’
  • Autopsie eines Tagesschau-Faktenfinders

Ausgerechnet diejenigen, die beruflich anderen Menschen Fragen stellen, antworten besonders ungerne auf ebensolche: Journalisten. Und die extra zur Auskunftserteilung beschäftigten Pressesprecher bei Medienunternehmen sind auch nicht kooperativer.

Wobei die Auskunftsfreudigkeit von Behörden, die im Gegensatz zu Journalisten und ihren Firmen i.d.R. zur Presseauskunft verpflichtet sind (nach den Landespressegesetzen, Bundesbehörden mangels gesetzlicher Regelungen als Ausfluss von Art. 5  GG) regelmäßig ebenfalls deutlich unter dem ist, was man als kooperatives Level verstehen könnte.

Im Zuge einer medienjournalistischen Recherche (zum konkreten Thema am Ende noch ausführlich) stieß ich beiläufig darauf, dass ein mir bereits bekannter Text aus der Reihe “Faktenfinder” von Tagesschau.de nicht mehr online stand. Der Link zu diesem Beitrag vom 31. August 2020 (13:08 Uhr) wird auf die Startseite umgeleitet, im Juni 2022 war er  jedoch  laut Archive.org noch verfügbar. Ungeachtet inhaltlicher Fragen war dies merkwürdig, da andere Faktenfinder-Artikel rund um dieses Datum im Archiv noch verfügbar sind, sogar zum gleichen Thema vom selben Tag.

Also fragte ich am 18. August 2022 bei der Redaktion via Kontaktformular nach. Es gab, wie so oft [1], keine Antwort. Nach zwei Wochen Geduld kontaktierte ich die NDR-Pressestelle. Schon wenige Stunden  später antwortete am 2. September Iris Bents (Zitat vollständig bis auf Anrede und Grußformel): Weiterlesen

Vom Unterschied des Worts in Text und Ton

Schriftliche Interview-Fassungen weichen in der Regel vom tatsächlich geführten Gespräch ab: Es werden nicht nur ein paar “Ähs” getilgt und ins Nichts mäandernde Sätze umgeleitet, oft wird sehr umfangreich zusammengefasst, gekürzt, fokussiert. Dabei wollen nicht nur die Interviewten gerne noch im Nachhinein ihre Brillanz stärker zum Leuchten bringen, auch die Interviewer hübschen ihr Wissen, ihre Fragen und ihre Schlagfertigkeit gerne etwas auf. Der in Deutschland immer wieder diskutierte Abschluss dieser Nach- und Umbearbeitungen heißt Autorisierung: der Interviewte muss die ihm zugeschriebenen Aussagen freigeben. Das ist bei einem Live-Interview weder möglich noch nötig, aber sobald Veränderungen am Original vorgenommen werden ein logisches Korrektiv. (Und eine solche Autorisieurng hat nichts mit einer Freigabe von eigenständigen Berichten zu tun!)

Wie weit Original (Audio) und veröffentlichte Form (meist Text) auseinander liegen können sehen wir gelegentlich, wenn beides veröffentlicht wurde, z.B. die Diskussion von Böhmermann, Lanz und di Lorenzo über “False Balance” und desinformierende Meinungen. Weiterlesen

Absurde Verdrehungen in der heute-Show

Abstract: Die Darstellung von Till Reiners ist in wesentlichen Punkten unvollständig und verzerrend und damit irreführend. An einer juristischen Falschbehauptung halten er und sein Sender unvermindert fest. Der ZDF-Intendant hat die Redaktion bereits “für eine bessere Detailtreue sensibilisiert”. Eine Falschinformation zur Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs wurde vom ZDF erst nach Eingabe einer formalen Programmbeschwerde korrigiert – teilweise. Der Begleittext zur Sendung (“Dossier” “What the Fakt!?”) war mit einem falschen Datum ausgewiesen: tatsächlich entstand er erst deutlich nach der Veröffentlichung des Videos. Letztes Update: 24.04.2023

“So viele absurde Sonderrechte haben christliche Kirchen in Deutschland” betitelt die ZDF heute-Show ihren ersten Filmbeitrag von Comedian Till Reiners in der Sommerreihe “Till to Go“. Das journalistische Problem daran: Keines der von Reiners und seinem Co-Autor Stefan Stuckmann enthüllten “absurden Sonderrechte” ist ein Sonderrecht der christlichen Kirchen. Und eigentlich sollte das auch alles längst bekannt sein, es ist zumindest sehr leicht herauszufinden. Reiners Behauptung zur Verjährung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist grob falsch und wurde trotz vielfacher Hinweise nicht korrigiert.

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Qualitätskriterium Richtigkeit

Richtigkeit” haben wir bei Spiegelkritik lange Zeit für ein Basiskriterium des Journalismus gehalten, das nur ab und an mal gerissen wird. Fehler passieren eben überall (natürlich auch hier im Blog). Aber je mehr Auge und Verstand geschult sind, umso größer wird das Problem. Zwei wesentliche Erkenntnisse haben sich über die Jahre dabei herausgebildet:

  1. Die meisten Fehler entstehen durch freihändige Behauptungen. Sie wären allesamt vermeidbar, wenn es eine penible Belegpflicht gäbe (was der Spiegel ja stets mit seiner “Dokumentation” zu haben behauptet). Diese Belegpflicht sollte zumindest redaktionsintern erfüllt werden, ist aber mit dem Internet auch für alle Print- und Rundfunkbeiträge möglich (denn in der Tat würde es innerhalb der Berichte oft stören). Aber so werden Meinungen zu Tatsachen, Glaube zu Wissen, und Fakten nach Belieben zu neuen komponiert. Mit ein paar Logik-Checks finden sich praktisch auf jeder Zeitungsseite Fehler, ohne dass man dazu allwissender Faktenchecker sein müsste (da dürfte dann oft noch weit mehr im Argen liegen).
  2. Hinweise auf Fehler interessieren Redaktionen und Autoren meist nicht die Bohne. In den Sozialen Medien kann das jeder nachverfolgen, und wir haben zahlreiche besonders krasse Fälle hier im Blog notiert; sie sind stets als Beispiele zu lesen.

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