Schlagwort-Archive: Gerichtsberichterstattung

Fragen stellen und Antworten verstehen

Von der diesjährigen „Jahreskonferenz“ des Vereins „Netzwerk Recherche“ nur Eindrücke von zwei Veranstaltungen zu sehr grundlegenden Problemen im Journalismus.

1. Fakten statt Fiktionen – das bleibt eine Herausforderung

Mit dem richtigen Zuhören haben selbst gestandene Journalisten wie Hans Leyendecker ein Problem. Und das kann einen wahnsinnig machen, weil richtiges Zuhören (und Verstehen) die Voraussetzung für objektive Berichterstattung ist. Aber auch viele Journalisten hören, was sie hören wollen – bis hin zur Skandalisierung.
Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Bundes-AfD und bis vor kurzem Vorsitzender in Brandenburg, hatte die Einladung zu einer Podiumsdiskussion angenommen, Titel: „‚Populisten‘ und ‚Lügenpresse‘ – Die AfD und die Medien“.
Die Besetzung des Panels sprach schon nicht für all zu viele neue Erkenntnisse, denn neben Gauland nahmen drei Journalisten Platz: Melanie Amann vom Spiegel, Kai Gniffke von ARD aktuell und als Moderator Stefan Weigel von der Rheinischen Post. Ein Medienforscher etwa oder ein ausländischer Beobachter fehlten, so dass Gauland über weite Strecken drei Kontrahenten gegenüber saß, die sich intellektuell schmerzhaft an der Forderung festbissen, Gauland habe dafür zu sorgen, dass Journalisten bei AfD-Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden, andernfalls müsste er doch wohl aus der Partei  austreten. Dabei betonte Gauland zigfach, er selbst sei immer gegen Presseausschlüsse gewesen und in dem von ihm geführten Landesverband Brandenburg habe es das auch nie gegeben. Zur Erinnerung: Gauland selbst war 14 Jahre Herausgeber einer Tageszeitung, der Märkischen Allgemeinen. Weiterlesen

Falschinformation im Fall Edathy

Der Strafprozess gegen Sebastian Edathy ist eingestellt worden, und viele Kommentatoren schäumen – die meisten über Edathy selbst („mieses Schwein„, „erbärmlicher Sack„, Dreckschwein, Ratte, Kinderficker, „möge ihm der Dödel abfaulen„…), einige aber auch über die Edathy-Kommentierer („Volksseele kocht“ und mit welchem Recht etwa Til Schweiger eine Meinung zu dem Thema habe). Natürlich sind da jetzt auch die mahend-staatstragenden Journalisten: alles habe seine rechtmäßige Ordnung, die Einstellung nach § 153a StPO sei nichts Besonders, kein „Promi-Bonus“. Doch das Gros der Leute schäumt eben.

Und warum? Weil die journalistische Berichterstattung von Anfang an Edathy verurteilt hat, indem sie – ohne weitere Erklärungen, ohne Belege – von „Kinderpornografie“ spricht. Das regt die Fantasie an und – um im Tenor der Facebook-Community zu sprechen – vor dem Ergebnis muss sich ekeln, wer nicht als strafbar pervers gelten will. Da ist es natürlich ein Schock, wenn ein Gericht einfach das Verfahren einstellt, sagt: alles nicht sehr bedeutsam.

Die derzeitige öffentliche Empörung über die Einstellung des Strafverfahrens gegen Edathy liegt schlicht und ergreifend in der über ein Jahr lang praktizierten Desinformation. Mit zwei simplen, stets zu fordernden Maßnahmen wäre dem jederzeit zu begegnen gewesen:
a) Ersetze willkürlich definierte Schlagworte durch klare, möglichst wertungsfreie Beschreibungen. Schreibe statt „Kinderpornographie“, was zu sehen ist auf den Fotos und Videos, die so pervers sein sollen, dass sich sogar der sonst analytisch scharfe Volker Pispers völlig vergaloppiert und von „seltsamen Neigungen“ und „abscheulichen“ Taten spricht.
b) Zeige, worüber du dir als Journalist eine Meinung gebildet hast, damit sie nachvollziehbar und der eigenen Meinunbsbildung nützlich wird.
Das ist nicht geschehen. Derzeit dürfte jede Abbildung eines nackten Minderjährigen als „Kinderpornografie“ (§ 184c StGB) gelten, weil als „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ vielen alles gilt, was die primären Geschlechtsmerkmale überhaupt sichtbar werden lässt – und da sind wir längst nicht mehr beim Schutz von Minderhährigen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch, sondern in einer geisteskranken Welt, die spielerischen Mord und Totschlag schon zum Frühstück für Ausdruck von Liberalität hält, mit dem Erscheinungsbild unverletzter Menschen aber sehr schnell an ihre nervlichen Grenzen stößt – und in der sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen nicht einmal mehr in einem Roman beschrieben werden dürfen. (Die neue Pönalisierung von „Jugendpornografie“ hatte die Medien seinerzeit äußerst wenig interessiert, wie wohl es gut begründete Warnungen gab.)

Es sollte den mit der Edathy-Berichterstattung befassten Journalisten peinlich sein, dass ihnen nun, hernach, Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (2. Strafsenat), erklären muss, was sie seit einem Jahr nicht verstanden haben*) – und das auch noch in selten zu lesender Positionierungsfreude („Vielleicht sollten diejenigen, die ihn [Sebastian Edath] gar nicht schnell genug in die Hölle schicken wollen, vorerst einmal die eigenen Wichsvorlagen zur Begutachtung an die Presse übersenden.“]

*)= „Er hat, nach allem, was wir wissen, nichts Verbotenes getan.“ (Zeit.de)

Siehe zum Thema auch: „Edathy soll brennen“ (Heinrich Schmitz, Strafverteidiger, in The European)
Siehe auch unseren nächsten Eintrag zur LKW-Werbung mit Kritik am Edathy-Prozess.
10. März: Fischer hat sich erneut geäußert. Der letzte Absatz seiner unnötig lang geratenen Kritik ist etwas bizarr:

Wäre ich Inquisitor auf der Suche nach dem nächsten vom Teufel der Wollust Besessenen – ich wüsste, bei wem ich mit der Folter anfinge: bei denen, die am lautesten über Edathys „Buben“ und die süßen 14-Jährigen wehklagen.

Aber ansonsten begründet er nochmal deutlich, dass die Einstellung des Verfahrens gegen Edathy mit einer Geldauflage völlig normal ist – und derzeit nichts die Annahme rechtfertig, hier sei Recht gebeugt worden und ein Verbrecher habe sich von seiner gerechten Strafe freikaufen können. Der medienkritische Aspekt kommt bei Fischer aber etwas kurz. Schließlich wird gebetsmühlenartig behauptet, eine freie Presse sei unverzichtbar für eine Demokratie. Doch was folgt daraus, wenn eine freie Presse es offenbar nicht schafft, halbwegs vernünftig über ein Strafverfahren zu berichten, wenn sich also offenbar hunderttausende oder gar Millionen über eine korrpute, unfähige Justiz erregen – obwohl im konkreten Fall dafür jeder Anhaltspunkt fehlt?

Nachtrag 15. März:

„Nimmt man die Unschuldsvermutung als Recht »für« einen Menschen Ernst, muss dies bedeuten, dass eine wegen einer Straftat angeklagte Person zwar während des Strafverfahrens mit einem Tatverdacht belastet werden kann, soll dieser doch gerade in jenem Verfahren aufgeklärt werden. Nach Ende des Strafverfahrens endet für ihn aber jene Möglichkeit der Verdachtsaufklärung, so dass aus dem »ehemals Verdächtigen« nicht – und zwar auch nicht in Einstellungs- und Kostenentscheidungen mehr oder weniger versteckt – ein »weiterhin Verdächtiger« gemacht werden darf, sondern dieser vielmehr von der Last eines Zweifel an seiner Unschuld durchscheinenden Tatverdachts zu befreien ist.“ (Prof. Dr. Daniela Demko (LLM), Luzern: Zur Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK bei Einstellung des Strafverfahrens und damit verknüpften Nebenfolgen)

 

Es drohen viele Jahre Gefängnis

pornostar-droht-haft

Da dachten wir erst, die Ösis sind genauso dösi – aber es war nur eine Ösi-Meldung in einer vorbildlich preußischen Postille. In gewohnter Manier wird darin für eine Lappalie (blanker Busen in leerer Kirche) orakelt: “ [Der Frau] drohen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe wegen ‚Herabwürdigung religiöser Lehren‘.“ Das schreiben Journalisten gerne: jemandem droht eine hohe Strafzahlung oder knallharter Knast. Vier Jahre Knast für Nackt-Selfie (USA), zehn Jahre Gefängnis für Diebstahl (Malaysia), und als absoluter Klassiker drohen täglich irgendwelchen armen Würstchen „250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise sechs Monate Ordnungshaft“.

Merkwürdig, dass viele Journalisten das nicht merkwürdig finden: Sollte die Welt wirklich so alptraumhaft sein und Richter so brutal strenge Väter – aber immer natürlich „im Namen des Volkes“? Weiterlesen

Infoblocker Presse

Liebes Netzwerk Recherche,

Vorschlag für den nächsten Informationsblockierer-Preis „Verschlossene Auster“: die Medienhäuser selbst. Niemand ist der Presse gegenüber so maulfaul wie die Presse. Journalistische Anfragen an Redaktionen bleiben eigentlich immer unbeantwortet, von Verlagen kommt nach tagelanger Reifezeit allenfalls unbrauchbare „Unternehmenskommunikation“.
Die Medienjournalisten dieses Landes werden schnell eine lange Liste professioneller Informationsblockierer zusammenstellen können. Der Preis kann dann an einen beliebigen Stellvertreter der Sippe gehen. Am besten an einen öffentlich-rechtlichen Sender. Das könnte auch die Unabhängigkeit des u.a. vom NDR stark geförderten und im neuen Vorstand vom ÖRR dominierten Netzwerkes unterstreichen.

Dass sich die FAZ heute noch immer nicht zum Perlentaucher-Urteil äußern will – geschenkt. Aber dass sie sich auch weigert, das ihr natürlich vorliegende aber noch nicht veröffentlichte Urteil kollegial als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, ist schlicht – doof.
(Der Perlentaucher immerhin bot die Einsichtnahme in seiner Berliner Residenz an, aber mit viel verbalem Klimper-Klimper war denn doch noch das OLG zu bewegen, dass uns „ausnahmsweise eine anonymisierte Fassung des Urteils – so wie wir es in die Landesrechtsprechungsdatenbank einstellen werden –
heute noch vorab in pdf-Form per Mail zugesandt wird“.)