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ZDF-Intendant räumt Fehler ein, korrigiert aber nicht transparent

Auch wenn es satirischer Journalismus war: der erste Beitrag der Reihe “Till to go” vom ZDF hatte massive Qualitätsmängel. Denn er führte die Zuschauer auf vielfältige Weise in die falsche Richtung. Wir haben darüber Anfang August ausführlich berichtet, mit mehreren Updates: “Absurde Verdrehungen in der heute-Show“. Auf einen konkreten Fehler haben wir das ZDF drei Mal hingewiesen, der Sender blieb jedoch bei seinen Falschbehauptungen. Erst eine formale Programmbeschwerde hat dazu geführt, dass das ZDF, vertreten durch seinen Intendanten, zwei Fehler eingeräumt hat – allerdings nur in einem Schreiben an den Beschwerdeführer, nicht öffentlich. Die Falschbehauptung im Filmbeitrag bleibt bestehen, die Zuschauer werden nicht aktiv darauf hingewiesen, dass ihnen nicht nur Quatsch, sondern schlicht die Unwahrheit erzählt wurde. Denn ein zweiter Fehler erwies sich als vorsätzlich begangen – man kann also auch von einer Lüge sprechen. Warum die ZDF-Pressestelle auf Fragen und Hinweise so lange nicht reagiert hat, bleibt auch ungeklärt. Siehe zur Programmbeschwerde: “Journalistisches Sträuben gegen Richtigkeit” (Telepolis).

Korinthe (91): Gevatter Kroetz

Wozu den Lesern einst unmittelbare Kommentarmöglichkeiten gegeben wurden, weiß der Henker, vermutlich einfach nur, weil da plötzlich jene Technik war. Mit Kommunikation hat diese  “Interaktivität”  jedenfalls nichts zu schaffen, Redakteure bleiben von allen Communitydebatten ungerüht.
Wozu Online-Medien überhaupt Dinge schreiben, fragt man sich weitergehend stets, wenn einen der Verdacht beschleicht, selbst die Mitarbeiter der eigenen Firma interessierten sich nicht die Bohne dafür. Tagelang, wochenlang, für Jahre und Ewigkeiten steht irgendein Nonsens als Netzjournalismus rum, ohne dass es irgendwen kümmert (Beispiel unten). Weiterlesen

Korrekturverhalten (3)

Selbst wenn es nur kleine Fehler sind – widerspricht es irgendeiner Standesregel, sie (wo nötig transparent) zu korrigieren? Tebartz-van Elst heißt vorne Franz, nicht Frank, liebe Frankfurter (gefunden: 4 Tage nach Veröffentlichung).
frank-tebartz-fr

Wenn sich weder auf der Website noch auf Facebook ein Korrekturhinweis findet und offenbar auch keiner der Redakteure binnen eines Tages darüber gestolpert ist, darf man fragen: liest das überhaupt jemand, – oder ist generell unbekannt, dass der wunderbare Berliner Bezirk anders als die Schunkelmetropole mit zwei “L” geschrieben wird, Neukölln eben? epd-Meldung auf evangelisch.de

evangelischde-neukoeln-neukoelln

 

Siehe auch:
Korrekturverhalten 2: Keine Verlinkung zu Gegendarstellungen oder Leserbriefen und anderen Korrekturen

Positive Beispiele:
Jakob Augstein wies u.a. via Facebook auf einen Fehler in der Welt hin. Die Korrektur dort wird transparent gemacht. (Allerdings ist es bei manchen Fehlern natürlich nicht mit einer Korrektur getan, weil möglicherweise die recherchierte Grundannahme eines Artikels damit wegfällt.)

fehlerhinweis-augstein-oecd

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BILD besser als SPIEGEL

Manchmal muss eine Geschichte auch deshalb fertig erzählt werden, weil man dabei seine zuvor geäußerten Gedanken neu kommentieren, einordnen, revidieren oder verstärken muss.

Wie war das jetzt mit dem ach so unsäglichen Joachim Witt Video “Gloria”? Ekelhaft und diskreditierend und vor allem – Gipfel der Lächerlichkeit – jugendgefährdend sollte es sein. Da war sich der deutschsprachige Profi- bzw. Kommerz-Journalismus weitgehend einig. Und dann? Irrt die Bundesprüfstelle in ihrer Beurteilung:

Eine Jugendgefährdung nach § 18 Abs. 1 JuSchG kann nicht festgestellt werden, da weder unsittliche, verrohend wirkende oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medieninhalte vorliegen.

Könnte es sein, dass sich Stefan Kuzmany auf Spiegel-Online mal wieder vergaloppiert hat? (Das meint wohl auch Jan Wigger.) Ebenso wie Thomas Schmoll auf stern.de? (für den das Video in vierfacher Hinsicht grauenhaft ist: “1. Die Musik ist furchtbar. 2. Der Sänger kann nicht singen. 3. Der Text ist stümperhaft. 4. Eine Frau wird vergewaltigt” – soviel Rezensionstiefe war selten); auch bei stern.de endet die Geschichte mit der bevorstehenden Indizierung (und einer “beleidigten Leberwurst” Witt).  Wo ist derHinweis im Kampfblog Bundeswehrblog “Augen geradeaus“, das vielfach als Nachrichtenquelle für die Indizierungsabsicht genannt wurde?

Im Prinzip sollten professionelle Medien ein solch wichtiges Update behandeln wie eine Gegendarstellung: in gleicher Größe an gleicher Stelle veröffentlicht, damit die Nachricht von möglichst vielen derer wahrgenommen wird, die den Anfang davon gelesen haben. Und online sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, unter die alten Artikel ein “Update” zu setzen, damit auch Googler und Archivnutzer nicht nur durch Zufall erfahren, dass die Sache anders ausgegangen ist, als die Journaille glaubte.

Die Agenturmeldung dazu gab es schließlich, und bild.de hat es geschafft, sie aufzugreifen. Dafür gibts hier eine ja immerhin in diesem einen Punkt zutreffende Provokationsüberschrift.

Korrektur

In unserem Blog-Eintrag vom 14. Juli 2006 hatten wir behauptet, “im gedruckten Spiegel fehlt eine Korrekturspalte völlig” und daraufhin Vorschläge gemacht, wie die Beiträge in einer solchen Korrekturspalte aussehen könnten. Diese Darstellung müssen wir korrigieren: Es gibt sehr wohl eine Korrekturspalte im Spiegel. Sie ist sogar mehrere Seiten lang, unübersehbar immer vorne im Blatt platziert und trägt den Titel “Briefe”. Das ist auf den ersten Blick etwas verwirrend – warum nennt man eine Korrekturspalte nicht einfach “Korrektur” oder so – und die meisten dort abgedruckten Briefe sind auch keine Korrekturen, sondern normale Leserbriefe mit dem üblichen Lob und Tadel, aber regelmäßig werden über die Leserbriefe eben auch vorangegangene Spiegel-Berichte korrigiert. Nur unauffälliger.

In der aktuellen Ausgabe schreibt zum Beispiel Waltraud Schöneberger aus Olching einen Leserbrief zum Artikel “‘Ich habe es nicht ertragen'”, der zwei Wochen zuvor erschienen war. Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hatte darin den Prozess gegen den Krankenpfleger Stephan L. vor dem Landgericht Kempten beschrieben. Friedrichsen zeichnet in ihrem Artikel das Portrait eines Angeklagten, der die extremen Leiden seiner todgeweihten Patienten nicht länger ertrug und sich daher entschied, sie sanft und schmerzfrei zu töten: Weiterlesen